Zum Inhalt springen

Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen


UdoW

Empfohlene Beiträge

Nachdem ich bisher der Meinung war, das man eine nicht bestandene Prüfung (an der WBH) nur noch zweimal wiederholen darf, wurde ich eines Besseren belehrt. Beim Einführungsseminar wurde uns mitgeteilt, dass es eine Härtefallreglung gibt und es klang so raus, das Sie grundsätzlich auf Anfrage angewandt wird, d.h. man kann eine Prüfung insgesamt 4-mal schreiben. Ob es sinnvoll ist das möchte ich nicht beurteilen. Aber die Frage nach Wiederholbarkeit davon Prüfungen an der WBH wurde hier im Forum schon öfters gestellt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...