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Meldegesetz - Akademische Grade


epyon

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"...dass Auskünfte über Namen, akademische Grade sowie gegenwärtige Anschriften ... herausgegeben werden"

Quelle: "http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Kommissarin-setzt-gegen-Meldegesetz-nach-1638031.html"

Da kommen mir doch ein paar Fragen (mitunter, weil ich das Thema bislang nur am Rande verfolgt habe)

1) Wer genau gibt diese Daten heraus?

2) An wen?

3) Welche Daten betrifft dies alles?

4) Muss man, wenn man einen akademischen Grad erlangt, diesen melden/eintragen lassen?

5) Wo überall wird eingetragen, wenn man einen akademischen Grad hat?

Wenn jemand eine Ausbildung absolviert wird dies glaube ich ja bei der Ihk eingetragen.

Wie sieht dies bei akademischen Abschlüssen aus?

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Zur ersten Frage kann ich sagen, dass die Meldeämter diese Daten rausgeben, wobei das allerdings ja soweit ich weiß auch wieder rückgängig gemacht werden soll. Der Bundestag hat wohl eingesehen was dort für ein Schwachsinn verabschiedet wurde, vielleicht hätte man vorher mal das Gesetz über das man diskutiert lesen sollen.

2) Ging es wohl darum, dass die Daten an Werbung und Adresshändler.

3) Name, Anschrift, Geschlecht, akademischer Grad. Ich denke das sind die wichtigsten für die oben genannte Gruppe.

4) Soweit ich weiß kann man in seinen Ausweis lediglich einen Doktorgrad eintragen lassen, muss es aber nicht.

5) Ich wüsste nicht wo außer in den Unterlagen deiner Hochschule der akademische Grad eingetragen werden muss/wird.

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