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stefhk3

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  1. Mir scheint die ursprüngliche Frage schwer zu beantworten. Letztlich richtet sich Reputation von Unis nie nach objektiven Kriterien, höchstens wenn man Ranking heranzieht (und auch da ist es umstritten). Welcher Personaler kann schon ernsthaft alle deutschen, geschweige denn weltweiten Unis, nach tatsächlicher Qualität der Lehre oder Forschung einordnen? Also kommen halt subjektive Kriterien zum tragen. Und da kann auch eine Rolle spielen, wie einfach es einem gemacht wird. Insofern ist es durchaus möglich, dass jemand, der sich in Hagen durchgebissen hat, jemanden vorgezogen wird, der bei den privaten das Rundum-Sorglos-Paket genossen hat. Selbst wenn es inhaltlich nicht gerechtfertigt wäre. Abgesehen davon, ist die Beurteilung nach dieser einen Meinung ja auch fraglich. Schon auf der gleichen Seite finden sich zahlreiche positive Meinungen über die Fernuni. Und umgekehrt hatten wir hier auch schon genug Leute, die bei den privaten unzufrieden waren. Teilweise sind es auch falsche Erwartungen, klassisch sind Leute, die Informatik studieren, weil sie einen Programmierkurse erwarten. So jemand mag an einer privaten FH zufriedener sein. Das heißt aber nicht, dass in Hagen das Studium schlecht ist, denn es erhebt überhaupt nicht den Anspruch, ein Programmierkurs zu sein. Ähnliches wird auch in Fächern wie BWL passieren. Ist ein Studium schlecht, weil es eine falsche Erwartunghaltung nicht erfüllt?
  2. Danke, genau darum ging es mir. Wartezeit wird oft genug falsch verstanden, so wie Du es sagst, macht es natuerlich Sinn. Wobei ich mir auch nicht vorstellen kann, dass es so einen harten Schnitt gibt. Was ist mit Leuten, die schon vor laengerem Psychologie abgeschlossen haben und sich spaeter entscheiden, Therapeut zu werden usw.? Dass es da gar keine Uebergangsregelungen geben wird, scheint unwahrscheinlich, aber sicher weiss man es natuerlich nicht.
  3. Was soll das mit den Wartesemestern heissen? Die sind unabhängig von der Regelung. Die Wartesemester werden nicht "zurückgesetzt" oder so. Man kann auch nicht nur dann Wartesemester sammeln, wenn es den Studiengang schon gibt.
  4. Bei mir kam ein englischer Text, aber das scheint von den Browsereinstellungen abzuhaengen. Offenbar wird manchmal automatisch uebersetzt, und die Uebersetzung war abenteuerlich.
  5. Dass die Module unterschiedlich schwer sind, ist wohl kaum zu vermeiden. Und in dem Moment, in dem es unterschiede gibt, muss es auch "das einfachste" (relativ) Modul im Studium geben. Und es einige Module geben, die "die einfachsten" (x Module, oder x % Module) sind. Das ist unvermeidlich, wenn nicht alle exakt den gleichen Schwierigkeitsgrad habne, was schon deswegen unmöglich ist, weil der Schwierigkeitsgrad immer subjektive ist. Und Marketing ist natürlich ein Pillepallefach, jedenfalls dürften geschätzte 90% aller BWL-Studenten dieser Ansicht sein. An meiner Präsenzuni wurde es solches gehandelt, und war es auch, schon weil es ein reines Auswendiglernfach war (das reichte soweit, dass in einer Vorlesung "der Internationaliserungsprozess des Marketing nach Meier" vorgestellt wurde (als Diagramm mit ein Paar Pfeilen und Kästchen) und in der Klausur gefragt wurde "Stellen Sie den Internationaliserungsprozess des Marking nach Meier als Diagramm dar". Jede Abweichung vom "Original" gab Punkteabzug. Insofern sehe ich hier nicht, was bedenklich sein soll, jenseits der normalen Tatsache, dass ein BWL-Studium weitgehend anspruchslos ist. Das ist aber natürlich ein alter Hut.
  6. Was du da schreibst, ist nicht Mathematik, sondern Anwendungen in anderen Faechern. In Mathematik hat man keine Formeln, wo man Zahlen einsetzen koennte. Und man waehlt auch keine Formeln aus. Das macht man in Physik oder Chemie.
