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DerLenny

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  1. Jo, ich hab halt auich gedacht, es wäre nur eine dieser unglücklichen Aufgabenstellungen. Das die Korrektoren sich nicht an die Vorgaben in den Prüfungsleitfäden halten brauchen, war mir auch neu. Entweder ist also die Info an mich nicht korrekt gewesen, oder aber die ganzen Prüfungsleitfäden müssen jetzt angepasst werden. Da aber die Info vom Prüfungsamt kommt, tippe ich mal, dass es passt. Es könnte auch sein, dass hier bei der Bewertung was nicht gepasst hat, und dies durch einen solchen Kommentar überspielt werden sollte. Aber das macht ja wenig Sinn, da "alle Prüfungsleitfäden stimmen nicht" ja schon heftiger ist als "bei der einen Bewertung lief etwas schief." Und ja auch eingestanden wurde, dass die Aufgabe nicht passt, und das auch so dass dies "zügig" angepasst werden sollte. Wobei das ja auch verwirrend ist. "Zügig" weist ja darauf hin, dass sie die Anzahl Abgaben mit dieser Aufgabe möglichst gering halten wollen. Allerdings scheint die Diskrepanz zwischen Modulhandbuch und Realität nicht so problematisch zu sein, dass bereits abgelegte Prüfungsleistungen betroffen sind. Generell scheint das Modulhandbuch ja eh nur so eine Richtlinie und nicht unbedingt bindend zu sein.
  2. Hinweis: da es doch ne Wall of Text geworden is, versuche ich mal die Kernpunkte hervorzuheben Im Master Studiengang Informatik gibt es als eines der ersten Module "Programmieren mit Python." Die Aufgabe ist die Erstellung eines Programmes. Ich zitiere wörtlich aus der Aufgabenstellung: "Deine Aufgabe ist, ein Python Programm zu schreiben, welches [...]". Die Prüfungsform ist "Hausarbeit." Also kein Projektbericht oder Portfolio, sondern eine Hausarbeit. Aufgabe: Erstelle ein Programm Prüfungsform: Hausarbeit Was zu diversen Problemen führt. Zum einen gibt es keine Fragestellung in dem Sinne, die in der Hausarbeit zu beantworten wäre. Die Aufgabenstellung und die dazu gehörigen Hinweise sind extrem ausformuliert und geben teilweise direkte Anweisungen wie etwas umzusetzen ist, ohne darauf einzugehen, welchen Zweck (über die tatsächlichen Schritte des Programms hinaus) es erfüllt oder warum Dinge getan werden sollen. Woraus auch ein recht monotones Umsetzen ("Codierschweinarbeit") folgt. Im Tutorium wurde auch gesagt, die Prüfungsform passe nicht, die wäre halt so. Es ginge auch in erster Linie um das Programm. Daher solle man das ebenfalls hochladen. Die Hausarbeit wäre eben pro forma. Aussage im Tutorium: Programm wichtig, daher Quellcode mit abgeben. Hausarbeit wäre nur der Form halber. Ok, Programm geschrieben, was recht schnell ging, da ich recht gern in Python arbeite und da auch einige Projekte mit umgesetzt habe. Dann die "Hausarbeit" geschrieben. Was echt schwer ist, da das Format halt nicht zur Aufgabe passt. Also habe ich Problem und Lösung beschrieben, die üblichen Diagramme zum Systemaufbau eingefügt, die Ausgabe wie gewünscht dokumentiert und den Quellcode als Anhang eingefügt. Da es keine Probleme gab, die es zu lösen galt und selbst die Wahl der Bibliotheken stark vorgeben war, war hier eine Eigenleistung auf der konzeptionellen