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Marilen85

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Kommentare zu Blogbeiträgen von Marilen85

  1. Ja, lieber Markus, nicht nur Eltern, sondern vom Gesetz ist sogar primär Betreuung durch Ehrenamtliche vorgesehen (Verwandte oder sonstige Ehrenamtliche). Diese sind den Betreuungsvereinen angegliedert (sollen es nach der diesjährigen Reform zumindest sein) und werden von den Hauptamtlichen unterstützt und geschult. Diese Ehrenamtlichen brauchen den Sachkundenachweis natürlich nicht. Rechtlich komplizierte Fälle kommen wohl eher zu den Hauptamtlichen.

     

    Für selbstständige Berufsbetreuer gab es keine Zugangsvoraussetzungen bis 2023, nun ist ein Sachkundenachweis erforderlich, der ziemlich umfangreich zu erwerben ist. Mir wurde aber seitens der Vereine schon mitgeteilt, dass die Voraussetzungen evtl. doch wieder etwas runtergeschraubt werden (Mangel an Betreuern). Per Gesetz ist es aber nun so vorgesehen.

  2. vor 5 Stunden hat Markus Jung geschrieben:

     

    Hast Du denn eine Vorstellung, wohin Du möchtest? Oder macht es Sinn, hier zunächst in die Klärung zu gehen, bevor Du weiter planst, gerade auch was die Praktika angeht.

     

    Eine Klärung ist momentan für mich noch nicht in Sicht... Ich plane mein Praktikum deshalb auch noch nicht. Aber dass es irgendwann kommen muss, ist eben klar... Ich habe aber noch etwas Zeit, weil ich im 5. Semester (ab Oktober) noch nicht beginnen kann, da ich momentan nicht kündigen möchte. 

  3.  

    Am 19.8.2020 um 13:57 , miss_reid schrieb:

    Aber warum bewirbst Du Dich auf Stellen, die nicht in Frage kommen? Nur, um Deinen Marktwert zu testen? Oder haben sich zwischen der Bewerbung im Juli und jetzt die Rahmenbedingungen geändert? 

    Ich konnte es mir bei der Bewerbung vorstellen, aber bei der Reflexion des Bewerbungsgesprächs und bei meinem Aufenthalt in Berlin ist es mir eben dann doch bewusst geworden, dass es zu stressig wird. 

     

    Außerdem ist es bei mir so, dass ich an Tagen, an denen ich extrem unzufrieden auf der Arbeit bin, nach Stellen suche. Wenn ich jetzt in Berlin einen super Eindruck gehabt hätte, hätte ich es vielleicht gemacht. Aber für das, was es nach sich ziehen würde, hat das Bewerbungsgesprächs mich nicht genug überzeugt. 

  4. vor 52 Minuten, KanzlerCoaching schrieb:

     

    Haben Sie das fix als Zusage? Am besten schriftlich?

     

    Denn Sie kündigen ja vorher Ihren Arbeitsplatz - das bedingt eine Sperre - und stehen im Anschluss ja auch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung durch Ihren Auslandsaufenthalt.

    Das ist gesetzliche Lage. Ich muss mich normal arbeitslos melden und ALG I beantragen und bekomme einen Bescheid (ALG zum 1.10.21, wenn ich mich zum 1.7. arbeitslos melde wegen Sperrzeit durch Eigenkündigung). Zu Beginn des Auslandsaufenthalts muss ich mich dann abwesend melden. Die drei Monate Sperrzeit beginnen dann bereits mit Beginn der Beschäftigungslosigkeit zu laufen, egal ob ich dem Arbeitsamt zur Verfügung stehe oder nicht. Wenn ich wieder im Inland bin, melde ich mich anwesend und bekomme sofort ALG I (für max. 9 Monate wegen Sperrfrist). Entscheidend für den Anspruch ist, dass ich in den letzten 30 Monaten mind. 12 Monate eingezahlt habe. 

  5. vor 12 Stunden, schwedi schrieb:

    Deine Gedanken kann ich sehr gut nachvollziehen. 

    Selbst wenn die Finanzierung kein Problem sein sollte, bleiben immer starke Zweifel. Ich habe den Eindruck, dass man in Deutschland dermaßen auf einen linearen, lückenlosen Lebenslauf mit Vollzeit-Job getrimmt ist , dass man sich so etwas (zu) häufig nicht traut. Ich kämpfe schon ständig mit mir, weil ich im nächsten Jahr 3 Monate lang ein Sabbatical machen möchte, um mal ganz etwas anderes zu arbeiten. Wenn nicht gerade mein Unternehmen so etwas aktiv anbieten würde und eine sehr gute Freundin nun schon zum zweiten Mal ein mehrmonatiges Sabbatical  machen würde, wäre ich sicherlich nicht so weit.

    Ja, stimme dir zu! Gerade habe ich mit einer Kollegin darüber gesprochen. Sie meinte allerdings, sie würde nie nur wegen "Sicherheitsdenken" auf etwas verzichten, das ich wirklich gerne machen möchte. Sie meinte, sie hätte sonst niemals ihre Arbeitsstelle bei unserem derzeitigen Arbeitgeber angenommen, die ihr sehr zusagt, weil sie vorher eine unbefristete Stelle hatte, die besser bezahlt war, und hier wurde ihr zunächst nur ein Jahresvertrag angeboten. Sie hat mir gut zugeredet.

