Zum Inhalt springen

Kann ich bei der ILS mein Abitur nachholen unter folgenden Bedingungen?


marijan131

Empfohlene Beiträge

Hallo, ich bin 18 Jahre alt,mache zur Zeit meine Nachprüfung an einem staatlichen Gymnasium in München,habe die 11. Klasse freiwillig wiederholt und wie es aussieht schaffe ich mein Abitur dieses Jahr nicht :/

Ein Freund hat mir erzählt bei freiwilligem Zurücktreten in der Oberstufe + nichtbestehen des Abiturs darf ich mein Abi nicht extern nachholen...Dass ich es an der Schule nicht nochmal machen darf ist klar,aber an der ILS z.B. bin ich mir jezt nicht mehr sicher..

Kann mir jemand helfen,bzw. hat jemand ähnliches erlebt oder kennt sich aus?

Danke im voraus

mfg Marijan ^.^

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Hallo mirjan,

darf ich dir einen Tipp geben?

Wiederhol einfach das Jahr und dann mach dein Abi nächstes Jahr. Beim ILS würde es dich wesentlich mehr Zeit kosten, denn du müsstest ja auch erst den Lehrgang durcharbeiten. Je nach Fächerwahl sind das dann bis zu 160 Hefte...

Du hättest außerdem 4 schriftliche und auch 4 mündliche Prüfungen. Warum willst du dir das denn antun? ;)

Ich mache gerade mein Externenabi in Sachsen-Anhalt und es ist einfach nur anstrengend und nervenzerreißend.

Bzw. vielleicht habe ich das auch falsch verstanden: hast du jetzt schon den zweiten Versuch in den Sand gesetzt (also die Prüfungen an sich - nicht ein Jahr freiwillig/gezwungener Maßen wiederholt)? Wenn ja, darfst du auch Extern nicht noch einmal. Man hat in Deutschland nur 2 Versuche beim Abi.

Vielleicht konnte dir das ja schon ein wenig helfen. :)

Liebe Grüße,

addicted

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das ist ja das problem...ich habe die 11. Klasse freiwillig wiederholt und jezt das Abi (nach der 12.) nicht geschafft,ich dachte ich darf das Abi nicht mehr an einer staatlichen schule machen aber als Externabi vielleicht schon :/

Ein Privatschulbesuch für die Oberstufe hat sich dann auch erledigt,oder?

Danke für die schnelle Antwort :)

lg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du hast doch jetzt zum ersten Mal nicht bestanden. Nur weil du ne Klasse wiederholt hast, hast du doch keinen Versuch vertan.

Du hast also noch einen Versuch. Es geht hier NUR um das NICHTBESTEHEN der Prüfungen. Wiederholtes Schuljahr hin oder her. :)

Wenn du die Prüfungen ein zweites Mal verhauen würdest - was jetzt mit Sicherheit nicht noch mal passieren wird, da du ja weißt worauf es ankommt - dann wäre es definitiv gelaufen mit dem Abi.

Aber einen Versuch hast du also noch. :)

LG zurück :)

PS: Sprich doch einfach mal mit deinem Oberstufenkoordinator darüber. Der kann dir mit Sicherheit alles wissenswerte darüber sagen. :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Puuh richtig,ich habe mich mit meinem Oberstufekoordinator zusammengesetzt,und ein Knackpunkt war,dass ich schon 4 Jahre in der Oberstufe verbracht habe ( 10.,11.,11.,12.) und mein Abitur verhunzt habe-eigentlich hätte ich da nnicht mehr die Möglichkeit das Abitur an einem staatlichen Gymnasium zu machen..Das Abitur extern allerdings schon^^

Da das Kultusministerium jedoch kürzlich eine Sonderregelung herausgebracht hat (GSO § 41) darf ein Schüler wie in meinem Fall die Höchstaufenthaltsdauer in der Oberstufe von 4 auf 5 Jahre erhöhen, sprich ich mache jezt die 12. Klasse ein einem Gymnasium nochmal und dann das Abitur :))

Vielen Dank für deine Hilfe und Ratschläge,alles ging ja besser aus als erwartet ^.^

Für diejenigen die sich in ähnlicher Situation befinden,hier ist ein Link für die neue Verordnung:

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-GymSchulOBY2007rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs

LG Marijan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich habe die 11. Klasse freiwillig wiederholt und jezt das Abi (nach der 12.) nicht geschafft

Hallo,

was heißt das genau: "nicht geschafft".

Es ist ein Unterschied, ob du VOR der Anmeldung zu den Abiturprüfungen zurücktrittst oder gar nicht erst zugelassen wirst bzw. du die Prüfungen nicht bestehst.

Hast du nicht bestanden oder musstest im Prüfungsverlauf abbrechen, so gilt das als Versuch. Man hat insgesamt zwei Versuche. Egal wo wie wann. Es spielt also gar keine Rolle, ob du in deiner Schule oder beim ILS einen zweiten Versuch startest. Ein Privatschulbesuch nützt dir auch nichts, weil entscheidend ist, dass du die Abiturprüfungen vor einer staatlichen Prüfungskommission abzulegen hast, sonst ist es halt kein Abitur.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Lawyer,

Marijan hat doch gleich im ersten Post geschrieben:

wie es aussieht schaffe ich mein Abitur dieses Jahr nicht :/

Und der Oberstufenkoordinator, der befragt wurde, hat doch schon das OK zum zweiten Versuch gegenben. :-) Alles gut. :-)

LG

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...