Ebene nicht möglich. Bei einer Programmierübung auf Einstiegsebene ist das auch kein Problem. Also, PDF hochgeladen, Programmcode komprimiertund.. hm... man kann den Quellcode gar nicht abgeben. Also nur die HA abgegeben, und den Quellcode an den Tutor geschickt. Nach Ablauf der Korrekturfrist kommt dann auch die Note. Mit ner 1,7 schlechter als meine Erwartungshaltung, aber ich bin ja eigentlich froh, wenn mal etwas kritischer rangegangen wird. Also direkt mal nen Blick auf die Bewertung geworfen. Die Bewertung bezieht sich nur auf "Hausarbeit". Die Kommentare, die die Differenz zur 1,0 erklären könnten (also einen Mangel ausgedrückt haben) waren: Die Einleitung solle nicht die Zielvorgabe beschreiben, sondern zur Fragestellung hinführen Es fehlt ein Fazit Es fehlen Quellenangaben Bewertung bezieht sich nur auf die HA, keinerlei Kommentare zum Code. Das hat mir jetzt erst mal nicht weitergeholfen. In Projektberichten ist es üblich das Projekt und dessen Umgebung in der Einleitung zu beschreiben. Da ein Projektbericht am nähesten an dem Ding hier dran ist, habe ich das auch hier gemacht. Es gibt somit auch keine Fragestellung, auf die hätte hingearbeitet werden können, da die Aufgabe imperativ gestellt ist. Und ich habe auch kein Fazit, da es es ja eine sehr simple Programmieraufgabe war, bei der sich der Anspruch wirklich auf das Umsetzen der Vorgaben beschränkt hat. Auscodieren, oder wie wir es früher genannt haben: Codierschweinarbeit. Bei den Quellenangaben war ich noch irritierter. Es war eine praktische Arbeit in der alles vorgegeben war. Es mussten keine relevante Entscheidungen getroffen werden, da es echt ein simples Batch Programm ist. Folglich habe ich keine Aussagen getroffen, die einen Beleg benötigen. Da es eine wenig komplexe praktische Arbeit ist, die keinerlei Neues schafft oder wirklich sehr kleinteilig vorgegeben ist. Kurzer Blick auf den Bewertungsspiegel um evtl. hier noch Infos zu erhalten: dieser ist komplett leer. Wie sich die Note zusammensetzt, ist daher auch auf diese Weise nicht nachvollziehbar. Ok, kein Ding, also eine Email geschrieben und nach der Erwartungshaltung gefragt und welche Aussage einen Beleg benötigen würde. Und darauf hingewiesen, dass ich keine Einträge bei den Komponenten habe. Einfach nur, weil ich verwundert war, die Note selbst ist ja im Rahmen. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass das nen Wochenendkurs ist. Der Tutor hat mich dann an das Prüfungsamt verwiesen und war so fürsorglich, meine Email direkt weiterzuleiten. Das Qualitätsmanagement hat mir inzwischen die folgenden Aussagen des Prüfungsamts mitgeteilt: Bei der Aufgabenstellung gibt es Mängel, diese wollen sie "zügig anpassen." (Geschickter wäre es evtl. die Art Prüfungsleistung anzupassen damit sie zu einer Programmieraufgabe passt) ein Kommentar + Note ist ausreichend, da summativ bewertet wird, Die Bewertungskriterien und deren Gewichtung sind nur ein optionaler Vorschlag, die bewertende Person braucht diese nicht zu nutzen, sondern kann direkt eine. Note vergeben und Feedback in anderer Form geben. Das heisst: Die an die Studierenden kommunizierten Bewertungsrichtlinien sind wohl nicht bindend Denn sie