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stefhk3

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  1. Das ist natuerlich alles seeehr diskutabel, z. B. die "umfangreichen mathematischen / formalen Kompetenzen" bei "beispielsweise Biologen" lassen sich diskutieren. Und dass Ingenieure "originäre Gewinnung" "naturwissenschaftlicher Erkenntnisse" betreiben, oder dies staerker tun als Informatiker, waere mir auch neu. Ich bin ueber den Ausschluss von Informatikern auch gestolpert, und dachte, das waere eine fehlerhafte Darstellung, scheint aber nicht so zu sein. Aber da muss man sich wohl mit abfinden
  2. Ich weiss nicht, was Du erwartest, aber es ist nur ein Bescheinigung, dass Du bei der IUBH studierst. Punkt. Mehr kann auch die IUBH nicht sagen. Der Studentenausweis gilt an sich nirgendwo als Fahrkarte, das ist einfach so. Nur wenn man ein Semesterticket erworben und dafuer bezahlt hat (Studenten fahren nirgendwo kostenlos, auch wenn der Volksmund das vielleicht so sagt), kann man mit dem Semesterticket (das naemlich eine Fahrkarte ist), fahren, und der Studentenausweis und das Semesterticket sind normalerweise das gleiche Dokument. Dein Studierendenausweis ist aber keine Fahrkarte.
  3. Ja, ja, habe ich schon verstanden, die FAZ aber nicht. Ich jedenfalls erhalte bei Benutzung die Aussage (als Teil der Grafig) "X Prozent aermer" bzw. "Y Prozent reicher". "Arm" und "reich" beziehen sich nach gaengigem Sprachgebrauch auf Vermoegen.
  4. Dass die meisten Menschen die Einkommen der andern falsch einschätzen, ist eigentlich bekannt (also denjenigen, die Statistiken lesen können, die meisten können das nicht, deswegen schätzen sie auch die Einkommen falsch ein). Z. B. liegt das mittlere Nettoeinkommen der deutschen Singlehaushalte bei knapp 1400 Euro. Im Lichte dieser Zahl sind Diskussionen, ob man von 3000 Euro leben kann oder ob die 100000 Jahreseinkommen nach drei Jahren im Beruf eine Selbstverständlichkeit sind, wie sie in bestimmten Internetforen geführt werden, absurd. Es gibt aber offenbar genug Leute, die glauben, dass nur absolute Versager keine 100000 verdienen. Übrigens bringt die FAZ Einkommen und Vermögen durcheinander. Es wird nach Einkommen gefragt, dann heißt es aber "X Prozent sind reicher/ärmer" .- die sind nicht reicher oder ärmer, die verdienen mehr oder weniger. Das ist nicht das gleiche. Berufseinsteiger können gut verdienen, aber kaum Vermögen haben. Umgekehrt gibt es Vermögen, die wenig Ertrag bringen und deren Besitzer vergleichsweise wenig Einkommen haben.
  5. Nein. Das gilt nur, wenn Du mit dem Semesterbeitrag ein Semesterticket bezahlt hast (konkret eines für den Metronom). Das ist an keiner Fernhochschule der Fall.
  6. Bei der Deutschen Bahn scheint es aktuell überhaupt keine Studentenvergünstigungen mehr zu geben. Früher gab es die BahnCard für Studenten bis 27 ermäßigt, das gilt aber inzwischen offenbar für alle unter 27. Ansonsten ist es den einzelnen Anbietern von Vergünstigungen überlassen, welche Bedingungen sie setzen. Oft gibt es eine Altersgrenze, bisweilen muss es auch Vollzeitstudium sein. Private Anbieter (Kino usw.) sind oft recht großzügig, aber einen Anspruch gibt es nicht.
  7. Es gibt spezielle Studienabschlussdarlehen, eine Übersicht findet sich z. B. bei https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/studienabschlussdarlehen.php - hast Du das probiert? U. u. gibt es Probleme bei privaten Hochschulen, aber fragen kostet nichts.
  8. Nach meinen bescheidenen Erfahrungen mit Coaches etc. sehe ich allerdings nicht, warum Oma Wilhelmine nicht psychologisch tätig sein soll. Seichter als bei den Coaches kann es auch nicht sein.
  9. Offenbar handelt es sich um die Seite der "Studierenden im BDP". Wer sich als Student im Jahre 2019 von diesem Verband vertreten fühlt, muss wirklich einen an der Waffel haben...
  10. Übrigens: Die Euro-FH hat das vermutlich vom BDP, nämlich von dieser: Frage 1. Wer sich amüsieren will, lese die Antworten zu Frage 7 und 8. Wir schreiben das Jahr 2019...
