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Erfahrungen DBA oder PHD Global Humanistic University Anguilla?


svennobereit

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vor 47 Minuten schrieb mgertler:

Sie können bei beiden nicht auf die in Deutschland leider zwangsweise notwendige Herkunftsangabe verzichten, denn auch bei der MU (UK) gilt "Es handelt sich jetzt formal um Abschlüsse aus einem Drittstaat".


Siehe:
https://anabin.kmk.org/en/filter/news/newsdetails/artikel//grossbritannien-2.html


Sie können aber den MU-Doktor (PhD oder DBA) in Deutschland als "Dr". führen, denn dieses Privileg wurde gemäß Punkt 3 des verlinkten Dokuments noch ermöglicht.

Und Sie können den GHU-Doktor (PhD oder DBA) in Deutschland ebenfalls als "Dr." führen, weil die GHU die Kürzelwahl auch des "Dr." in der Verleihungsurkunde ermöglicht.

Der eine ist dann also gemäß Ihrer Wahl ein "Dr. (MU)", der andere ein "Dr. (GHU)"; bzw. ein "Dr. (UK)" oder halt ein "Dr. (AI)".

Ob eine Eintragemöglichkeit mit Herkunftzusatz gegeben ist, können Sie selbst in den Regelungen zur Durchführung des Passgesetzes nachschlagen: 
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm 
 

 

@mgertler der DBA aus GB kann als Dr. OHNE ZUSATZ geführt werden, sehen Sie hierzu (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/ZAB/Gradfuehrung_Beschluesse_der_KMK/VereinbarungGrundsaetzeAuslHSGrade_i.d.F._vom_24-05-2019.pdf) unter Punkt 4: 

nhaber von folgenden Doktorgraden

  1. 4.1  Australien: „Doctor of ...“ mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung

  2. 4.2  Israel: „Doctor of ...“ mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung

  3. 4.3  Japan: „Doctor of ...“ (hakushi ...)

  4. 4.4  Kanada: „Doctor of Philosophy“ – Abk.: „Ph.D.“

  5. 4.5  Vereinigtes Königreich: „Doctor of ...“ mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung

  6. 4.6  Vereinigte Staaten von Amerika: „Doctor of Philosophy“
    Abk.: „Ph.D.“, sofern die verleihende Einrichtung von der „
    Carnegie Foundation for the Advancement of Teaching“ als „Research University (high research activity)“ oder als „Research University (very high research activity)“ klassifiziert ist,

können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzungen die Abkürzung „Dr.“ jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung führen.3

 

Hatte mich vor einiger Zeit damit beschäftigen müssen, deshalb ist mir dies bekannt. Weitere Information kann ich nicht geben, die Materie ist mir zu wenig bekannt allgemein. Jeder sollte den DBA oder PhD machen wo auch immer er möchte, so meine Meinung.

 

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vor 23 Minuten schrieb ReneBene:

 

@mgertler der DBA aus GB kann als Dr. OHNE ZUSATZ geführt werden, sehen Sie hierzu (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/ZAB/Gradfuehrung_Beschluesse_der_KMK/VereinbarungGrundsaetzeAuslHSGrade_i.d.F._vom_24-05-2019.pdf) unter Punkt 4: 

nhaber von folgenden Doktorgraden

  1. 4.1  Australien: „Doctor of ...“ mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung

  2. 4.2  Israel: „Doctor of ...“ mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung

  3. 4.3  Japan: „Doctor of ...“ (hakushi ...)

  4. 4.4  Kanada: „Doctor of Philosophy“ – Abk.: „Ph.D.“

  5. 4.5  Vereinigtes Königreich: „Doctor of ...“ mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung

  6. 4.6  Vereinigte Staaten von Amerika: „Doctor of Philosophy“
    Abk.: „Ph.D.“, sofern die verleihende Einrichtung von der „
    Carnegie Foundation for the Advancement of Teaching“ als „Research University (high research activity)“ oder als „Research University (very high research activity)“ klassifiziert ist,

können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzungen die Abkürzung „Dr.“ jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung führen.3

 

Hatte mich vor einiger Zeit damit beschäftigen müssen, deshalb ist mir dies bekannt. Weitere Information kann ich nicht geben, die Materie ist mir zu wenig bekannt allgemein. Jeder sollte den DBA oder PhD machen wo auch immer er möchte, so meine Meinung.