  7. Ich habe den Eindruck, hier gehen "Transferleistung" und "Literatur jenseits der Studienbriefe" durcheinander. Aus der Literatur kann auch reine Reproduktion abgefragt werden, was keine Transferleistung ist. Transferleistung waere die Anwendung bekannter Techniken auf neue Sachverhalte o. ae. Transferleistung kann also verlangt werden, auch wenn nur der Wissensstoff aus den Studienbriefen verlangt wird. Transferleistung und Literaturbenutzung sind zwei verschiedene Stiefel.
  8. Ist die Übersetzung eine automatische Facebook-Übersetzung?
  9. rtv duerte der Content-Partner fuers Fernsehprogramm sein, genauso wie wetter.com fuer den Wetterbericht und vwd fuer die Boersenkurse. Nur um mal die triviale Realitaet ins Spiel zu bringen.
  10. Das ist falsch. Ebenso wie die in gewissen Kreisen beliebte Behauptung, "die Medien in Deutschland gehören drei Familien" (oder fünf, je nach Laune, trotzdem falsch).
  11. Es gibt keine vorgeschrieben Rechtsform. Wenn es darum geht, welche tatsaechlich verwendet werden, dann hilt wie so oft auch hier wikipedia weiter: "Von den 125 privaten Hochschulen werden 58 als GmbH und 47 als gGmbH geführt. Daneben werden private Hochschulen in der Rechtsform des Vereins (e. V.), der Aktiengesellschaft (AG) und als Stiftungshochschule geführt." (https://de.wikipedia.org/wiki/Private_Hochschule)
  12. Auch an Präsenzhochschulen ist eine jederzeitige Exmatrikulation möglich (von Sonderfällen mal abgesehen). Jegliche Bescheinigung für die Zukunft gilt bis zum Widerruf. Dieses Getue ist doch einfach lächerlich. Auch dass es dann wieder heißt "das geht im System nicht". Man kann auch, unglaublich aber wahr, Papier nehmen, etwas draufschreiben und das ganze unterschreiben. So etwas muss nicht "aus dem System" kommen. Die IUBH ist hier einfach schlafmützig und traut sich nicht, etwas zu bestätigen. Profitipp: Wahre Tatsachen können jederzeit bescheinigt werden, auch wenn es dafür kein Formular nach §5 Abs. 4 Unterpunkt c Satz 2 gibt. Geht sogar an Privathochschulen.
  13. Hierzu ist zu sagen: Herr Eidemüller hat in der Slowakei promoviert. In der Slowakei erfolgt keine Überprüfung oder Aberkennung von Doktorgraden wegen Plagiaten. Die Allensbach-Hochschule wartet also auf eine nicht stattfindendes Ereignis (es sei denn, in der Slowakei ändert sich die Gesetzeslage). Bis dahin wird jemand, von dessen Dissertation gilt: "Bisher (11. August 2018, 14:45:40 (UTC+2)) wurden auf 45 von 108 Seiten Plagiatsfundstellen dokumentiert. Dies entspricht einem Anteil von 41.7% aller Seiten. Davon enthalten 6 Seiten 50%-75% Plagiatstext und 15 Seiten mehr als 75% Plagiatstext" als Repräsentant (die genaue Rolle von Herrn Eidenmüller ist mir nicht klar) einer wissenschaftlichen Einrichtung auftreten.
  14. Das ist einfach ein Rechentrick. Wer durchgaengig 14 Punkte hat, bekommt 1,0. Wer immer 13 hat, 1,3. Wer immer 12 hat 1,7 usw. Nun ist festgelegt, dass es besser als 1 nicht gibt. Also bekommt, wer immer 15 hat, auch 1,0. Wer will, kann sich nun sagen, waere die Regel anders, bekaeme ich mit 15 0,7. Bekommt man aber nicht. Gab es schon, als ich 1994 Abitur gemacht habe, und auch da war es nicht neu. Also alles keine Auswuechse der schlechten neuen Zeit, war in der guten alten Zeit auch schon so.
