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Erfahrungen DBA oder PHD Global Humanistic University Anguilla?


svennobereit

Empfohlene Beiträge

vor 9 Minuten schrieb mgertler:

Sie können bei beiden nicht auf die in Deutschland leider zwangsweise notwendige Herkunftsangabe verzichten, denn auch bei der MU (UK) gilt "Es handelt sich jetzt formal um Abschlüsse aus einem Drittstaat".


Siehe:
https://anabin.kmk.org/en/filter/news/newsdetails/artikel//grossbritannien-2.html


Sie können aber den MU-Doktor (PhD oder DBA) in Deutschland als "Dr". führen, denn dieses Privileg wurde gemäß Punkt 3 des verlinkten Dokuments noch ermöglicht.

Und Sie können den GHU-Doktor (PhD oder DBA) in Deutschland ebenfalls als "Dr." führen, weil die GHU die Kürzelwahl auch des "Dr." in der Verleihungsurkunde ermöglicht.

Der eine ist dann also gemäß Ihrer Wahl ein "Dr. (MU)", der andere ein "Dr. (GHU)"; bzw. ein "Dr. (UK)" oder halt ein "Dr. (AI)".

Ob eine Eintragemöglichkeit mit Herkunftzusatz gegeben ist, können Sie selbst in den Regelungen zur Durchführung des Passgesetzes nachschlagen: 
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm 
 

Das ist mir neu! Warum wirbt die KMU auf der Website damit, dass man den Titel ohne Zusatz führen darf mit dem MU DBA?

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vor 1 Minute schrieb svennobereit:

Das ist mir neu! Warum wirbt die KMU auf der Website damit, dass man den Titel ohne Zusatz führen darf mit dem MU DBA?

Das weiß ich nicht. Ich schaue in die Vorgaben der KMK und versuche, sie Ihnen zu erläutern.

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vor 10 Minuten schrieb mgertler:

Mit Herkunftszusatz könnte es schwierig werden... siehe Antwort zuvor.

Aber wofür braucht man diese Eintragung? Nicht für den Beruf, nicht für die Karriere, nicht für die Ehre... 

Nach Abschluss wird das Dekret der Middlesex University mit Doctor of Business Administration (DBA/Dr.) ausgestellt.

Führung des akademischen Grades

Absolventinnen und Absolventen des DBA-Studiengangs dürfen auch den deutschen Titel „Dr.“ führen. Das schreibt die KMU! Stimmt das nicht? 

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vor 1 Minute schrieb svennobereit:

Nach Abschluss wird das Dekret der Middlesex University mit Doctor of Business Administration (DBA/Dr.) ausgestellt.

Führung des akademischen Grades

Absolventinnen und Absolventen des DBA-Studiengangs dürfen auch den deutschen Titel „Dr.“ führen. Das schreibt die KMU! Stimmt das nicht? 

Natürlich stimmt das! Desselbe hatte ich doch auch geschrieben.
Die Frage des Herkunftszusatzes ist aber seit dem Brexit offenbar eine andere ("Drittland")!

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vor 5 Minuten schrieb TheHumanHunter:

Worauf stützt sich diese Behauptung/Sichtweise ?

Vermutlich darauf, dass jemand das Wort "echt" einsetzt nach eigenem Belieben? 😎

 

vor 11 Minuten schrieb svennobereit:

Im Management verdient man mehr mit einem echten Dr. Titel. Der Rest muss natürlich auch stimmen. 

Sie haben völlig recht! Mit einem echten Titel verdient man evtl. mehr als mit einem unechten, den man sich für einen Hunni irgendwo kaufen kann. 😀

Längst zählt aber Internationalität und auch die Unternehmensleitungen und Personalabteilungen wissen daher, je internationaler sie aufgestellt sind, dass der PhD der wertvollere da strenger wissenschaftlich geprüfte Abschluss ist als ein deutscher Dr. 

Schauen Sie in die Empfehlungen des Wissenschaftsrats, der hat das vor 12 Jahren schon zum Ausdruck gebracht... Googlen Sie nach Vergleichen zwischen dem deutschen Dr. und einem PhD... Fragen Sie die eigene oder auch die künstliche Intelligenz, dann werden Sie die Gründe schnell nachvollziehen können. 👍

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vor 47 Minuten schrieb mgertler:

Sie können bei beiden nicht auf die in Deutschland leider zwangsweise notwendige Herkunftsangabe verzichten, denn auch bei der MU (UK) gilt "Es handelt sich jetzt formal um Abschlüsse aus einem Drittstaat".


Siehe:
https://anabin.kmk.org/en/filter/news/newsdetails/artikel//grossbritannien-2.html


Sie können aber den MU-Doktor (PhD oder DBA) in Deutschland als "Dr". führen, denn dieses Privileg wurde gemäß Punkt 3 des verlinkten Dokuments noch ermöglicht.

Und Sie können den GHU-Doktor (PhD oder DBA) in Deutschland ebenfalls als "Dr." führen, weil die GHU die Kürzelwahl auch des "Dr." in der Verleihungsurkunde ermöglicht.

Der eine ist dann also gemäß Ihrer Wahl ein "Dr. (MU)", der andere ein "Dr. (GHU)"; bzw. ein "Dr. (UK)" oder halt ein "Dr. (AI)".

