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Einstufungsgespräch für den Master in klinischer Psychologie an der MEU/Diploma


Lamala1104

Empfohlene Beiträge

vor 9 Minuten schrieb ClarissaD:

Dass Schleswig-Holstein die Abschlüsse der Diploma, SRH und PFH für die PT-Ausbildung akzeptiert, höre ich gerade zum ersten Mal.

 

Von der SRH weiß ich es, da ich eine Person kenne. Von der PFH weiß ich es ehrlich gesagt nicht, die Diploma/MEU nennt aber Schleswig-Holstein ganz explizit.

 

Ich bin auch dagegen falsche Hoffnungen zu schüren, aber wenn eine der anderen Hochschulen in der engeren Auswahl ist, würde ich zumindest mal bei den Landesprüfungsämtern der 4 genannten Bundesländer nachfragen.

 

Es geht hier ja nicht um "gleichgestellte Studiengänge" sondern um "gleichgestellte Hochschulen". Ein Landesprüfungsamt kann ja nicht argumentieren, dass die PFH eine zu einer Universität gleichgestellte Hochschule wäre, die HFH aber nicht. Die Akkreditierung ist ja identisch.

 

Ich hab mal versucht das zu ergoogeln, aber ich scheitere daran. Eine Aussage wie "Landesprüfungsamt hat gesagt Apollon/HFH/Euro-FH geht nicht, nur Diploma/PFH/SRH" ist nirgends zu finden. Darum fragte ich nach einer Quelle.

 

Dass die 3 Hochschulen das nicht explizit auf ihrer Homepage schreiben ist logisch. Zum einen sind die Master-Studiengänge noch nicht so alt (keine Erfahrungswerte), zum anderen will man sich sicherlich nicht in die Brennnesseln setzen, wenn es dann doch nicht klappt. Die Diploma/MEU kann damit natürlich werben, schließlich hat sie ja mit dem MAPP ein eigenes Ausbildungsinstitut.

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vor 51 Minuten schrieb Blattsalat:

Ich bin auch dagegen falsche Hoffnungen zu schüren, aber wenn eine der anderen Hochschulen in der engeren Auswahl ist, würde ich zumindest mal bei den Landesprüfungsämtern der 4 genannten Bundesländer nachfragen.

 

OK, ich will den Thread eigentlich nicht kapern und mit OT-Spitzfindigkeiten vollschreiben, daher lass uns darauf einigen: Man sollte sich sowieso immer beim Landesprüfungsamt erkundigen, wenn man auf dem Fernstudiums-Weg in die PT-Ausbildung kommen will.  Und sich alle Auskünfte schriftlich geben lassen & sie aufbewahren, damit man sich später darauf berufen kann.

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Ich habe auch an anderer Stelle schon mal den Hinweis gegeben, aber die Apollon weißt selber schon brim Internetauftritt daraufhin, dass die PT mit den Abschlüssen nicht möglich ist. Es gab meine ich vereinzelt, welche die an der Diploma MEU weitergemacht haben. Aber wer die Inhalte der HP der Apollon liest, kann da auch klar ohne enttäuschte Erwartungen lesen, dass das die PT nicht zu den Endzielen mit dem Studiengang zählt, sondern eher andere Berufswege im Vordergrund stehen.

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vor 3 Stunden schrieb ClarissaD:

Man sollte sich sowieso immer beim Landesprüfungsamt erkundigen

 

Das ist das was ich eigentlich sagen wollte. Ich hab extra nochmal nachgeguckt. Die Master sind an der Euro-FH und an der Apollon im Mai 2021 und im Mai 2022 gestartet, an der HFH am 1.7.2021. Wenn jetzt nicht irgendjemand schneller als die Regelstudienzeit war, kann auch noch niemand abgelehnt worden sein, was eine eventuelle PT-Ausbildung betrifft. Frage wäre, ob ein Landesprüfungsamt überhaupt verbindliche Auskünfte erteilt.

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vor 17 Stunden schrieb Blattsalat:

Ich meine letztens in einem Video von Herrn Jung mit der MEU vernommen zu haben, dass man eigentlich immer alle Bewerber und Bewerberinnen mit einem Studienplatz versorgen kann.

 

Wenn diese geeignet erscheinen und davon ausgegangen wird, dass das Studium auch erfolgreich absolviert werden kann. Würde jede:r genommen, bräuchte es ja kein Einstufungsgespräch. 

 

Und was die Diskussion zu anderen Fernhochschulen angeht, erneut die dringende und hier ja auch schon von @ClarissaD deutlich gemachte Empfehlung, vor Beginn des Studiums verbindlich zu klären, ob und wo hinterher die Therapeutenausbildung möglich ist und ob die Person selbst auch alle Voraussetzungen dafür erfüllt. Auch das wurde übrigens von Herrn Spaeth im Interview ebenfalls deutlich so gesagt. 

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Moinmoin,

die Landesprüfungsämter für Ärzte u. Psychotherapeuten (je nachdem auch noch inkl. Pharmazie) sind ja Behörden. Diese schreiben ebenso wenig aus "Wir akzeptieren Abschluss Fernschule XY", wie das örtliche Bürgeramt ausschreibt: "Wir beglaubigen grundsätzlich Dokument von Firma XY, jedoch nicht von Schule XY". 
Das ganze ist eine Leistung, die Prüfung kostet Geld. Man schickt seine Dokumente ein und lässt sie prüfen - natürlich ist das dann rechtsverbindlich, wie auch die Beglaubigung im Bürgeramt. 