  15. Hm, es ging um die Plagiatssoftware - dafür nützt "vorhandensein" an der Hochschule nichts. Etwas anderes ist, dass der Betreuer es hätte merken müssen. Da würde ich auch sagen, hätte er (das ist aber was anderes als die Plagiatssoftware). Das ist in diesem Falle sehr eindeutig, viel eindeutiger als bei Guttenberg. Da haben zwar auch viele gefragt, wie das gehen könnte (und manche gleiche den Betreuer als den Schuldigen und Guttenberg als den Betrogenen gesehen, bei einem von im Namen hört bei manchen eben noch immer das denken auf), aber Guttenberg hat viele Quellen gemischt und dabei solche (Zeitungsartikel, Hausarbeiten usw), die der Betreuer nicht kennen muss. Hier dagegen wurde offenbar einen Habilitation mehr oder weniger 1-zu-1 kopiert. Das muss dem Betreuer auffallen, denn die Habilitation zum ziemlich gleichen Thema, die muss er kennen. Außerdem stellt sich die Frage, wie der Betreuer hier den Arbeitsfortschritt überwacht hat. Normalerweise gibt es ja Entwürfe und stufenweise Ausarbeitungen, woher kommt das in diesem Falle? Also hier muss der Betreuer sich wirklich fragen lassen wie das sein konnte, der Fall liegt anders als Guttenberg. Was Dein Erlebnis berifft: Ich kenne die Einzelheiten nicht, aber so was geht gar nicht. Und normalerweise geht sowas auch nicht durch, gerade wenn Deine Hochschule so vorbildlich ist. Normalerweise wären das die Schritte: - Beim Journal eine Rücknahme des Papers beantragen. Wenn eine Entschuldigung des Falsch-Autors vorliegt und Du einen Preis für die Arbeit bekommen hast, ist die Sache klar, damit nehmt jedes Journal den Artikel zurück. Da Journals heute eh nur noch online gelesen werden, ist das auch effektiv, den Artikel findet keiner mehr. Oder der Autor wird geändert, so einen Fall hatte ich noch nicht, das sollte aber auch gehen. - Wenn der "Autor" den Artikel noch als seine Publikation angibt, gibt es disziplinarrechtliche Massnahmen. Hier ist die Sache eindeutig. - Auch die Veröffentlichung unter eigenem Namen von fremder Arbeit hat normalerweise Kondequenzen, wenn es so eindeutig ist. Auch wenn es dem Klischee widerspricht: Es geht nicht alles durch. Und wenn Deine Hochschule so vorbildlich ist, muss das erst recht gelten.
  16. Sehe ich nicht unbedingt so. Wenn die Habilitationsschrift (darum handelte es sich bei der Vorlage) nicht online veröffentlicht wurde und veilleicht nicht einmal in einem Verlag (bei Habilitationen gibt es das, einer der Gründe, warum der Sinn der Habilitation manchmal bezweifelt wird) dann wird keine Software das Ding kennen. Und wie soll daran die einzelne Universität was ändern? Wohlgemerkt, die Habilitation war nicht in Göttingen. Es können doch nicht alle Unis jetzt anfangen, unveröffentlichte Schriften an anderen Hochschulen zu scannen. Ich kan mir auch nicht vorstellen, dass das bei Deiner Hochschule anders sein soll. Erschließt diese ernsthaft Schriften Dritter für ihre Plagiatserkennung? Glaube ich nicht, sorry.
  17. Die Klausuren finden aber nicht zwangsläufig nur an einem Ort statt, wobei ich nicht weiß, welche Orte konkret bei den genannten Studiengängen im Angebot sind. Außerdem gilt: "Können Sie wegen ständiger körperlicher Behinderung nicht zu den angegebenen Klausurorten reisen, können Sie die Klausuren unter Aufsicht zu Hause schreiben. Auskunft erteilt hierzu die/der Senatsbeauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende an der FernUniversität oder das Prüfungsamt Mathematik und Informatik." Das dürfte in anderen Fachbereichen auch so sein. Da würde ich mich mal erkundigen, bevor ich die Option ausschließe.
  18. Das sind aber Ausbildungstellen, das was früher die Dipl-Verwaltungswirte an den Beamten-FHs waren. Daraus zu folgern, dass allgemein LLBs im öffentlichen Dienst genommen werden, wäre ich vorsichtig. Die Studiengänge an "IUBH, Wings usw." sind keine Beamten-Studiengänge. Ich fürchte, mit diesen Studiengängen wird Wolkenkratzerin ein ähnliches Problem haben wie jetzt - sie passt nicht ins Schema. Ich bezweifle auch, dass "Die Studieninhalte sind ähnlich zu anderen Wirtschaftsrecht Studiengängen" sind. Traditionell haben die Beamten FHs sehr speziell ausgebildet, das wird wohl noch immer so sein. In jedem Falle macht man keine Laufbahnprüfung, und schon daran wird es scheitern. Ich kann mich natürlich täuschen und es ist heute alles anders im öD, aber nur daraus dass der Abschluss jetzt anders heißt würde ich das nicht folgern.