Ob eine Eintragemöglichkeit mit Herkunftzusatz gegeben ist, können Sie selbst in den Regelungen zur Durchführung des Passgesetzes nachschlagen: 
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm 
 

 

@mgertler der DBA aus GB kann als Dr. OHNE ZUSATZ geführt werden, sehen Sie hierzu (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/ZAB/Gradfuehrung_Beschluesse_der_KMK/VereinbarungGrundsaetzeAuslHSGrade_i.d.F._vom_24-05-2019.pdf) unter Punkt 4: 

nhaber von folgenden Doktorgraden

  1. 4.1  Australien: „Doctor of ...“ mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung

  2. 4.2  Israel: „Doctor of ...“ mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung

  3. 4.3  Japan: „Doctor of ...“ (hakushi ...)

  4. 4.4  Kanada: „Doctor of Philosophy“ – Abk.: „Ph.D.“

  5. 4.5  Vereinigtes Königreich: „Doctor of ...“ mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung

  6. 4.6  Vereinigte Staaten von Amerika: „Doctor of Philosophy“
    Abk.: „Ph.D.“, sofern die verleihende Einrichtung von der „
    Carnegie Foundation for the Advancement of Teaching“ als „Research University (high research activity)“ oder als „Research University (very high research activity)“ klassifiziert ist,

können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzungen die Abkürzung „Dr.“ jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung führen.3

 

Hatte mich vor einiger Zeit damit beschäftigen müssen, deshalb ist mir dies bekannt. Weitere Information kann ich nicht geben, die Materie ist mir zu wenig bekannt allgemein. Jeder sollte den DBA oder PhD machen wo auch immer er möchte, so meine Meinung.

 

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vor 23 Minuten schrieb ReneBene:

 

@mgertler der DBA aus GB kann als Dr. OHNE ZUSATZ geführt werden, sehen Sie hierzu (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/ZAB/Gradfuehrung_Beschluesse_der_KMK/VereinbarungGrundsaetzeAuslHSGrade_i.d.F._vom_24-05-2019.pdf) unter Punkt 4: 

nhaber von folgenden Doktorgraden

  1. 4.1  Australien: „Doctor of ...“ mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung

  2. 4.2  Israel: „Doctor of ...“ mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung

  3. 4.3  Japan: „Doctor of ...“ (hakushi ...)

  4. 4.4  Kanada: „Doctor of Philosophy“ – Abk.: „Ph.D.“

  5. 4.5  Vereinigtes Königreich: „Doctor of ...“ mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung

  6. 4.6  Vereinigte Staaten von Amerika: „Doctor of Philosophy“
    Abk.: „Ph.D.“, sofern die verleihende Einrichtung von der „
    Carnegie Foundation for the Advancement of Teaching“ als „Research University (high research activity)“ oder als „Research University (very high research activity)“ klassifiziert ist,

können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzungen die Abkürzung „Dr.“ jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung führen.3

 

Hatte mich vor einiger Zeit damit beschäftigen müssen, deshalb ist mir dies bekannt. Weitere Information kann ich nicht geben, die Materie ist mir zu wenig bekannt allgemein. Jeder sollte den DBA oder PhD machen wo auch immer er möchte, so meine Meinung.

 

Und was sagt das über die Feststellung, dass nach dem Brexit (!) in 3. nur noch die mögliche Umwidmung zum Dr. erwähnt ist... "...können Doktorgrade aus dem Vereinigten Königreich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen in der Form „Dr.“ geführt werden." 
Das "jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung" ist offenbar entfallen – oder?!?

https://anabin.kmk.org/en/filter/news/newsdetails/artikel//grossbritannien-2.html

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vor 6 Minuten schrieb mgertler:

Und was sagt das über die Feststellung, dass nach dem Brexit (!) in 3. nur noch die mögliche Umwidmung zum Dr. erwähnt ist... "...können Doktorgrade aus dem Vereinigten Königreich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen in der Form „Dr.“ geführt werden." 
Das "jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung" ist offenbar entfallen – oder?!?

https://anabin.kmk.org/en/filter/news/newsdetails/artikel//grossbritannien-2.html

 

Soweit ich mich erinnern kann, wurde der von ReneBene's KMK Beschluss nach dem Brexit zum Punkt 4.5 Vereinigtes Königreich ergänzt, denn vorher gehörte die UK zu Europa und musste in der Begünstigungen „Dr.“ jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung nicht nochmal extra erwähnt werden. 

 

Das ist genau der Knackpunkt, denn mit einem DBA Abschluss der Middlex-University darf ich mich

 

Dr. Max Mustermann

 

nennen, mit einem DBA Abschluss der Global Humanistic University, kann ich mich nur

 

Dr. (GHU) Max Mustermann

 

nennen. Und das ist auch der Knackpunkt zur Eintragung in den Personalausweis. Den MU Abschluss kann ich als DR. eintragen, den GHU Abschluss nicht.

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vor 4 Stunden schrieb mgertler:

Und was sagt das über die Feststellung, dass nach dem Brexit (!) in 3. nur noch die mögliche Umwidmung zum Dr. erwähnt ist... "...können Doktorgrade aus dem Vereinigten Königreich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen in der Form „Dr.“ geführt werden." 
Das "jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung" ist offenbar entfallen – oder?!?

https://anabin.kmk.org/en/filter/news/newsdetails/artikel//grossbritannien-2.html

 

@mgertler: Wurde nach dem Brexit veröffentlicht und die Darstellung von @Kebabfürzuhause ist korrekt (zumindest bei der Middlesex University, GHU ist mir nicht bekannt da ich mich damit noch nicht beschäftigt hatte) - siehe: https://anabin.kmk.org/filter/news/newsdetails/artikel//grossbritannien-2.html

 

"BREXIT: Auswirkungen auf die Anerkennung britischer Hochschulabschlüsse und die Gradführung" 

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