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Erfahrungen DBA oder PHD Global Humanistic University Anguilla?


svennobereit

Empfohlene Beiträge

vor 29 Minuten schrieb svennobereit:

 

Die AQAS hatte bereits die KMU-Angebote der MU akkreditiert, inkl. DBA, die um einige Jahre früher gestartet waren, und dann auch die ersten laufenden Angebote der jüngeren GHU. AQAS akkreditiert aber nicht, ohne auch Studierende befragen zu können (und dann nicht nur Erstsemester, sozusagen!) – und zur Zeit der BaMa-Begehungen waren noch keine Doktoratskandidaten an der GHU so weit fortgeschritten. Da hatte die KMU den zeitlichen Vorsprung.

Auch die AAC kann selbstverständlich nach den europäischen Standards akkreditieren und hat das hier ja auch bestätigt in ihrer Urkunde, an der man ihre über das eigene Land hinausreichende Vernetzung erkennen kann, siehe im Footer. Ebenso kann auch eine AQAS in Afrika oder Asien dortige Standards einbeziehen, wenn sie dort Akkreditierungsaufträge durchführt. 

Das Portal Anabin bietet eine Zusammenstellung aus Daten externer Quellen und garantiert keine Vollständigkeit. Ich weiß, dass ihnen die GHU-Unterlagen vollständig seit über einem Jahr vorliegen. Und eigentlich reicht ja die staatliche Lizenz, die den Status vergibt (hier: Universität) und die die Abschlussniveaus vorgibt. Hinzu kommen noch diverse Akkreditierungen, die ja auch alle nicht ohne die Lizenzen der Staaten zustande gekommen wären... Aber Anabin ist seit einigen Jahren sehr langsam geworden, um nicht zu sagen: vorsichtiger, denn man hatte dort 2018 mal eben den DBA aus England zum Berufsdoktorat herabgestuft, als PGS statt D1 eingeordnet, und das gab herben Ärger; nach schlanken zwei Wochen war der DBA wieder ein D1. Seitdem braucht's halt...

Und nein, UK-Abschlüsse müssen seit dem Brexit tatsächlich mit Herkunftszusatz versehen werden (übrigens ein kultiger, strafbewehrter Brauch, den es nur in Deutschland gibt). Siehe dazu https://anabin.kmk.org/en/filter/news/newsdetails/artikel//grossbritannien-2.html:

  • "Es handelt sich jetzt formal um Abschlüsse aus einem Drittstaat."
  • "unter Angabe der verleihenden Hochschule"
  • "können Doktorgrade aus dem Vereinigten Königreich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen in der Form „Dr.“ geführt werden" 

Unter "bestimmten Voraussetzungen" kann bedeuten: in NRW kann seither kein DBA aus UK mehr als Dr. geführt werden. Landesrecht...!
Was dennoch bleibt: wer den Dr. einem PhD bevorzugt, kann den PhD aus UK als Dr. führen. Was jedoch seither anders ist: alle Hochschulgrade nur noch mit Herkunftszusatz! Ein Drittstaat, halt... wie AI (Anguilla) auch.

GHU - PhD Certificate.pdf

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vor 10 Minuten schrieb mgertler:

Die AQAS hatte bereits die KMU-Angebote der MU akkreditiert, inkl. DBA, die um einige Jahre früher gestartet waren, und dann auch die ersten laufenden Angebote der jüngeren GHU. AQAS akkreditiert aber nicht, ohne auch Studierende befragen zu können (und dann nicht nur Erstsemester, sozusagen!) – und zur Zeit der BaMa-Begehungen waren noch keine Doktoratskandidaten an der GHU so weit fortgeschritten. Da hatte die KMU den zeitlichen Vorsprung.

 

Der DBA der MU bei der KMU ist explizit nicht akkreditiert, sondern nur zertifiziert. Das ist ein nicht unerheblicher Unterschied.

 

vor 13 Minuten schrieb mgertler:

Auch die AAC kann selbstverständlich nach den europäischen Standards akkreditieren und hat das hier ja auch bestätigt in ihrer Urkunde, an der man ihre über das eigene Land hinausreichende Vernetzung erkennen kann, siehe im Footer. Ebenso kann auch eine AQAS in Afrika oder Asien dortige Standards einbeziehen, wenn sie dort Akkreditierungsaufträge durchführt. 