 

Und was sagt das über die Feststellung, dass nach dem Brexit (!) in 3. nur noch die mögliche Umwidmung zum Dr. erwähnt ist... "...können Doktorgrade aus dem Vereinigten Königreich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen in der Form „Dr.“ geführt werden." 
Das "jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung" ist offenbar entfallen – oder?!?

https://anabin.kmk.org/en/filter/news/newsdetails/artikel//grossbritannien-2.html

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vor 6 Minuten schrieb mgertler:

Und was sagt das über die Feststellung, dass nach dem Brexit (!) in 3. nur noch die mögliche Umwidmung zum Dr. erwähnt ist... "...können Doktorgrade aus dem Vereinigten Königreich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen in der Form „Dr.“ geführt werden." 
Das "jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung" ist offenbar entfallen – oder?!?

https://anabin.kmk.org/en/filter/news/newsdetails/artikel//grossbritannien-2.html

 

Soweit ich mich erinnern kann, wurde der von ReneBene's KMK Beschluss nach dem Brexit zum Punkt 4.5 Vereinigtes Königreich ergänzt, denn vorher gehörte die UK zu Europa und musste in der Begünstigungen „Dr.“ jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung nicht nochmal extra erwähnt werden. 

 

Das ist genau der Knackpunkt, denn mit einem DBA Abschluss der Middlex-University darf ich mich

 

Dr. Max Mustermann

 

nennen, mit einem DBA Abschluss der Global Humanistic University, kann ich mich nur

 

Dr. (GHU) Max Mustermann

 

nennen. Und das ist auch der Knackpunkt zur Eintragung in den Personalausweis. Den MU Abschluss kann ich als DR. eintragen, den GHU Abschluss nicht.

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vor 4 Stunden schrieb mgertler:

Und was sagt das über die Feststellung, dass nach dem Brexit (!) in 3. nur noch die mögliche Umwidmung zum Dr. erwähnt ist... "...können Doktorgrade aus dem Vereinigten Königreich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen in der Form „Dr.“ geführt werden." 
Das "jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung" ist offenbar entfallen – oder?!?

https://anabin.kmk.org/en/filter/news/newsdetails/artikel//grossbritannien-2.html

 

@mgertler: Wurde nach dem Brexit veröffentlicht und die Darstellung von @Kebabfürzuhause ist korrekt (zumindest bei der Middlesex University, GHU ist mir nicht bekannt da ich mich damit noch nicht beschäftigt hatte) - siehe: https://anabin.kmk.org/filter/news/newsdetails/artikel//grossbritannien-2.html

 

"BREXIT: Auswirkungen auf die Anerkennung britischer Hochschulabschlüsse und die Gradführung" 

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vor 2 Stunden schrieb ReneBene:

 

 ist korrekt (zumindest bei der Middlesex University)

 

Also noch einmal...


Lesen Sie die farblich markierten Textteile in der beiliegenden PDF-Datei hintereinander und verstehen Sie somit die wesentlichen Aussagen des Dokuments:

  1. Die UK ist neuerdings Drittstaat, also nicht mehr privilegiert;
  2. ihre Hochschulgrade sind nun a) in ihrer Originalform bzw. allgemein üblichen Abkürzungen und b) unter Angabe der verleihenden Hochschule zu führen;
  3. Doktorabschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen ("Dr. of...", also PhD und DBA sind inkludiert) in der Form "Dr." geführt werden.

Der ursprüngliche Zusatz "jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung" bei der Liste der Doktoratsabschlüsse aus definierten Ländern ist für das Vereinigte Königreich nun entfallen, sonst hätte das in diesem Dokument unter Punkt 3 explizit wiederholt werden müssen, weil ja damit die Drittstaat-Vorgaben auch noch einmal umgangen würden. 

 

Ich kann daraus also nicht folgern, dass die MU-Abschlüsse (und es geht grundsätzlich immer um alle Abschlüsse, außer es gäbe explizite Ausnahmeregelungen!) ohne Herkunftszusatz in Deutschland führbar wären. 

Damit wird, @Kebabfürzuhauseder DBA von der MU London (via KMU Linz erlangt) zu einem Dr. (MU) Max Mustermann oder Dr. (UK) Max Mustermann.