können jederzeit wohl gewollt umgangen werden. Die Frage, nach welchen Kriterien denn gewertet wird, wenn die gestellte Aufgabe faktisch keiner der von der IU definierten Prüfungsformen entspricht, und die angegebene nur pro forma ist, wurde nicht beantwortet. Die Frage wie die Gütekritierien der Reliabilität und Validität sichergestellt werden, wurde auch nicht beantwortet - zumindest nicht über die oben erwähnten Punkte hinaus. Es wird wohl kein Problem darin gesehen, dass die Abgaben, die bis zur Anpassung der Aufgabenstellung eingereicht wurden und werden, eigentlich aufgrund der fehlenden Passung von Aufgabe zu Prüfungsform, einen nicht wirklich definierten Status haben. Und dass, obwohl die aktuelle Situation zumindest so dringend eingestuft wird, dass es einer zügigen Anpassung bedarf. Aus der Antwort ergibt sich auch das Folgeproblem, dass den Studierenden nicht mitgeteilt wird, dass die im System hinterlegten Bewertungskriterien nur optional sind. Was dann halt dazu führt, dass man der Meinung ist, diese wären verlässlich. Evtl. könnte die @IU Internation. Hochschule diesen Hinweis in den Prüfungsleitfäden aufnehmen. Aktuell erwecken die dort gelisteten Kriterien und deren Gewichtung (noch) den Eindruck der Verbindlichkeit. Dass die hohe Flexibilität der IU auch Art, Form und Bewertung von Prüfungsleistungen umschließt, wird hier (noch) nicht erwähnt. Ob dies nur bei der Hausarbeit der Fall ist, oder sich auf alle Prüfungsformen bezieht, kann ich aktuell nicht sagen. Die Aussage klang allgemeingültig, allerdings war es ein konkreter Fall, daher könnte sich die Aussage nur auf diese bezogen haben. Evtl. könnte die IU auch hier informieren. Da ich in der "Hausarbeit" auf das fehlende Fazit hingewiesen wurde, folgt nun zumindest hier eines. Fazit: Ich bin es ja gewohnt, dass "Trust me, Bro" die Quelle für große Teile des Inhalts der Lehrbriefe ist. Bei Prüfungen würde ich es jedoch begrüßen, wenn hier die bisher übliche Nachvollziehbarkeit der Bewertungen erhalten bleiben würde. Auch, weil mein Vertrauen durch die vielen groben Schnitzer in so vielen Lehrbriefen gelitten hat. Seufz. Dabei eigentlich wollte ich doch nur wissen, was die Erwartungshaltung war und wo mir Belege gefehlt haben.
  3. Da ja jede Aussage, die nicht aus der eigenen Arbeit hervorgeht mit aktuellen Quellen belegt werden muss, sollte das eigentlich kein Problem sein. Wenn man ungeprüftes Wissen in eine Arbeit übernimmt, ist ein ungewolltes Plagiat das kleinere Problem. Zumindest aus der methodischen Sicht.
  4. Hinweis zur Änderung auf der Webseite: An der von der Webseite zitierten Stelle geht es um die Nutzung im Rahmen des Unterrichts und der Lehre. Dies kann nicht auf alle wissenschaftlichen Arbeiten verallgemeinert werden - was auch dadurch ersichtlich wird, dass es eben um § 60a UrhG geht. Damit wären zum Beispiel auch gewinnorientierte HS nicht erfasst. Es berührt auch nicht die generelle Frage, wie eine Paraphrase zu werten ist. Ebenso ist noch nicht klar, warum eine komplette Organisation von ihnen als "fragwürdig" bezeichnet wird, obwohl es wohl eher um einen einzelnen Punkt aus einer doch sehr umfangreichen einzelnen Publikation dieser Organisation geht.
