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Muss man für Teilzeitstudium berufstätig sein?


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Hallo Zusammen,

ich habe einige Fragen zum Fach "Wirtschaftsrecht" an der HFH. Ich habe gerade mein Jura-Studium an der Uni (Angst vorm Staatsexamen) abgebrochen und möchte Wirtschaftsrecht studieren. Allerdings verstehe ich das mit der Teilzeit und Vollzeit nicht ganz. Anscheinend kann man das ja normalerweise wählen. Bei diesem Studiengang scheint es allerdings nur Teilzeit zu geben, laut der Prüfungsordnung von 2013. Sehe ich das richtig?

http://www.hamburger-fh.de/studienga...ung_WR_neu.pdf

"Die Prüfungsordnung gilt für den grundständigen Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht, der von der

Hamburger Fern-Hochschule (HFH) in Fernstudienfo rm durchgeführt wird. Die Prüfungsordnung gilt für

den o. g. Studiengang als berufsbegleitendes Teilzeit-Fernstudium. "

Wenn ja, was bedeutet das dann? Kann ich ohne einen festen Beruf das Fernstudium dann gar nicht aufnehmen? Würde ein 450€-Basis Minijob ausreichen?

Vielen Dank im Voraus!

GPA

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Was ich dazu bei den Zulassungsvoraussetzungen finde ist Folgendes:

Außerdem sind berufspraktische Kenntnisse in Form eines Grundpraktikums (13 Wochen) nachzuweisen. Diese sind beispielsweise durch eine einschlägige berufliche Ausbildung, Fortbildung oder Tätigkeit erbracht.

Dass zusätzlich eine berufliche Tätigkeit während des Studiums zwingend ist, dazu finde ich dort nichts. Ich würde aber zur Sicherheit bei der Studienberatung der HFH nachfragen. Es wäre schön, wenn du uns das Ergebnis dann auch hier im Forum mitteilst.

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Wie gesagt, in der Prüfungsordnung ist lediglich vom Studium als "berufsbegleitendes Teilzeitstudium" die Rede. Ich denke nach eingehender Recherche jetzt auch nicht (mehr), dass eine Berufstätigkeit Voraussetzung ist. Allerdings ist das Problem dann ja, dass man später begründen muss, wieso man ohne Berufstätigkeit nur ein Teilzeitstudium gemacht hat, oder? Ich denke das wäre sehr schwer zu verkaufen, wenn man jetzt nicht gerade schwanger ist, o.ä.

Oder wie seht ihr das?

Zur Fragen wegen "Prüfungsangst"... natürlich schreibt man überall Prüfungen, aber das Staatsexamen ist natürlich die Extremste Form davon, vor allem wenn man schon bei "normalen" Klausuren wirklich zu kämpfen hat.

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Allerdings ist das Problem dann ja, dass man später begründen muss, wieso man ohne Berufstätigkeit nur ein Teilzeitstudium gemacht hat, oder?

Du wirst immer begründen müssen, warum du in Vollzeit ein Fernstudium und kein Präsenzstudium gemacht hast.

Was das Teilzeitstudium angeht denke ich nicht, dass dies auf den Abschlussdokumenten vermerkt sein wird.

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Du wirst immer begründen müssen, warum du in Vollzeit ein Fernstudium und kein Präsenzstudium gemacht hast.

Mir stellt sich auch die Frage: Warum kein Studium an einer Präsenzuni? Gibt ja auch vereinzelt(?) Bachelor/Master in Jura an Unis... damit geht man dem Staatsexamen aus dem Weg und das ist weniger suspekt als ein Wechsel in ein Fernstudium...

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