  11. So ist es auch. Psychologe ist nicht geschützt. Die Schranken der Benutzung sind allenfalls Irreführung. Und da sagte dieses Urteil sinngemäß, dass das Publikum bei "Psychologe" einen akademisch ausgebildeten Psychologen erwartet. Warum das bei einem Bachelor nicht gegeben sein soll (gerade wenn ein kürzerer Master mit fachfremden Bachelor reicht), kann niemand schlüssig erklären. Auch der BDP nicht,
  12. Hat die Euro-FH für den gesetzlichen Schutz eine Quelle? Denn eigentlich ist Psychologe nicht gesetezlich geschützt. Es gibt zwar dieses Urteil, aber das ist kein gesetzlicher Schutz, dafür müsste es ein Gesetz geben. Das gibt es aber gerade nicht, z. B. der §132a StGB nennt die Berufsbezeichung "Pschologe" nicht (aber "Psychologischer Psychotherapeut"). Das Urteil spricht übrigens nicht von Diplom-Psychologe, auch wenn das der BDP gerne behauptet. Das spricht nur von wissenschaftlichem Hochschulabschluss oder so (ich habe den Text nicht zur Hand). Damals gab es nur das Diplom. Ein Bachelor ist aber auch ein Hochschulabschluss, dass dieser dem Urteil nicht entsprechen soll, ist eine grosszügige Auslegung des BDP (immerhin hat der BDP inzwischen mitbekommen, dass es kein Diplom mehr gibt, nachdem man noch Jahre nach dem Ende der Möglichkeit auf Diplom zu studieren, behauptet hat, man sei nur mit Diplom Psychologe). Übrigens spricht die Euro-FH auch davon "um als Psychologe zu arbeiten..." - das ist nun nochmal was anderes. Es gibt ja überhaupt keine strenge Definition davon, was "als Psychologe arbeiten" überhaupt ist. Wenn es Heilbehandlungen sind, gibt es Einschränkungen (nicht nur "als Psychologe"), aber als "Psychologischer Berater" darf jeder arbeiten. Ist das keine Arbeit "als Psychologe"?
  13. Also, wenn die reale Situation so war, ist es kein Wunder, dass Du keine Zustimmung bei der Schulleitung findest. Es gibt naemlich einen Unterschied zwischen einem Text und einem Absatz. Die Fragestellung war, einen Text mit drei Beispielen zu schreiben. Dies wurde dann dahingehend spezifiziert, dass es pro Beispiel einen Absatz geben soll (also drei Absaetze in einem Text, keine drei Texte). Das ist keine andere Aufgabenstellung. Ich fuerchte, der Fehler liegt auf Deiner Seite.
  14. Also mir scheint, dass wir hier nur Spekulationen zustande bringen. Das zustaendige Suedafrikanische Konsulat muesste hier doch weiterhelfen koennen. Kann sein, dass das nicht so einfach ist, aber ein Suedafrikaner, der nach Deutschland einwandern will, hat es vermutlich noch schwerer.
  15. Also hieran ist so ziemlich alles falsch oder als Meinung zumindest diskutabel.
  16. Seh ich ja so aehnlich 🙂 Nur macht ihn der ILS/SGD-Kurs nicht zum Fachinformatiker, und erst recht nicht zum Fachinformatiker mit Berufserfahrung. Weil Du davon sprichts "wo er hin will" - dafuer ist die SGD/ILS bedeutungslos. Auch da sind wir uns wohl einig. Was ich allerdings schon aus meiner Erfahrung sagen kann, ist, dass es bei den Fachinformatikern Unterschiede gibt. Gerade bei den FISIs kommen einige etwas ernuechtert aus der Ausbildung. Und bei den Anwendungsentwicklern kommt es auch vor, dass jemand ausserhalb der Berufsschule nur private Webseiten gestaltet hat. So jemand hat es im Vorstellungsgespraech nicht so einfach. Das gilt natuerlich fuer manche Hochschulabsolventen ebenso, nur zur Klarstellung.
  17. Der Fragesteller ist aber kein Softwareentwickler mit Berufserfahrung. Fuer die sehe ich die Moeglichkeiten auch besser. Wer aber zwei Jahre als FISI beim PC-Haendler Kisten montiert hat, hat es nicth einfach. Glaube ich nicht, sorry. Und da waere der Fragesteller nach dem ILS/SGD-Kurs wohl eher mit zu vergleichen.
  18. Vorsicht: Der ILS/SGD-Fachinformatiker hat nichts mit dem Ausbildungsberuf zu tun. Das ist nur eine unregulierte Schulung, wie andere ILS/SGD-Kurse auch. Nachdem schon tatsächliche Fachinformatiker es auf dem Arbeitsmarkt nicht ganz einfach haben und ILS/SGD in der Branche bestenfalls unbekannt ist, schlechtestenfalls einen schlechten Ruf hat, dürfte es als ILS/SGD-"Fachinformatiker" schwierig werden.