  19. Gut, das sind aber Gebühren, die sich zum größten Teil vermeiden lassen. Wenn es wirklich dumm kommt, sind 20 Euro halt mal fällig. Aber das passiert doch seltenst. Natürlich sind die Gebühren "Erziehungsgebühren". Dem steht weniger ein konkreter Aufwand gegenüber, sondern es soll vermieden werden, dass sich alles frühlich an- und abmeldet. Denn die günstigen Preise sind eben auch durch, was Dinge wie Klausuren betrifft, Massenabfertigung möglich.
  20. Letztlich ist es ja immer subjektiv, was jemandem gefällt. Es muss ja nicht jeder den gleichen Geschmack haben. Und das Fach spielt auch eine Rolle. Es war z. B. immer so, dass die Informatik viel flexibler war als BWL. Psychologie als Massenfach ist vielleicht auch nicht optimal. Was ich aber absolut nicht nachvollziehen kann, sind die Gebühren. Ich habe nie etwas anders bezahlt als die Semestergebühr. Was sollen denn das für zusätzliche Forderungen gewesen sein, die da gekommen sind? Kann ich mir irgendwie gar nicht vorstellen.
  21. Naja, ich kenne mich mit der Jagdprüfung nicht aus. Aber es wird doch da Theorie und Praxis geben. Und der Fernkurs behandelt die Theorie, vermute ich. Ob die Praxis durch die Seminare abgedeckt wird, weiß ich nicht, ich kann mir aber vorstellen, dass man dafür auch eine "Assistenszeit" oder so was braucht. Wenn aber die geforderte Praxis abgedeckt wird, dann reicht sie entweder aus, oder die Vorschriften müssen geändert werden. Solange der Kurs aber die Vorschriften erfüllt, kann man schlecht bemängeln, dass gerade dieser Kurs schlecht wäre, denn andere werden ja wohl auch nicht freiwillig mehr machen.
  22. Naja, wer hätte die denn verlangen sollen? Die Bundestagsverwaltung? Die Dame ist gewält. Die Partei? Die ist nicht Arbeitgeber o. ä. Letztlich hätte der Wähler das verlangen sollen, aber wer macht das schon?
  23. Gibt es fuer diese Behauptung irgendwelche Belege? Es klingt doch sehr nach "frueher war alles besser" und "was waren wir doch toll". Ich kann das jedenfalls nicht bestaetigen und ausserdem: Dass es immer schlechter wird, wird seit Ewigkeiten behauptet. Wir muessten ja schon laengst wieder in der Steinzeit angekommen sein. Und die von gewissen Leuten so gelobte DDR-Bildung war auch durchwachsen, da habe ich auch Leute kennengelernt, bei denen man sich fragte, wie die ueberhaupt an die Uni gekommen sind, geschweige denn an der Uni durchgekommen sind.
  24. Gibt es dafür auch einen Beleg? Auch hier: Gibt es da einen Beleg? Gibt es dafür einen Beleg? Die allermeisten Bachelorabschlüsse in England (in Schottland kann es anders sein, schon von "GB" zu reden ist im Bildungsbereich problematisch, der Föderalismus ist nämlich keine deutsche Erfindung) dauern genau drei Jahre. Die Vier-Jahres-Abschlüsse sind Sandwich-Degrees mit Year in Industry oder Year Abroad (letzteres meint ein Auslandsjahr an einer Hochschule, Anrechung ist unüblich, deswegen verlängert das um ein Jahr). Und drei-Jahres-Bachelors haben 180 ECTS. Und der deutsche Doktor ist nicht anerkannt, klar, deswegen besteht der Lehrkörper eines englischen Uni typischerweise auch zu einem Drittel aus Leuten, die in Deuschland promoviert haben. Wie konnte ich nur übersehen, dass deren Promotion gar nicht anerkannt ist.
  25. Und was genau hat das jetzt mit der Anerkennung des Doktors "im Ausland" (das ist ja auch sehr pauschal) zu tun? Im übrigen ist der Dr. med. nicht "der Doktor". Das ist falsch. Deutsche Bachelors werden hier voll anerkannt (woher ich das weiß? Ich bin Lehrkraft an einer englischen Top-20-Uni. Außerdem gibt es hier Deutsche an den Unis zu Hauf, in allen Positionen. Wenn die deutschen Abschlüsse nicht anerkannt wären, ginge das wohl kaum.) Ich weißt nicht, was Du mit Deinen Aussagen bezweckst, aber mit derartigen Pauschalurteilen "alles Deutsche Scheiße, im Ausland alles toll" kommt man nicht weiter.
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