  6. vor 4 Stunden, Markus Jung schrieb:

     

    Auch, was einen Puffer für die Zeit danach angeht, falls du eine Zeit bis zum neuen Job überbrücken musst?

    Ja. Ich müsste auch gar nicht an Reserven gehen, denn ich bekäme danach sofort Arbeitslosengeld I, von dem ich leben kann. Natürlich versteht sich, dass ich mich dann redlich bemühen muss, zügig eine neue Stelle zu finden.

  7. vor 11 Stunden, KanzlerCoaching schrieb:

    Das Gute: Sie müssen sich ja nicht jetzt für den Rest Ihrer Studienzeit entscheiden!

     

    Sie schreiben ja selbst, dass erst mal Ihre kaufmännischen Prüfungen anstehen. Ob Anfang nächsten Jahres die Entscheidung, für den Freiwilligendienst nach Amerika zu gehen, leichter sein wird? Ich bin mir da nicht so sicher. Denn ich glaube nicht, dass dann schon die Zeit "nach Corona" in Sicht sein wird.

     

    Es gibt m.E. zwei Gründe, sich den Aufenthalt dort sehr genau zu überlegen:

     

    1. Wenn keine Betreuung im Sinne einer hier im Studium anerkannten Praxisanleitung stattfindet, dann verschenken Sie für Ihr Studium Zeit. Zusätzlich machen Sie sich Stress, weil Sie nach der Rückkehr sich ja auch in Sachen Wohnort und Arbeitsstelle neu orientieren wollen, weil Ihr Dorf, in dem Sie wohnen, nicht Ihr Traumwohnort ist.

     

    2. Corona und die USA sind zwei Dinge, die im Moment nicht für Entspannung sprechen. Sie brauchen für den Aufenthalt dort ja eine Auslandskrankenversicherung und ich würde mich da auf alle Fälle mal schlau machen, wie die das mit ihren Beiträgen zur Zeit sehen.

     

    Auf alle Fälle erst mal viel Erfolg für Ihre Klausuren!

    Vielen Dank für Ihre hilfreiche Antowort. Insbesondere was Punkt 2 betrifft, ist da natürlich jetzt noch einiges offen. Wenn nächstes Jahr noch Reisewarnung für USA besteht, dann käme es in der Tat darauf an, was hier die Auslandskrankenversicherungen sagen.

     

    Was Punkt 1 betrifft: Mir geht es auch darum, a) mal für eine längere Zeit im sozialen Bereich - d. h. vorwiegend mit Kindern und Jugendlichen - zu arbeiten, b) längere Zeit im englischsprachigen Ausland zu sein, c) in einer Gemeinschaft wie dieser, wo ich dort bin, für längere Zeit mitzuleben (das hat persönliche Gründe). Ich plane ja insgesamt sechs Monate "Auszeit". Das Praktikum mache ich in dieser Zeit sicher, notfalls käme ich früher zurück und würde es in Deutschland machen. Ich sehe es insofern nicht so sehr als Verschenken von Zeit, da ich das Studium trotzdem in der geplanten Zeit schaffen würde, auch wenn ich zwei Prüfungsleistungen verschieben würde.

  8. vor 11 Stunden, tiransich schrieb:

    Viel Erfolg und einen guten Einstieg wünsche ich dir! 

    Das mit der Systemrelevanz machen viele Firmen momentan, ob die schon mehr wissen, als wir? 

    Also in manchen Bundesländern wie etwa Bayern ist das derzeit sehr wohl schon relevant (Ausgangssperre) oder auch bei Grenzpendlern natürlich. Und es kann jederzeit auch andere Bundesländer treffen. In meinem Unternehmen wurden solche Bescheinigungen pauschal für alle erstellt. Da ich direkt an der Grenze wohne, ist mein Freund und Helfer jetzt auch stets an meiner Seite im wahrsten Sinne des Wortes. 

  9. Danke für deinen tollen Blogbeitrag! Ich habe auch am 26.10. meine Begrüßungsveranstaltung virtuell (Soziale Arbeit) und freue mich schon darauf. Bisher bin ich total begeistert von der Diploma, dem ganzen Konzept und vom Lehrmaterial, das bereitgestellt wird (v.a. die zahlreichen E-Books). Auf alle meine Anfragen hat man bisher zügig reagiert. 

     

    Viel Spaß und Erfolg dir! 😊

  10. Danke für eure Antworten. Ich probiere es einfach mal. Naja es hängen schon einige Haushalte mit dran. Ich weiß nicht, ob das mit den Adaptern bei mir funktioniert. Dazu muss ich ja einen Adapter mit dem Router durch ein LAN-Kabel verbinden, wenn ich das recht gelesen habe. Weiß gar nicht, ob ich da einfach so dran darf, ist ein Mietshaus. 

    Bei mir ist direkt vor der Wohnungstür ein "Access Point".

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