  19. Wie gesgt, solange die "Hochschule" nicht nach russischem Recht als Hochschule anerkannt ist, kannst Du es eh vergessen. Und nachdem nicht einmal (soweit ich sehe) die "Hochschule" das von sich behauptet, sehe ich da eher schwarz.
  20. Grundsaetzlich ist es moeglich, in Deutschland als Werkstudent zu arbeiten, wenn man im Ausland immatrikuliert ist (das kommt als "Grenzgaenger" gar nicht so selten vor). Ausserdem kann man als Fernstudent Werkstudent sein, allerdings (und das duerfte bei der PFH das Problem gewesen sein) muss man nachweisen, dass man Vollzeitstudent ist. Also musst Du rausfinden, ob die Uni Dir eine Bescheinigung ausstellt, dass Du X Stunden die Woche mit dem Studium beschaeftigt bist, mit X>20. Und die englische Uni kann natuerlich keine Auskuenfte zu Statusfragen der deutschen Sozialversicherung geben.
  21. Frag doch mal bei EMAS nach, ob sie nach russichen Recht als Hochschule anerkannt sind. Die Frage müsste man Dir doch beantworten können, und wenn das nicht der Fall ist, hat sich eh alles erledigt. Außerdem: Nach dem Zitat von thb, das doch von der EMAS stammt, ist der DBA keine Promotion. Damit ist doch eigentlich klar, dass es eben keine ist.
  22. Nach einem ersten Blick waere ich da vorsichtig: - Auf der Website kann ich keinen Hinweis auf eine Anerkennung als Hochschule sehen - Im Gegenteil, sie bezeichnen sich als "non-academic business school", was problematisch ist, wenn Du einen akademischen Grad erwerben willst. Gerade beim DBA geht es doch wohl nicht zuletzt auch im die Gradfuehrung, das wird schwierig, wenn es keine Hochschule ist. - Wenn die "Hochschule" schon selbst darauf hinweist, dass der DBA kein Doktor ist, ist eine Gradfuehrung als Dr. doch schon ausgeschlossen. Russische Grade duerfen nur mit Herkunftsangabe gefuehrt werden, ist ein "DBA (Management and Administration School, Russland)" tatsaechlich Dein Ziel? Du kannst natuerlich versuchen das zu verschleiern, aber da bist Du schon wieder juristisch an den Grenzen. - Ueber Akkreditierunge lese ich nichts. - Auf https://rankings.ft.com/businessschoolrankings/global-mba-ranking-2019 finde ich den Laden nicht - das ist merkwuerdig fuer ein Top-Programm, wer in "Russland und Osteuropa" in den Top 5 ist, sollte doch global auch relevant sein. Ich haette meine Zweifel. Fuer einen akademischen Grad wuerde ich eine Institution nur in Betracht ziehen, wenn sie eine Hochschule ist (bei allem anderen ist die Gradfuehrung jedenfalls grenzwertig) und wenn es eine globale Top-Business-School sein soll, dann muss zumindest eine relevante Akkreditierung (AACSB, AMBA, EQUIS) vorhanden sein. Deswegen muss es kein "Scam" sein, es kann schon ein tatsaechlicher Lehrbetrieb stattfinden, und der kann auch was taugen. Nur: Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Arbeitgeber, gerade ausserhalb Russlands, das zu schaetzen weiss? Schon hier kann mit dem Laden niemand was anfangen, warum sollte das bei arbeitgebern anders sein?
  23. Gibt es wirklich eine solche Vorgabe der EU?
  24. Das ist m. E. nicht der Normalfall, ehrlich gesagt ueberrascht es mich, dass es irgendwo so ist. Normalerweise (festgelegt in der Pruefungsordnung) ist das Datum des Zeugnisses das Datum Ablegung der letzten Pruefungsleistung. Im Falle der Abschlussarbeit ist das das Abgabedatum. Zeugnis erhaelt man, sobald die Ausstellung moeglich ist. Im Falle der Abschlussarbeit ist das nach der Korrektur, was natuerlich durchaus einige Monate nach der Abgabe sein kann. Und ja, die Daten sind mehr oder weniger alle unterschiedlich.
  25. facebook macht das hier draus, nur zur Erheiterung: -- four new professor / interior -- In the context of the in at the last kumeu end in bad sooden-Allendorf, four studies have been solemnly presented by University President Prof. Dr. Michaela zilling received her professorship. We are very pleased to have studied studies for wirtschaftspsychologie, Prof. Dr. Elisabeth Böhnke, study assistant for social, Prof. Dr. Franca D ' Arrigo, Dean for psychosocial counselling in social work, Prof. Dr. Jan Volker Wirth and also dean for healthmanagement, Prof. Dr. Thomas Rosenthal. Also Chancellor Prof. Dr. Andreas blindow congratulated you on this.
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