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Bachelor Produktdesign - aktuelle Zugangsvoraussetzungen


Empfohlene Beiträge

Die Regelungen zur Eignungsprüfung wurden erneut aktualisiert. Hier die neue und gültige Fassung:

 

Gestalterische Eignungsprüfung

 

Für den Studiengang Produktdesign musst Du eine gestalterische Eignungsprüfung gemäß § 68 (2) ThürHG erfolgreich ablegen, um zum Studiengang zugelassen zu werden.

 

Die gestalterische Eignungsprüfung wird in Form der Prüfungsform Basic Portfolio erfolgen. Hierzu musst Du eine fachlich-praktische Aufgabenstellung bearbeiten und Deinen Lösungsansatz mit bis zu 10 Bildern und einem kurzen Text dokumentieren. Deine Motivation für den Studiengang in 2-3 Sätzen schließt die Prüfungsleistung für deine Eignungsprüfung ab.

 

 

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