  5. Ich muss gestehen, dass ich immer hellhörig werde, wenn wertende Adjektive benutzt werden. So auch hier. Es wird ja die American Psychological Association (APA) als fragwürdig betitelt. Es geht allerdings wohl also nicht um die Organisation, auch nicht generell um deren Publication Manual, sondern um einen einzelnen Punkt aus einem einzelnen Kapitel zu einem bestimmten Fall. Was ja doch einen kleineren Unterschied macht. Folgt man dem Link, dann wird findet man (Formatierung von der Quelle übernommen) Fangen wir mal mit den rechtlichen Aspekten an. Unter Punkt vier (Recht) ist nichts zu finden, wodurch bei indirekten Zitaten eine Seitenangabe (oder equiv. Positionsangabe) abzuleiten wäre. Generell ist dies auf der Ebene des Textes bei indirekten Zitaten auch eher schwer begründbar, wenn man bedenkt, was hier geschützt wird. Kommen wir zu Punkt 3 (Logik): Hier ist leider das Argument in sich nicht schlüssig. Was IMO auch am Festhalten am Zitatbegriffs herrührt, anstatt hier von einem Beleg zu sprechen. Was uns zu Punkt 2 bringt: Absolut schlüssiger Punkt. Hier ist nichts dagegen zu sagen. Man könnte argumentieren, dass der Umfang der meisten Paper ja so ist, dass hier der Aufwand im Rahmen bleibt, dennoch wäre eine genauere Angabe sicher besser. Bei Punkt 1 wird auf den Harvard Stil verwiesen. Was interessant ist, wenn man bedenkt, dass das (laut Harvard) eine unglückliche Namensgebung für einen Referenzstil ist, zu dem auch der APA Stil gehört. Auch, da es eben kein einheitlicher Stil ist, und man durchaus Varianten findet, in denen die Seitenangabe optional ist. Es bleibt also: Mit Seitenangabe auch bei indirekten Zitaten findet man es schneller. Was korrekt ist. Und auch laut APA Publication Manual v7 absolut erlaubt, nur eben nicht verpflichtend. Viele HS fordern auch bei indirekten Zitaten eine Seitenanzahl (hoffentlich mit dem Zusatz, dass dies nur verpflichtend ist, wenn nicht auf das Gesamtwerk verwiesen wird). Fazit: den Seitenhieb auf APA Referenzen hätte man sich sparen können, insbes,. wenn dann eine Webseite zum Beleg angeführt wird, die nicht unbedingt glücklich gewählt ist. Ein einfacher Hinweis, dass bei den indirekten Zitaten keine Seitenangabe zu finden ist, wodurch die Belege schwerer nachvollziehbar sind, wäre hier glaube ich geschickter gewesen.
  6. Ich lese gerade "The demon-haunted world" von Carl Sagan. Würde es uneingeschränkt weiterempfehlen. Sowohl inhaltlich als auch sprachlich ein sehr gutes Buch. Macht Spaß zu lesen und ich finde es wirklich unterhaltsam und anregend.
  7. Der Vergleich hinkt. Bei der IU sind ja die Druckskripte Teil des abgemachten Umfangs. Man könnte genauso gut "Digitale Version der Lehrskripte" ohne Aufpreis sagen. Oder Klausuren ablegen ohne Aufpreis, etc. Da es eben Teil dessen ist, was man bestellt und bezahlt hat, finde ich es schwer, einen der Aspekte auszugrenzen. Denn was wie bepreist wird, ist kaum nachzuvollziehen. Da die Druckkosten jedoch deutlich realer sind als die Skalierung der digitalen Infrastruktur, gehe ich davon aus, dass diese fest eingeplant und nicht "kostenlos obendrauf" sind. Denn das wäre keine gute Planung. Aber da das nur eien Vermutung uist, wäre es gut keine der Leistungen auszusondern, sondern das Paket als ganzes zu betrachten. BTW: Wenn man auf das Druckskript verzichtet, wird ein Teil dieser eingesparten Kosten genutzt, um mindestens zwei Bäume bzw. einen zehntel Baum zu pflanzen. Was davon jetzt korrekt ist, ist schwer zu sagen, da die IU hier zwei Angaben hat (2+ Bäume je Skriptverzicht auf der Bestellung/Verzicht Seite, ein Baum je 5 verzichtete Skripte auf der Infoseite zum Projekt. Faktor 10 ist ja auch nur ein kleinerer Unterschied).
  8. Die IU hat mir gerade mitgeteilt, dass das Skript bereits erneut überarbeitet wird. Spätestens Ende Februar soll das neue Skript verfügbar sein. Also wirklich recht zeitnah.