Es wurde zuvor irgendwo hier geschrieben, die KMU hätte gesagt, der Herkunftszusatz sei nicht notwendig – bitte gern eine genaue überprüfbare Quelle angeben! Ich habe dazu in der KMU-Website heute nichts finden können.

Großbritannien_ Anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.pdf

Bearbeitet von mgertler
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vor 18 Minuten schrieb mgertler:

 

Also noch einmal...


Lesen Sie die farblich markierten Textteile in der beiliegenden PDF-Datei hintereinander und verstehen Sie somit die wesentlichen Aussagen des Dokuments:

  1. Die UK ist neuerdings Drittstaat, also nicht mehr privilegiert;
  2. ihre Hochschulgrade sind nun a) in ihrer Originalform bzw. allgemein üblichen Abkürzungen und b) unter Angabe der verleihenden Hochschule zu führen;
  3. Doktorabschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen ("Dr. of...", also PhD und DBA sind inkludiert) in der Form "Dr." geführt werden.

Der ursprüngliche Zusatz "jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung" bei der Liste der Doktoratsabschlüsse aus definierten Ländern ist für das Vereinigte Königreich nun entfallen, sonst hätte das in diesem Dokument unter Punkt 3 explizit wiederholt werden müssen, weil ja damit die Drittstaat-Vorgaben auch noch einmal umgangen würden. 

 

Ich kann daraus also nicht folgern, dass die MU-Abschlüsse (und es geht grundsätzlich immer um alle Abschlüsse, außer es gäbe explizite Ausnahmeregelungen!) ohne Herkunftszusatz in Deutschland führbar wären. 

Damit wird, @Kebabfürzuhauseder DBA von der MU London (via KMU Linz erlangt) zu einem Dr. (MU) Max Mustermann oder Dr. (UK) Max Mustermann.

Es wurde zuvor irgendwo hier geschrieben, die KMU hätte gesagt, der Herkunftszusatz sei nicht notwendig – bitte gern eine genaue überprüfbare Quelle angeben! Ich habe dazu in der KMU-Website heute nichts finden können.

Großbritannien_ Anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.pdf 134.79 kB · 3 Downloads

 

Manche Menschen sind einfach unbelehrbar. Der Punkt 2) gilt für die Gradführung Bachelor und Master, nicht für den Doktor (das wurde doch schon jetzt mehrfach besprochen).

 

Lesen Sie doch einfach nochmal den KMK Beschluss i.d.F. vom 24.05.2019 (nach dem Brexit verfasst) und Sie werden feststellen können, dass folgende Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) die Abkürzung „Dr.“ jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung führen können (Drittstaaten): Australien, Israel, Japan, Kanada, Vereinigtes Königreich, USA. 

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vor 28 Minuten schrieb mgertler:

Damit wird, @Kebabfürzuhauseder DBA von der MU London (via KMU Linz erlangt) zu einem Dr. (MU) Max Mustermann oder Dr. (UK) Max Mustermann.

 

Evtl. verstehe ich es nicht, aber in dem von ihnen angehängten (und glaube ich von Ihnen markierten Dokument) findet sich:

image.thumb.png.44f05e85c4ac06a03bbef22a444f3b83.png

Die von ihnen markierte Stelle bezieht sich auf 

image.thumb.png.6732a003c5d7e3fdf791e22aec55447d.png

 

image.thumb.png.3b356d7a8f041cf6ea386372e81d65ef.png

 

Woraus sich zu ergeben scheint, dass kein Zusatz notwendig ist.

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vor 8 Stunden schrieb Kebabfürzuhause:

 

Manche Menschen sind einfach unbelehrbar. Der Punkt 2) gilt für die Gradführung Bachelor und Master, nicht für den Doktor (das wurde doch schon jetzt mehrfach besprochen).

 

Lesen Sie doch einfach nochmal den KMK Beschluss i.d.F. vom 24.05.2019 (nach dem Brexit verfasst) und Sie werden feststellen können, dass folgende Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) die Abkürzung „Dr.“ jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung führen können (Drittstaaten): Australien, Israel, Japan, Kanada, Vereinigtes Königreich, USA. 

Das war vor dem Brexit verfasst...! -> https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Austritt_des_Vereinigten_Königreichs 

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Puh, da bin ich kaum ein paar Tage anderweitig gebunden, kaum komme ich nicht mehr hinterher in diesem Thread 😅

 

Am 9.8.2023 um 10:43 schrieb mgertler:

Womit wollen Sie die in den ersten beiden zitierten Absätzen wiederholten Behauptungen belegen?? 