 

Kann sie formal nicht, weil sie als nicht-europäische Akkreditierungsagentur außerhalb des Bologna-Raums nicht die rechtlichen Voraussetzungen dafür mitbringt. Da hilft auch kein Labeling über irgendwelche Netzwerke.

Im übrigen hat eine AQAS Akkreditierung in Afrika oder Asien deswegen auch für einen asiatischen oder afrikanischen Studiengang de facto keinen Wert, weil die AQAS keine Akkreditierung nach dem jeweiligen Landesrecht ersetzen kann.

 

vor 16 Minuten schrieb mgertler:

Unter "bestimmten Voraussetzungen" kann bedeuten: in NRW kann seither kein DBA aus UK mehr als Dr. geführt werden. Landesrecht...!

 

Das ist falsch. § 69 Abs 5 HG des Landes NRW sagt da eindeutig etwas anderes und verweist auf die begünstigenden Regelungen der KMK. Jedes andere Hochschulgesetz in Deutschland (z.B. Art 68 Abs. 4 Satz 4 BayHSchG oder § 10 Abs. 4 NHG) verweist im übrigen auch (mit geringfügigen formulatorischen Unterschieden) auf genau diese begünstigenden Regelungen. Mit einem britischen PhD, DBI oder DBA (und um die Abschlüsse geht es gerade ausschließlich - für Bachelor- und Mastergrade gilt in der Tat seit dem Brexit der Herkunftszusatz) kann ich in jedem Bundesland Deutschlands diese Grade ohne Herkunftszusatz in der Kurzform wahlweise hinter oder vor dem Namen führen. Ich zitiere:

 

Zitat

4. Inhaber von folgenden Doktorgraden 

[...]

4.5 Vereinigtes Königreich: "Doctor of..." mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung

[...]

können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung die Abkürzung "Dr." jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung führen.

 

Die KMK ist eine Zusammenziehung der dazu ermächtigten Vertretungen der Bildungsressorts auf Landesebene und trifft für ebenjene gemeinsame Entscheidungen. Dass diese Regelungen also kurzerhand irgendwo aufgehoben werden, wäre mehr als abwegig.

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vor 10 Stunden schrieb svennobereit:

darüber hinaus die bessere berufliche Perspektive im Management

Vielleicht wäre dafür ein eigenes Thema sinnvoll, damit es hier nicht untergeht.

Ist es in deinem Arbeitsbereich tatsächlich so, dass ein entsprechender Titel zu mehr Möglichkeiten und einer wie auch immer gearteten Management-Tätigkeit führt, oder ist das nur eine Vermutung oder eine Hoffnung?

 

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Am 5.8.2023 um 20:24 schrieb DerLenny:

"Eine „Fern-Promotion“, die sich von der Promotion an Präsenzuniversitäten in grundsätzlicher Weise unterscheidet, bietet die FernUniversität in Hagen nicht an. Dies bedeutet aber nicht, dass es nicht möglich wäre, nebenberuflich an der FernUniversität in Hagen zu promovieren."

Quelle: https://www.fernuni-hagen.de/studium/studienangebot/promotion.shtml

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vor 8 Stunden schrieb MartinGS:

Das ist falsch. § 69 Abs 5 HG des Landes NRW sagt da eindeutig etwas anderes und verweist auf die begünstigenden Regelungen der KMK. Jedes andere Hochschulgesetz in Deutschland (z.B. Art 68 Abs. 4 Satz 4 BayHSchG oder § 10 Abs. 4 NHG) verweist im übrigen auch (mit geringfügigen formulatorischen Unterschieden) auf genau diese begünstigenden Regelungen. Mit einem britischen PhD, DBI oder DBA (und um die Abschlüsse geht es gerade ausschließlich - für Bachelor- und Mastergrade gilt in der Tat seit dem Brexit der Herkunftszusatz) kann ich in jedem Bundesland Deutschlands diese Grade ohne Herkunftszusatz in der Kurzform wahlweise hinter oder vor dem Namen führen. Ich zitiere:

 

 

Die KMK ist eine Zusammenziehung der dazu ermächtigten Vertretungen der Bildungsressorts auf Landesebene und trifft für ebenjene gemeinsame Entscheidungen. Dass diese Regelungen also kurzerhand irgendwo aufgehoben werden, wäre mehr als abwegig.

