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FSH - Staatlich zugelassenes Fernstudium


Hannover18

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen,

ich möchte mich nun auch mal zu dem anscheinend strittigen Thema FSH Saarbrücken äußern.

Die FSH hat meiner Meinung nach in den letzten Jahren doch sehr an Ansehen zugenommen und ist staatlich zugelassen. Die möglicherweise erworbenen Abschlüsse sind dementsprechend in der freien Wirtschaft anerkannt, zudem ist die FSH von der ZFU zugelassen. Somit erfolgt eine Prüfung durch eine zertifizierte Behörde und nach bestandenem Abschlussexamen, darf sich der Student sich auch - entsprechend seines abgelegten Studiengangs - z.B. als Dipl. Rechtsökonom (FSH), Wirtschaftsjurist (FSH) oder auch Betriebswirt (FSH) nennen. Lediglich der Zusatz der FSH muss aufgeführt werden.

Unstrittig ist - und da stimme ich jedem zu - dass es kein akademischer Abschluss ist, wie z.B. an einer Uni. Allerdings handelt es sich hier um ein in aller Ansicht anerkanntes Fernstudium!

Jetzt zum eigentlichen Thema.

Ich würde mich gerne mit aktiven Studenten oder auch bereits fertigen Studenten der FSH über Erfahrungen, Prüfungsanforderungen, Bewertung des Lernmaterials usw. austauschen.

Vielleicht gibt es hier Interessenten, die sich nicht darüber streiten möchten, ob jetzt ein Studiengang an der Uni FH oder FSH besser ist, sondern lediglich Ihre bereits gesammelten Erfahrungen austauschen wollen.

Gerne auch über Erfahrungen über Bewerbungsgespräche in denen das Thema FSH zur Sprache kam.

Um zahlreiche Antworten bzw. Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen!

Viele Grüße

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(..) nach bestandenem Abschlussexamen, darf sich der Student (..) z.B. als Dipl. Rechtsökonom (FSH) nennen.

Das ist so nicht richtig. Die Bezeichnung Diplom- bzw. Dipl.- Irgendwas sieht einem akademischen Grad zum Verwechseln ähnlich und fällt daher unter § 132a (2) StGB.

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... und ein Zusatz alleine ist nicht geeignet, der Verwechslungsgefahr vorzubeugen.

Daneben sind noch einige andere Dinge fragwuerdig:

>Die FSH ... ist staatlich zugelassen.

Welche Art von Zulassung soll das sein? Als was ist die FSH zugelassen? Als Hochschule nicht, als Weiterbildungsanbieter auch nicht, fuer die gibt es naemlich keine staatliche Zulassung oder Anerkennung. Gibt es eine Erlaeuterung dieser Zulassung oder eine Kopie des Zulassungsbescheides?

>Die möglicherweise erworbenen Abschlüsse sind dementsprechend in der freien Wirtschaft anerkannt,

Der Schluss "staatlich zugelassen->In der freien Wirtschaft anerkannt" ist aber nicht ganz selbstverstaendlich. Wie genau wird das begruendet?

>zudem ist die FSH von der ZFU zugelassen.

Nein. Die ZFU laesst keine Anbieter zu, sondern Kurse.

>Somit erfolgt eine Prüfung durch eine zertifizierte Behörde

Oha. Die FSH ist also eine Behoerde? Und wie genau wurde die FSH "zertifiziert"? Die ZFU-Zulassung ist keine Zertifizierung zur Abnahme von Pruefungen.

>und nach bestandenem Abschlussexamen, darf sich der Student sich auch - entsprechend seines abgelegten Studiengangs - z.B. als Dipl. Rechtsökonom (FSH), Wirtschaftsjurist (FSH) oder auch Betriebswirt (FSH) nennen. Lediglich der Zusatz der FSH muss aufgeführt werden.

s. o.

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Ok... ich gebe zu ich habe mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt.

Die FSH ist als Fernstudienakademie zugelassen, demnach natürlich auch keine Uni oder auch FH sondern sozusagen eine Weiterbildungsakademie.

Die Anerkennung der Abschlüsse lässt sich relativ deutlich an den Referenzen der FSH erkennen. Hier sind durchaus einige bekannte Unternehmen vertreten und jeder Personaler weiß durchaus, wie ein solcher Abschluss einzuordnen ist.

Der Titel eines Dipl.- Rechtsökonom ist tatsächlichen einem akademischen Abschluss zuzuordnen und darf so nicht verwendet werden. Da stimme ich 100% zu!

Allerdings bezieht sich dieses nur auch den Hinweis Dipl.- vor dem abgelegten Studiengang. Demnach ist eine Bezeichnung z.B. als Rechtsökonom (FSH-Diplom) zulässig.

Wenn man z.B. einen Betriebswirt bei der IHK macht, dann heißt es auch Betriebswirt (IHK) und somit kann der Betriebswirt (FSH) auch verwendet werden.

Der Titel "Jurist" ist nicht im Gesetz geregelt und fällt auch nicht unter den Straftatbestand des § 132a (2) StGB. Dieser ist nur den Volljuristen vorbehalten wovon bei einen Wirtschaftsjurist (FSH) nicht die Rede sein kann.

Bezüglich der staatlichen Zulassung lässt sich noch anmerken, dass die Fernstudiengänge an sich staatlich zugelassen sind und der Anbieter (FSH) somit zertifiziert ist diese durchzuführen.

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Danke fuer die Klarstellung. Ich kenne die Qualitaet des FSH-Angebots nicht, und moechte ausdruecklich nicht sagen, dass der Unterricht nichts taugt o. ae. Allerdings tauchen gerade in Zusammenhang mit der FSH gerne Behauptungen auf, die einer Ueberpruefung nicht standhalten. Ein weiteres Problem scheint mir zu sein, dass die FSH start auf den Jura-Bereich setzt, der allerdings meiner Erfahrung nach extrem konservativ ist, ausser Staatsexamen zaehlt da gar nichts. Diese Dinge sollte man im Kopf haben, ansonsten glaube ich gerne, dass man bei der FSH (ebenso wie bei vielen anderen Anbietern natuerlich auch) etwas lernt, was ja schon mal eine gute Grundlage ist.

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Vielen Dank @ Aliud!!!

Genau das wollte ich hiermit auch "eigentlich" erreichen!

Also die Bitte an alle Nutzer die bereits Erfahrungen über die FSH gesammelt haben: lasst uns gemeinsam unsere Erkenntnisse austauschen und ggf. Fragen untereinander Klären.

Bin auch gerne bereit, dieses Thema über eine PN zu sprechen.

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