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Bafög an der WBH/ Uni Hagen


bronxy

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Guten Abend!

Kurz zu meiner Person: 19 Jahre, ledig, Fachhochschulreife 2011. Ich habe mich aus privaten Gründen für ein Fernstudium entschieden und möchte dies auch voerst ohne Nebentätigkeit ausüben. Dieses Studium möchte ich gerne mittels Bafög finanzieren. Ist dies an der Wilhelm Büchner Hochschule oder an der Uni Hagen möglich? Gibt es zwischen der WBH und der Uni Hagen unterschiedliche Bafög-Bestimmungen?

Ich möchte mich auch auf folgenden Paragraphen beziehen.

Ist das bei Punkt 3.1 und 3.2 ein "und" oder "oder" ?

§ 3 Fernunterricht

(1) Ausbildungsförderung wird für die Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen geleistet, soweit sie unter denselben Zugangsvoraussetzungen auf denselben Abschluss vorbereiten wie die in § 2 Absatz 1 bezeichneten oder nach § 2 Absatz 3 bestimmten Ausbildungsstätten.

(2) Ausbildungsförderung wird nur für die Teilnahme an Lehrgängen geleistet, die nach § 12 des Fernunterrichtsschutzgesetzes zugelassen sind oder, ohne unter die Bestimmungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes zu fallen, von einem öffentlich-rechtlichen Träger veranstaltet werden.

(3) Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn

1.

der Auszubildende in den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraumes erfolgreich an dem Lehrgang teilgenommen hat und er die Vorbereitung auf den Ausbildungsabschluss in längstens zwölf Monaten beenden kann,

2.

die Teilnahme an dem Lehrgang die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nimmt und diese Zeit zumindest drei aufeinanderfolgende Kalendermonate dauert.

Das ist durch eine Bescheinigung des Fernlehrinstituts nachzuweisen.

(4) Die zuständige Landesbehörde entscheidet, den Auszubildenden welcher Ausbildungsstättenart die Teilnehmer an dem jeweiligen Fernunterrichtslehrgang gleichzustellen sind. Auszubildende, die an Lehrgängen teilnehmen, die

1.

auf den Hauptschulabschluss vorbereiten, werden nach Vollendung des 17. Lebensjahres den Schülern von Abendhauptschulen,

2.

auf den Realschulabschluss vorbereiten, werden nach Vollendung des 18. Lebensjahres den Schülern von Abendrealschulen,

3.

auf die Fachhochschulreife vorbereiten, werden nach Vollendung des 19. Lebensjahres den Schülern von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,

4.

auf die allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulreife vorbereiten, werden nach Vollendung des 21. Lebensjahres den Schülern von Abendgymnasien

gleichgestellt.

(5) § 2 Absatz 4 und 6 ist entsprechend anzuwenden.

Gruß

bronxy

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Die Vorschrift ist mit einem "und" zu verstehen. Allerdings: Für akademisches Fernstudium ist diese Vorschrift eh nicht einschlägig, dabei greift "normales" Bafög (§2).

Die Bafög-Vorschriften sind für alle Hochschulen gleich, auch für die WBH und die FeU. Allerdings ist eine der Voraussetzungen für Bafög ein Vollzeitstudium (§ 2 Abs. 5). Deshalb muss man in Hagen auch als Vollzeitstudent immatrikuliert werden sein. Inwiefern dieser Status an der WBH überhaupt existiert, weiß ich nicht. An der FeU ist Bafög-Bezug allerdings relativ häufig, also Grundsätzlich geht das.

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Soweit mir bekannt und soweit sich nichts geändert hat, ist Bafög an der Wilhelm Büchner Hochschule (WBH) nicht möglich, da das Studium als berufsbegleitendes Studium und nicht als Vollzeitstudium gilt (selbst wenn Du ggf. nicht nebenher arbeitest).

Auch bei der Übersicht über Förderungsmöglichkeiten auf der WBH-Homepage taucht Bafög nicht mit auf.

Um Dich abzusichern, kannst Du ja nochmal bei der Studienberatung der WBH nachfragen.

Viele Grüße

Markus

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Kannst Du mir sagen, warum dies so ist? Am besten mit einem Nachweis bzw. einer Quelle.

Das ist deshalb so, weil der § 2 für dei Ausbildung an Hochschulen gilt, und FeU/WBH sind eben Hochschulen. Ansonsten schau mal bei http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/3.php unter "Verwaltungsvorschriften".

Die Anforderung wird ja durch Paragraf 2 Absatz 5 BAföG gestellt:

(gekürzt, Hervorhebung von mir)

Zieht man also das Fernstudium in den geplanten 7 Semestern durch, kommt man auf 30 ECTS-Punkte pro Semester. Laut Wilhelm Büchner Hochschule entspricht dies 900 Stunden pro Semester, was knapp 40 Stunden pro Woche entsprechen würde. Wenn das keiner Inanspruchnahme der vollen Arbeitskraft enspricht..

Das weiß ich nicht genau, vielleicht mal bei der WBH nachfragen, ich habe konkrete Fälle von Bafög/nicht Bafög an den privaten FernFHs noch nicht gesehen.

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