Wo Sie Recht haben, haben Sie Recht – allerdings erst seit wenigen Wochen! Denn NRW hat seine eigenmächtige Reduktion auf den PhD, vor über zwei Jahren vorgenommen, erst just am 26. Juni 2023 geändert.

 

Auch ich hatte mich vor zwei Jahren darüber aufgeregt, weil nunmehr ein DBA-Kandidat aus NRW sich benachteiligt sah; aber Landesrecht geht nun mal vor, es steht auch immer dabei, dass die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes gelten! Sonst gäbe es ja auch weiterhin das bundesweite HG und nicht mehr die es ersetzenden Hochschulgesetze der Länder. Ich hatte seinerzeit das Landesministerium auch angeschrieben und auf den Widerspruch zu den KMK-Vorgaben hingewiesen.


Dass nun und wann diese Rück-Änderung vorgenommen wurde, ist hier zu entdecken: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=21118&ver=8&val=21118&sg=0&menu=1&vd_back=N 

"Absatz 3 Nummer 5 wird wie folgt gefasst: „5. Vereinigtes Königreich: „Doctor of …“ mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung“."

Als wäre es ein neuer Sachverhalt... ja: weil zuvor dort stand "PhD".

NRW war tatsächlich das einzige Bundesland, das in diesem Punkt nach dem Brexit den KMK-Vorgaben ausbüxte.

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vor 2 Minuten schrieb DerLenny:

 

Was ist die Relevanz des von Ihnen zitierten Absatzes im Kontext der Frage, ob es ein deutschsprachiges Fernstudium zum DBA oder PHD gibt, welches "etwas taugt und mit einem echten Abschluss punktet?"

 

Lesen Sie den zitierten Text der Fernuni Hagen. Dort wird klargestellt, dass das Promovieren nicht wie bei den anderen Studienangeboten sich als "Fernstudium" von den Promotionsmöglichkeiten überall in Deutschland unterscheidet. Im Weiteren wird auf der Seite auch beschrieben, dass man an der Fernuni interne und externe Promovendi hat – also gleiche Struktur und Vorgehensweise wie an allen anderen deutschen Unis auch und keine besonderen "Fernstudium"-Merkmale jener Fernuni. 

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vor 8 Stunden schrieb MartinGS:

 

Der DBA der MU bei der KMU ist explizit nicht akkreditiert, sondern nur zertifiziert. Das ist ein nicht unerheblicher Unterschied.

 


Zur Unterscheidung siehe https://www.dakks.de/de/was-ist-akkreditierung.html 

 

Demnach ist eine Akkreditierung dort möglich, wo der Staat sie verlangt, um Vertrauen zu generieren – in Deutschland zum Beispiel. Woanders können Zertifizierungen die gleichen Parameter verwenden. Und dass das hier geschehen ist, lässt sich nachvollziehen im Bericht der Agentur. Zudem wurden dort die auch bei uns üblichen Laufzeiten für Akkreditierungen angesetzt, nicht die kürzeren Laufzeiten von Zertifizierungen.

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vor 15 Minuten schrieb DerLenny:

 

 

Es geht darum, dass bei Promotionen bei der Fernuni Hagen nach deren eigenem Bekunden das Merkmal "Fern..." nicht greift. Damit unterscheidet sich das Promovieren dort nicht von den anderen deutschen Unis – jedoch wesentlich vom Promovieren bei KMU/MU und GHU, die beide auch deutschsprachig sind, aber keinerlei Anwesenheiten bzw. Vor-Ort-Termine erforderlich machen. Ein Fernpromovieren im Sinne dessen, um was es hier bei fernstudium-infos geht, gibt es hundertprozentig nur bei KMU/MU und GHU. 

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vor 13 Minuten schrieb DerLenny:

@Markus Jung was muss denn ein Fernstudium aufweisen, damit es im Sinne dessen ist, "um was es hier bei fernstudium-infos geht"?

 

Hier bei Fernstdium-Infos.de geht es um das, was die Besucher:innen interessiert – also primär berufsbegleitende Weiterbildungen auf allen Leveln, auch Promotionsvorhaben. Ich habe da keine harten Kriterien, wie das Fernunterrichtsschutzgesetz, welches definiert, wann es sich um Fernunterricht im Sinne des Gesetzes handelt.