  9. Die IU nutzt Geoblocking um das von Dir beschriebene Ergebnis zu erreichen. Das ist der Inhalt des oben extra für Dich zitierten Absatzes des Einsatzposts. Preisdiskriminierung via Geoblocking ist einer der Dinge, die durch die Verordnung (EU) 2018/302 untersagt wird. Ich habe Dir soagr weiter oben den vollen Titel der Verordnung genannt: VERORDNUNG (EU) 2018/302 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG. Aufgrund diesen direkten Bezugs wurde diese Verordnung hier schon oft erwähnt - und jedes Mal von Dir ignoriert. Wirf bitte jetzt einen Blick auf diesen Teil des Titels "ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung". Das bedeutet, dass um ungerechtfertigte Diskriminierung (in der Form von Geoblocking) geht. Du kannst also ableiten, dass ungerechtfertigtes Geoblocking eine Form der Diskriminierung ist. Der von Dir fabulierte Widerspruch zwischen Diskriminierung und Geoblocking ist also nur für Dich vorhanden.
  10. Ich habe dir gerade den Eingangspost zitiert. Das ist der Erste Post in diesem Thread. Näher an "das worum es geht" kommst Du nicht ran. Dann habe ich Dir gerade einen Beitrag verlinkt, der Deine Frage beantwortet. Wer meint (ausser Dir) es ginge nicht um Geoblocking?
  11. Das steht im Eingangspost. Hast Du den vor deiner Antwort gelesen? Wenn ja, wier kommt es, dass du das erst "jetzt" erfährst? Nein. Du erinnerst Dich an die Verordnung (EU) 2018/302? Oder an diesen Post: Nein. Kann es sein, dass du diesen Fred nicht gelesen hast?
  12. Kurz gesagt: ich habe selbst der IU einen Murks wie in diesem Kurs nicht zugetraut. Ist jetzt direkter, aber IMO weniger hilfreich.
  13. Zumindest anteilig würde ich dem zustimmen. Dazu natürlich auch Vorteile durch die gut funktionierende Digitalisierung. Und selbst bei den Kursen mit Skripten wie diesen, wäre es ja kein Problem, wenn man schriftliche Arbeiten abliefern kann. Allerdings sind Klausuren schneller/leichter zu korrigieren. Und hier ist dann leider weniger entscheidend, was korrekt ist, sondern nur was als Antwort erwartet wird. In diesem Kurs gibt die IU ja bereits Pflichtliteratur (pro Lektion) an. Die Lektüre so zu erweitern, dass alle zu vermittelnden Inhalte über die Literatur abgedeckt sind, könnte hier auch eine Option darstellen. Damit wäre denn auch die QS der Inhalte an die Fachbuchverlage ausgegliedert. Die Apollon verweist zum Beispiel im vergleichbaren Kurs auf ein Fachbuch, und hat in ihren Lehrbriefen dann Einordnungen und Ergänzungen. Das hat einige Vorteile. In Kombination mit einer schriftlichen Abgabe, in der das Verständnis zur Methodik durch die detaillierte Planung (und Begründung derselben) einer Untersuchung abgeprüft wird, kommt man so auf ein sehr rundes Gesamtergebnis. So wird das wiederkehrende IU Problem der falschen und/oder inkonsistenten Lehrbriefe umgangen, die auf möglichst einfache Weise abgeprüft werden sollen. Als ich nach ein paar der seltsamen Formulierungen im Skript gesucht habe, habe ich übrigens nur diverse Klausurfragen zu diesem Modul gefunden. Dies zeigt zum einen, dass manche Aussagen wohl nur im Rahmen dieses Skriptes zu finden sind, und zum anderen konnte durch Durchsicht dieser Fragen auch die Hoffnung zerstört werden, dass bei der Erstellung der mit mehr Sachverständnis vorgegangen wurde. Dort sind Suggestivfragen zu finden, die eine falsche Antwort einfordern. Auch wird kein Verständnis gefordert, sondern einfaches Regurgitieren von Textstellen, die in räumlicher Nähe zu denen in der Frage genannten Stichworte stehen. Das Wissen wird auf der untersten Ebene abgefragt, was für Hochschulkurse, insbesondere im graduate Bereich doch eher verwunderlich ist. Auch dies würde für die Einführung einer schriftlichen Prüfungsform sprechen. Denn so könnten die mannigfaltigen Probleme des Skripts umgangen werden und die Studierenden könnten zeigen, dass sie die Inhalte verstanden haben und anwenden können.