 

 

Weil es die formale Abkommenslage zum einen genau so hergibt. Curucao gehört nicht zu den Unterzeichner-Staaten der Lissabon-Konvention und ist auch nicht Mitglied des European Higher Education Area. Die im jeweiligen nationalen Recht umzusetzende Beweislastumkehr ausländischer Hochschulen in Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen gilt für die GHU nicht, d.h. der/ die Absolvent*in darf sich z.B. in Deutschland im Zweifelsfall eine Zeugnisbewertung durch die KMK ausstellen lassen, in der die Vergleichbarkeit des Abschlusses mit einem inländischen Abschluss bescheinigt wird. Die AQAS-Akkreditierung der Studiengänge mag hier ein Instrument sein, um deren Kredibilität zu steigern - ändert jedoch nichts an dem Status als Drittland außerhalb der EHEA und damit außerhalb des Bologna-Raums. Damit sind die Studiengänge aus dieser administrativ-juristischen Sicht gesetzlich weder automatisch gleichgestellt, noch anerkannt.

 

Zum anderen sprechen auch diverse "softe" Faktoren dagegen. Die GHU ist nicht bei anabin gelistet (was ein deutlicher, wenn auch nicht abschließender Indikator ist, der bereits früher im Thread angesprochen wurde), hat fünf Jahre nach der Gründung keine 100 wissenschaftlichen Publikationen gelistet, auf einschlägigen Karrierenetzwerken (z.B. hier) ist die Anzahl der Absolvent*innen mit bedeutendem Impact in Theorie und Praxis allenfalls marginal und in keinem größeren nationalem oder internationalen Ranking (nicht bei CME, Edurank, THE, Financial Times oder sonstige) ist sie vertreten. Auch auf Community-Portalen wie fernstudiumcheck.de oder fernstudium-direkt.de ist die GHU nicht vertreten.

 

Am 9.8.2023 um 10:43 schrieb mgertler:

Die Möglichkeit zur „Führung“ ist bereits seit Jahrzehnten gegeben und logischerweise Ausdruck der voranstehend mehrfach von Ihnen erwähnten „Anerkennung“, wobei eine Anerkennung aber nicht mehr hierzulande zu erfolgen hat:

 

Der Wegfall der Nostrifikationspflicht ausländischer Hochschulgrade in 2001 und die Übergabe in die Eigenverantwortung der gradinhabenden Person haben nichts mit der formellen, noch mit der nicht-formellen Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse hierzulande zu tun.

 

Am 9.8.2023 um 10:43 schrieb mgertler:

Man kann den GHU-Abschluss also genauso „führen“ wie jeden von der Middlesex University London oder der Florida Gulf Coast University oder jeder australischen Uni etc., da 1. ordnungsgemäß von einer Uni verliehen, da 2. die Uni staatlich anerkannt ist UND da nochmals 2. sie nach den dort geltenden Akkreditierungsverfahren akkreditiert ist.

 

Die Führbarkeit akademischer Grade hat - abgesehen von der rechtlichen Komponente im jeweiligen Land - hierzulande zunächst keine Bedeutung für die hiesige Anerkennung im Sinne von Renommée oder Vergleichbarkeit mit inländischen Abschlüssen. 

 

Am 9.8.2023 um 10:43 schrieb mgertler:

Nirgendwo sonst auf der Welt werden die akademischen Nasen so hoch getragen wie in Deutschland und im Ausland wird man dafür kopfschüttelnd belächelt. Herkunftszusätze, aber nur bei Nicht-Privilegierten? Arrogant!

 

Ich gebe Ihnen zunächst Recht, dass bspw. die Führung eines Dr.-Grades hier in Deutschland ein mindestens diskussionswürdiges Privileg ist, das meiner Ansicht nach ein Relikt aus früheren Zeiten ist.

Ihre obige Aussage werte ich jedoch als spannend, nachdem ausgerechnet das Klientel der KMUAkademie, dessen strukturelle Nähe zur GHU offensichtlich ist, vor Abschlüssen tragenden Personen förmlich explodiert. Da ist man in Deutschland im Verhältnis deutlich bescheidener.