Für Schleswig-Holstein ist hier die zuständige Ansprechpartnerin: 
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASD/Aufgaben/Gesundheitsberufe/AkademischeHeilberufe/PP/PPHauptartikel.html

 

Ein Master in klinischer Psychologie ist leider (ob universitär oder nicht) - auch nach dem alten Gesetz - nicht automatisch zulässig für die Ausbildung, auch nicht, wenn er akkreditiert und deutschlandweit gültig ist. Es gibt dazu gewisse Auflagen, die die Hochschule erfüllen muss.
Früher war ein ganz guter Gradmesser dafür die Master, die im BDP zu einer Vollmitgliedschaft führten. Hier gibt es noch die Black und White Liste:
https://www.bdp-verband.de/profession/ausbildung/informationen 
Das ist natürlich keine Rechtsgarantie, damit automatisch in die Ausbildung zu kommen.


Auch das alte Gesetz betreffend: Der Master der Euro-FH führt nicht zur PT-Ausbildung, weil die Euro-FH es ja selbst auch gar nicht anstrebt und auf ihrer Seite auch ausschließt:
 

Zitat

er Studiengang bietet vielfältige Karrieremöglichkeiten in der klinisch-psychologischen Beratung und Betreuung von Patienten/innen in Einrichtungen des Gesundheitswesens (wie Klinken, Krankenhäusern und Rehabilitationszentren) sowie in einer eigenen Privatpraxis. Absolventinnen und Absolventen können den Heilpraktiker für Psychotherapie beantragen, der die Grundlage für nicht-kassenzugelassene therapeutische Ausbildungen bildet. !! Eine anschließende Qualifikation zum/r approbierten Psychotherapeuten/in ist jedoch nicht möglich. !!

https://www.euro-fh.de/news/neues-master-fernstudium-mit-schwerpunkt-klinische-psychologie-und-psychologische-beratung/


Dasselbe gilt auch für den Master der Appollon, wie sie ebenfalls selbst schreibt:
 

Zitat

Nach Ihrem Studium können Sie spannende postgraduierte Zusatzqualifikationen erwerben, für die dieses Studium Ihnen den Weg ebnet. Die einzige Einschränkung besteht in der Psychotherapie-Ausbildung.

https://www.apollon-hochschule.de/fernstudium/master/master-psychologie/


Demnach muss man auf dem Weg zum Psychotherapeuten sich andere Wege aussuchen :-). Neben der SRH, PFH + MEU, für die man ggf. etwas pendeln muss (und zumindest an letzteren beiden auch eine Auswahlprüfung hat), gibt es ja jetzt auf dem neuem Weg auch schon sich auftuende Alternativen. 

LG

Bearbeitet von Vica
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Bisher habe ich mich lediglich auf die Gespräche mit den HS verlassen und stimme @polli_on_the_go, @Vica, @TomSonund @ClarissaDzu.
Zudem möchte ich noch darüber informieren, dass neben den drei genannten HS auch die DHGS auf ihrer Homepage schreibt (und das auch telefonisch bestätigt), dass Absolventen von denen bereits in die Therapeutenausbildung in NDS und BaWü gestartet sind bzw. diese absolviert haben.

 

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Ich möchte hier noch hinzufügen, dass ich glaube, dass es für die Hochschulen zu viel Aufwand bedeutet, dauernd die sich ändernden Zulassungsbedingungen in allen Bundesländern im Blick zu haben. Die Hochschulen sind auf der sicheren Seite, wenn sie von vornherein eine Therapeutenausbildung ausschließen.
Beispiel Bayern:

Für die KJP Ausbildung werden explizit Absolventen aller(!) Fernhochschulen akzeptiert. Auch dann, wenn Klinische Psychologie nicht Teil des Studiums war. 

 

Ab sofort werden auch Abschlüsse von nicht-universitären Master-Studiengängen in Psychologie,
die an staatlich anerkannten Hochschulen bzw. an staatlich anerkannten Fernhochschulen
einschließlich der Hochschulen für angewandte Wissenschaften absolviert worden sind, als
Voraussetzung für den Zugang zur KJP-Ausbildung akzeptiert. Das gilt selbst dann, wenn das
Fach „Klinische Psychologie“ nicht gelehrt und auch keine Prüfungsleistung erbracht wurde."

(Quelle: PsychThG Rundschreiben der Regierung von Oberbayern, Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie vom 22.03.2022)

Bearbeitet von monkul
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vor 2 Stunden schrieb monkul:

Die Hochschulen sind auf der sicheren Seite, wenn sie von vornherein eine Therapeutenausbildung ausschließen.

 

Genauso ist es. Wenn ich noch gar keine Absolventen habe, die in eine Therapeutenausbildung gestartet sind, pack ich logischerweise einen Satz à la "eine PP-Ausbildung ist nicht möglich" auf meine Homepage. Würde ich etwas anderes schreiben oder auch gar nichts schreiben bin ich am Ende haftbar.

Nachdem Studenten der PFH damit durchgekommen sind, hat die SRH ihren neuen Master auch erst mit PP-Ausbildung beworben, dann wurde man sich unsicher und hat intern "keine PP-Ausbildung möglich" kommuniziert und alles zu dem Thema wieder von der Homepage entfernt, woraufhin dann Studenten ihr Landesprüfungsamt damit konfrontiert haben und man alles wieder revidiert hat.

 

Weil das eine Freundin von mir betraf, die sich gleich als erstes eingeschrieben hatte, hab ich das Drama live mitbekommen (und wurde dadurch überhaupt erst darauf aufmerksam, dass man auch fernstudieren kann 😅).

Ihr Landesprüfungsamt (Schleswig-Holstein) hat die Möglichkeit einer PP-Ausbildung bejaht, allerdings trotz Modulhandbuch "ohne Gewähr" (hat dann aber letztendlich problemlos geklappt). Darum meine Frage, ob jemand überhaupt vor Abschluss eine rechtsverbindliche Auskunft bekommen hat.

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