  14. Aber auch die werden, wie wir schon früher angemerkt haben, kaum geprüft. Kurse, in denen Prüfungsleistungen nicht zum Ziel passen, der Umfang illusorisch ist, etc. sind ja nicht selten. Es wird eben darauf vertraut, dass die Hochschule in Interese daran hat, dass es passt. Das ist auch Aufgabe der Hochschule / sollte die Aufgabe der HS sein. Allerdings lagert die IU ja die Produktion der Skripte aus, die QS Maßnahmen sind nicht geeignet um die Qualität der Lehrbriefe zu sichern und bei der Abwägung zwischen Kostenminimierung und Korrektheit scheint letzteres eine geringere Priorität zu haben. The devil you know und so. Und ich war in den Studi Gruppen einiger Hochschulen, bevor ich mich entschieden habe. Und dieser Kurs gehört selbst aus meiner Sicht zu den negativen Ausnahmen. Vergleichbar war bisher nur das Vollplagiat mit den unsinnigen Übersetzungen.
  15. Jo, einige. Aber da will ich erstmal den Kommentar des Tutors zu abwarten. Ich tippe halt auch, das evtl durch die Überarbeitung durch eine andere Person nicht unbedingt Mehrdeutigkeiten verringert worden sind. Hier sollte überlebt werden, eine Alternative Prüfungsform zu etablieren, damit man nicht auf diesen Lehrbrief angewiesen ist, sondern die üblichen Quellen nutzen kann. Man könnte die Aufgaben zum Beispiel so stellen, dass die Kernbegriffe definiert werden müssen, Konzepte beschrieben und zu einander abgegrenzt werden sollen, etc. Da sie Anforderungen an schriftliche Arbeiten ein deutlich höheres Maß an Qualität einfordern, als die Skripte bieten, könnten die Ergebnisse dann das Skript ersetzen... Alternativ könnte man auch eines der Std. Werke nutzen, und auf ein Skript verzichten.
  16. Da wir aber nicht diesen Punkt diskutieren, ist das ja eher Nebensache, oder? Hier geht es um Geoblocking. Dies kam durch die Verordnung (EU) 2018/302. Du könntest aber für deinen Punkt, wenn er dich wirklich beschäftigt, nen eigenen Fred erstellen. Da könntest du dann (ähnlich wie es hier gemacht wurde), die Hinweise auf einen Verstoß und die relevanten Gesetzte nennen, damit man sich das anschauen kann. Da du aber wohl der Meinung bist, dass es in deinem Fall kein Problem gibt, du selbst zugibst, dass das auch nichts mit diesem Fall hier zu tun hat, bin ich irritiert, warum du es immer wieder anführst.
  17. Die Verordnung (EU) 2018/302 gilt seit Dez. 2018. Wer nach diesem Zeitpunkt gegen die in dieser Verordnung aufgestellten Regeln verstößt, verstößt gegen diese Verordnung. Das gilt auch dann, wenn weitere Personen gegen diese Verordnung verstoßen sollten.
  18. Mir ist gerade klar geworden: Das ist bereits die überarbeitete Fassung des Lehrbriefs. Dafür ist die Menge an offenen Punkten, die ich nach dem Kontakt entstehen erstaunlich. Das Skript scheint gerne mal die Humpty Dumpty Herangehensweise zu nutzen, wodurch Begriffe an unterschiedlichen Stellen komplett unterschiedliche Bedeutungen haben. Carroll, L. (1871): Through the Looking Glass.
  19. Die Verordnung (EU) 2018/302 vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG trat - wie glaube ich erkenntlich ist, 2018 in Kraft. Daher ist es nicht überraschend, dass eine Webseite von 2016 nicht konform zu dieser Verordnung ist.
