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Welche Gebühren darf man steuerlich absetzen beim Onlinestudium (berufsbegleitend)?


01-andreas

Empfohlene Beiträge

Moin,

 

ab dem 01.09 studiere ich berufsbegleitend bei der TH Lübeck Medieninformatik. Die Lernunterlagen bzw. Module bestellt man ja über Oncampus, da zahlt man pro Modul eine Gebühr. Ich gehe mal davon aus, dass man diese Kosten für die bestellten Module steuerlich absetzen kann?

 

Aber wie sieht das mit den Semestergebühren der staatlichen Hochschule (TH Lübeck) aus? Bei mir wären es ca. 270 Euro pro Semester. Darf man diese Gebühren auch steuerlich absetzen? Oder nur die Module, die man bezahlt und Materialkosten?

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Wenn Du berufstätig bist, kannst Du alle Kosten, die Dir im Zusammenhang mit Deinem berufsbegleitenden Studium entstehen, bei der Einkommensteuererklärung angeben. Dazu gehört auch die Semestergebühr. Und zum Beispiel auch Fahrtkosten zu Präsenzveranstaltungen.

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