 

Und wie eine berufsbegleitende (externe) Promotion mit der FernUni Hagen aussehen kann, schildert ja @SebastianL in seinem Blog: https://www.fernstudium-infos.de/blogs/blog/1221-promotion-an-der-wilhelm-büchner-hochschule-in-kooperation-mit-der-fernuni-hagen/

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vor 1 Stunde schrieb mgertler:

NRW war tatsächlich das einzige Bundesland, das in diesem Punkt nach dem Brexit den KMK-Vorgaben ausbüxte.

 

 

Vielen Dank @mgertler für Ihre Ausführungen. Das ist natürlich ärgerlich für den von Ihnen genannten DBA-Kandidaten gewesen, glücklicherweise hat sich dies mittlerweile geklärt. Lassen Sie uns aber nun zu dem eigentlichen Thema zurückkommen.

 

vor einer Stunde schrieb mgertler:

Demnach ist eine Akkreditierung dort möglich, wo der Staat sie verlangt, um Vertrauen zu generieren – in Deutschland zum Beispiel. Woanders können Zertifizierungen die gleichen Parameter verwenden. Und dass das hier geschehen ist, lässt sich nachvollziehen im Bericht der Agentur. Zudem wurden dort die auch bei uns üblichen Laufzeiten für Akkreditierungen angesetzt, nicht die kürzeren Laufzeiten von Zertifizierungen.

 

Es mag inhaltlich grundsätzlich stimmen, dass eine Zertifizierung vergleichbare Verfahren wie eine Akkreditierung durchläuft. Jedoch ändert dies nichts daran, dass die Promotionsprogramme der GHU formal nicht in Deutschland akkreditiert, sondern (anteilig für den DBA zusammen mit der KMU/ MU) lediglich zertifiziert sind. Da sich die GHU aufgrund der Verortung in der Karibik zudem nicht im Bologna-Raum befindet, ist deren PhD-Programm zudem gegenüber hiesigen Abschlüssen auf der dritten Ebene des Bologna-Systems formal nicht anerkannt oder gar gleichgestellt. Auch hat die GHU die Möglichkeit einer Programmakkreditierung für Promotionsprogramme (siehe hier am Beispiel der AQAS) meines Erachtens nach bislang nicht in Anspruch genommen.

 

Nicht falsch verstehen: Ich sage nicht, dass das PhD-Programm von vornerein keine wissenschaftliche Qualität hat - dies hängt sicherlich von den handelnden Personen ab und wird sich mit der Zeit anhand bspw. von Publikationen und erfolgreichen Absolvent*innen zeigen. Unter formalen Gesichtspunkten und für den Standort Deutschland erfüllt es jedoch nicht die Voraussetzungen für eine äquivalente Anerkennung zur dritten Stufe des Bologna-Systems - hier helfen auch keine Zertifizierungen und Labels von internationalen Agenturen ohne rechtliche Verbindlichkeit auf nationaler Ebene. Auch was die Führung des Abschlusses (in Deutschland - und die absolute Mehrheit dieser Community kommt nun mal aus Deutschland) angeht, ist dieser nicht mit Abschlüssen von ausländischen Universitäten mit begünstigenden Regelungen gleichzusetzen. Dass Sie in Ihrem Video den Vergleich mit britischen (Elite-)Universitäten gezogen haben und sich im Anschluss auf die (veraltete) Vorgabe eines einzigen Bundeslandes beziehen, erachte ich an der Stelle daher als diskutabel. Hier hätte ich mir eine aktuelle Darstellung gewünscht, um ein richtiges Bild zu zeichnen.

 

vor 58 Minuten schrieb mgertler:

Ein Fernpromovieren im Sinne dessen, um was es hier bei fernstudium-infos geht, gibt es hundertprozentig nur bei KMU/MU und GHU. 

 

Diese Aussage ist nicht richtig. Die Kolleg*innen der afw Bad Harzburg bieten ebenfalls ein vollständig als Fernstudium angelegtes Promotionsprogramm in deutscher Sprache. Und da die UNIBIT in Sofia als staatliche Universität im EU-Ausland angesiedelt ist, erfüllt dieses Programm gegenüber dem der GHU die formalen Aspekte zur Anerkennung und Führbarkeit, über die weiter oben geschrieben wurde.  

Bearbeitet von MartinGS
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