  20. Ich war bisher leider nicht in der Lage, im Seiffert eine Stelle zu finden, welche die Seiffert attribuierten Stellen belegt. Ich habe mal beim Tutor angefragt, ob hier weitere Information vorliegen. Gehe aber davon aus, dass dem nicht so sein wird. Zu meinem Vorgehen: - ich habe erst das Buch manuell durchgesehen, auch, da ich das Thema interessant finde. Dies war aber ein Durchsehen, kein Studieren. Allerdings wurde mir dabei klar, dass das Thema des Buches doch weitab von dem ist, was belegt werden soll. Eine eingeschobene Erklärung, quasi als Nebenschauplatz halte ich aber für möglich. - ein Teil des Buches ist bei books.google.com verfügbar und kann digital durchsucht werden. Ich habe nach einer großen Zahl an Stichworten gesucht, die vorkommen müssten, damit das Buch geeignet ist, diese Stelle zu belegen. Sollte der Treffer in einem Bereich gewesen sein, der nicht in der Vorschau enthalten war, so habe ich die betreffenden Seite(n) direkt im Buch nachgelesen. Ebenso habe ich Folgeseiten im Buch nachgeschlagen, falls diese nicht Teil der Vorschau waren. Es kann also durchaus sein, dass mir hier die Stelle durch die Lappen gegangen ist, ich halte es aber für eher unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, dass hier evtl. eine falsche Quelle angegeben worden ist. Das wäre kein Einzelfall. Da ich selbst den Teil nicht im Seiffert finden konnte, auf den sich das Skript bezieht, war ich natürlich auch nicht in der Lage, für die unbelegten Aussagen etwas im Seiffert zu finden (da diese laut Skript Folge der vorherigen Aussagen sein sollen). Auch eine unabhängige Suche nach relevanten Stichworten erbrachte keine Ergebnisse. Wenn ich die Aussage des Tutors korrekt verstanden habe, soll diese Aussage aber auch verschwinden. Selbst einfachste automatische Prüfungen würden hier weiterhelfen. Meine Prüfskript (hehe) gibt mir zum Beispiel folgende Ausgabe: Number of pages of content: 58 Number of pages with at least one reference: 23 Das ist schon.. naja.. nicht so gut. Wenn man bedenkt, dass laut dem Lehrbrief (S.55-56) folgerichtig über 60% als schwerer Verstoß gegen den "Scientific Conduct" betrachtet werden müssen, und das in einem Lehrbrief, der wissenschaftliche Vorgehensweise zum Thema hat. Andererseits gibt das Skript für die Punkte auf S.55-56, auf die ich mich gerade bezogen habe, auch keinerlei Quelle an. Daher möchte ich hier auf den Eintrag der Wikipedia verweisen, die Quellen angibt, und daher zumindest aus diesem Blickwinkel als überlegen angesehen werden kann. Auch nach der von der Wikipedia zitierten Quellen würde also die Aussage von mindestens 60% schweren Verstößen von Bestand bleiben. Geht man davon aus, dass auch auf den Seiten des Lehrbriefs, die eine oder mehr Quellen angeben sicherlich noch unbelegte Aussagen stehen, kann man von einem deutlich höheren Prozentsatz ausgehen. Falls jemand über die geringe Anzahl an Seiten überrascht ist: Es gibt auch Pflichtlektüre (pro Lektion). Allerdings gibt es Fälle, in denen die Aussagen von Skript und der jeweiligen Pflichtlektüre sich widersprechen. Für die Klausur rät der Tutor sich am Skript zu orientieren.
  21. Das ist zumindest meine Hoffnung. Das Skript ist generell nicht gut durch Quellen gestützt, und an ein paar Stellen inkonsistent oder nach Aussagen des Titus tatsächlich falsch und/oder nicht als korrekt einstufbar. Ich hoffe, dass diese Stelle nicht ein solcher Fall ist und es möglich sein wird, eine korrekte Interpretation abzuleiten.
  22. Das hängt stark von der intendierten Aussage ab. Bei der aktuellen Vermutung wäre IMO beides möglich. Ich hoffe ja, dass die Literatur etwas Licht ins Dunkel bringt. Wir bereits erwähnt ist dieser Absatz allerdings nicht durch eine Quelle belegt. Ich hoffe, dass hierfür auch die davor zitierte Quelle genutzt wurde. Wenn dem so ist, klärt es sich ggf. durch Studium des Fachbuchs.
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