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Urteil zur Absetzbarkeit eines Erststudiums als vorweggenommene Werbungskosten


Markus Jung

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Die ZEIT berichtet in einem Artikel über zwei Urteile des Bundesfinanzhofes. Geklagt hatten ein angehender Pilot und eine Medizinstudentin, welche die Kosten ihres Studiums als vorweggenommene Werbungskosten anrechnen lassen möchten. Ihnen wurde recht gegeben.

Für Fernstudierende ist das Urteil vermutlich selten oder gar nicht relevant, da diese ja meist berufsbegleitend studieren. Da es aber auch ein paar Vollzeit-Studierende gibt, möchte ich es euch dennoch nicht vorenthalten.

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Vielen Dank für die Info!

Leider bin ich auch als Fernstudent von genau dieser Sachlage betroffen, da mein Fernstudium eine Erstausbildung darstellt.

Bin mal gespannt wie das Finanzamt auf die neuen Aktenzeichen reagieren wird, denn das würde ja bedeuten dass ich meine Kosten nun doch als Werbungskosten und nicht als Sonderausgaben ansetzen kann. =;-))

Gruß

Blacky

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Wobei es wirklich sein kann, dass so ein Nichtanwendungserlaß kommt und dann wird man weiterhin kämpfen müssen. Oder das Urteil wird einfach nicht im BStBl veröffentlicht und die Fälle bleiben einfach offen.

Urteile sind ja grds nur im Einzelfall verbindlich, so tlw die Auslegung (dass das so nicht korrekt ist, klar)

Wenn dann die Einsprüche neben denen von den ArbZi zum Liegen kommen, dann kann das Durchaus dauern.

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