 

Am 9.8.2023 um 10:43 schrieb mgertler:

Die deutschen Unis müssten endlich die Empfehlungen des WR aufgreifen und ihre Strukturen entsprechend umbauen, damit wäre der Dr. dann auch international besser kompatibel und würde nicht mehr so sehr hinter dem Qualitätsvorsprung eines strukturiert erlangten PhD zurückstehen.
Davon ist aber auch nach mehr als einem Jahrzehnt nichts zu merken. Daher empfehle ich inzwischen nur noch, sich für akkreditierte Promotionsprogramme zu entscheiden, zum Beispiel das der GHU.

 

Nichts für ungut, aber diese Aussage erachte ich als wirklich arrogant. Bei allen Herausforderungen eines hiesigen Promotionsvorhabens für Berufstätige ist ein Doktorgrad einer deutschen Universität (in aller Regel, Ausnahmen bestätigen diese bekanntlich) ein unmissverständlicher Nachweis für die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten - und aufgrund der regelmäßigen Einbindung in den Präsenzkontext einer Hochschule mit Forschung, Lehre und Administration auch darüber hinaus. Abseits des Dr. med. wäre mir auch nicht bekannt, dass es im internationalen Forschungskontext strukturelle Probleme mit der Anerkennung einer deutschen Promotion gegenüber einem angelsächsischen PhD gäbe - wobei beide Abschlüsse aus unterschiedlichen Systemen kommen. Der PhD ist verschulter, angeleiteter und damit auch besser kompatibler mit einer Berufstätigkeit - die deutsche Durchschnitts-Promotion ist demgegenüber unstrukturiert und traditionell für ein Vollzeitformat vor Ort an einem Lehrstuhl konzipiert. Das macht die Abschlüsse qualitativ nicht besser oder schlechter, sondern den Weg zum Abschluss unterschiedlich. Nicht mehr und nicht weniger. Insofern halte ich es für verfehlt, so verallgemeinert ein Qualitätsdelta deutscher Promotionen darzustellen.

 

Am 9.8.2023 um 14:40 schrieb mgertler:

Längst zählt aber Internationalität und auch die Unternehmensleitungen und Personalabteilungen wissen daher, je internationaler sie aufgestellt sind, dass der PhD der wertvollere da strenger wissenschaftlich geprüfte Abschluss ist als ein deutscher Dr. 

 

Uff, erzählen Sie das mal einem Prüfungsausschuss der TU9. Ich garantiere Ihnen, dass ein Dr.rer.nat. der TUM beim Gros der hiesigen Personalabteilungen mehr wiegt als der PhD der GHU. International in der Regel vermutlich auch. 

 

Am 10.8.2023 um 08:06 schrieb mgertler:

Möglicherweise besteht ein Widerspruch zwischen zwei Publikationen der KMK, nämlich dem Beschluss (der schon seit vielen Jahren so besteht) und der (aktuellen) die Änderungen zusammenfassenden Deutung in der Website der KMK.

Ich habe daher nun die KMK um Aufklärung gebeten und werde über die Antwort berichten, sobald sie mich erreicht hat.

 

Hier kann ich direkt Aufklärungsarbeit leisten. Nachdem ich mich initial in 2020 dazu schlau gemacht habe, habe ich am 11.01.2021 folgende Rückmeldung von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im KMK-Sekretariat bekommen:

 

Zitat

Unser Az.: 19-08377-002

 

Sehr geehrter Herr [Name],

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Die aktuelle Fassung der „Begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der ‚Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.4.2000‘“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i.d.F. vom 24.05.2019) finden Sie online: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/ZAB/Gradfuehrung_Beschluesse_der_KMK/VereinbarungGrundsaetzeAuslHSGrade_i.d.F._vom_24-05-2019.pdf. Unter diesen Bedingungen ist die Führung eines britischen Doktorgrads wahlweise in der Form „Dr.“ vor dem Namen oder z.B. "PhD" nach dem Namen ohne Herkunftszusatz in Deutschland weiterhin möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Ich gebe Ihnen Recht, die Beschlusslage und die Informationsseiten der KMK mögen hier vielleicht nicht so eineindeutig sein, wie es wünschenswert wäre. Die o.g. Rückmeldung des KMK-Sekretariat ist meines Erachtens nach jedoch unmissverständlich.

 

Cheers!

Bearbeitet von MartinGS
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