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Zulassung Soziale Arbeit (basa-online) als Erzieher


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen :)

Ich habe eine ganz dringende Frage an euch. Ich würde gerne nach meiner Erzieherausbildung ein Fernstudium in Sozialer Arbeit machen.

Wird diese als einschlägige berufliche Tätigkeit angerechnet?

Wäre euch für eine Antwort sehr dankbar :)

Liebe Grüße

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Geschrieben (bearbeitet)

Liebe JuLeNkA,

für den Fernstudiengang BASA-Online Soziale Arbeit ist nicht entscheidend, welche Berufsausbildung vorliegt (wir haben unter den Studierenden ein breites Spektrum von Ausbildungsberufen), sondern die erforderliche und nachweisliche, mindestens dreijährige Berufstätigkeit im Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik. Zur "Tätigkeit" werden aber weder Praktika noch Ausbildungszeiten gerechnet, d.h. für BASA-Online müssten Sie nach der Ausbildung erst drei Jahre arbeiten, bevor Sie am Zulassungsverfahren teilnehmen könnten.

Wenn Sie nicht so lange warten wollen, aber nach Ihrer Ausbildung weiter im frühpädagogischen Bereich arbeiten, dann könnten Sie alternativ z.B. Pädagogik der Frühen Kindheit wählen, der richtet sich speziell an ErzieherInnen und ermöglicht auch die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin. 

 

Mit freundlichem Gruß

Annette Honsel

ZFH

Bearbeitet von Markus Jung
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