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Anerkennungsjahr Soziale Arbeit berufsbegleitend


November 2012

Empfohlene Beiträge

Hallo Ihr,

google mich schon seit Tagen durch das Internet bezüglich des Anerkennungsjahr für Sozialarbeiter, hoffe nun hier auf Hilfe.

Und zwar Folgendes:

Ich möchte gerne Soziale Arbeit berufsbegleitend studieren.

Werde mich an den verschiedenen Studienorte bewerben, wie u.a auch Fulda und Koblenz.

Diese Städte liegen jedoch in Hessen und dort ist ein Anerkennungsjahr vorgeschrieben. Laut Homepage 2* 20 Wochen, jedoch einmal ein Theorieprojekt , somit muss nur 1*20 Wochen praktisch als Anerkennungsjahr abgeleistet werden.

Kann ich dies auch in meiner eigenen Einrichtung absolvieren, bin Erzieherin? Jedoch arbeitet bei mir kein Sozialarbeiter, welcher für mich als Anleiter Ansprechpartner sein könnte. Aber ich kann ja auch nicht meine Arbeitsstelle für 20 Wochen kündigen nur um die staatliche Anerkennung zu erhalten. Ich arbeite ja schließlich seit Jahren im pädagogischen Bereich.

Studiert hier Jemand momentan berufsbegleitend Soziale Arbeit und kann mir Informationen bezüglich des Anerkennungsjahres im Fernstudium geben?

Würde mich um jede Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Anne

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Hallo,

ich studiere Soziale Arbeit in Koblenz. In den allermeisten Fällen kannst Du das in der eigenen Einrichtung ableisten. Es muss, soweit ich weiß, kein Sozialarbeiter/Sozialpädagoge sein, sondern es gibt glaube ich auch eng begrenzte Ausnahmefälle - was hättest Du denn so im Angebot??;)

Insgesamt musst Du 800 oder 900h unter Anleitung erbringen (kommt auf Deine jeweilige Prüfungsordnung an, ich hab die von 2010 und weiß, dass es bei uns noch 900h waren, ich tippe daher auf 800h für die Zukunft).

WICHTIG JETZT FÜR DICH: Das kannst Du über das 4.- 8. Semester verteilen!! Du hast also 2 Jahre Zeit, das irgendwie zu rocken:lol:

Daher: selbst wenn es bei Dir mit der eigenen Praxisstelle nicht klappt, dann kannst Du z.B. über eine ehrenamtliche geringfügige Tätigkeit an geeigneter Stelle das Ding erwerben.

Das zweite BPS wird durch die Kombination Theorieprojekt + Praxisprojekt erworben, nur so nebenbei, weil Du nur das Theorieprojekt erwähnt hattest;)

Insgesamt ist die aktuelle Regelung schon ganz cool, früher hat man glaub ich die staatliche Anerkennung (in Rheinland-Pfalz der Unterschied zwischen 180 und 210cps B.A) nur durch eine einjährige Tätigkeit auf dem Amt, vorzugsweise Jugendamt erworben. :thumbdown:

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Hallo Lernhilfentk,

vielen, vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Tja leider arbeiten bei mir in der Einrichtung nur Erzieher.

Vollzeit arbeiten zu gehen und nebenbenbei zu studieren wird irgendwie zu schaffen sein. Aber wenn ich dann noch zusätzlich in einer anderen Einrichtung arbeiten muss um auf die 900 bzw. 800 Stunden für die Anerkennung zu kommen, stelle ich mir fast unvorstellbar vor oder??? =)

Brauche ich denn dieses Anerkennungsjahr überhaupt, wenn ich in anderen Bundesländern wie z.B. Bayern oder Baden Württemberg arbeiten möchte?

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Hallo Lernhilfentk,

vielen, vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Tja leider arbeiten bei mir in der Einrichtung nur Erzieher.

Hi,

kann ich mir nicht vorstellen, irgendwer leitet doch das Ding? Du musst nicht einen Kollegen benennen, das geht auch anders.

Vollzeit arbeiten zu gehen und nebenbenbei zu studieren wird irgendwie zu schaffen sein. Aber wenn ich dann noch zusätzlich in einer anderen Einrichtung arbeiten muss um auf die 900 bzw. 800 Stunden für die Anerkennung zu kommen, stelle ich mir fast unvorstellbar vor oder??? =)

Das machen aber viele. Wie gesagt, Du hast 2 Jahre am Stück Zeit, das zu leisten. D.h. bei zwei Jahren musst Du 4-5 Stunden/Woche nebenher wo arbeiten. Ich weiß nicht, ob da irgendwelche Reflexionszeiten schon mitreingerechnet sind, weil ich das Ganze nach der alten Prüfungsordnung anerkannt bekommen habe.

Insgesamt würde ich mich nicht verrückt machen. Bei vielen von uns ändert sich die Arbeitssituation im Laufe des Studiums auch, und plötzlich gibt es kein Problem mehr.

Brauche ich denn dieses Anerkennungsjahr überhaupt, wenn ich in anderen Bundesländern wie z.B. Bayern oder Baden Württemberg arbeiten möchte?

Also ich glaub da kann man im Moment nicht wirklich was sagen, dazu ist die Anerkennung noch zu neu. Weglassen des BPS geht aber eben auch nicht einfach so.

Viele Grüße!

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Hallo, November 2012,

als gesetzliche Grundlage für die staatliche Anerkennung von Sozialpädagogen/-innen gilt z.B. in Rheinland-Pfalz (also für die HS Koblenz) das "Landesgesetz über die staatliche Anerkennung von.......". Die dort enthaltenen Regelungen dürften in allen anderen Bundesländern nicht viel anders aussehen, wenn auch die Ausführung ggf. etwas anders gehandhabt werden mag (also ob die Präsenzanteile während des Studiums oder danach durchgeführt werden). Denn die staatliche Anerkennung gilt ja schließlich bundesweit, weshalb sie auch erforderlich ist, wenn man als Sozialpädagoge/-in tätig werden möchte! Sonst hat man zwar einen Studienabschluss, aber keine "Berufsberechtigung".

Der Gesetzestext und die ausführende Praxisordnung sind auf der Homepage der HS Koblenz hinterlegt: http://www.hs-koblenz.de/Praktische-Studienanteile.441.0.html . Da gibt es zwar eine kleine Diskrepanz, weil einmal von 900 Stunden, an anderer Stelle von 800 Stunden gesprochen wird, aber ein Anruf bei den wissenschaftlichen Betreuerinnen des Studiengangs kann das sicherlich klären, ebenso wie die Frage, ob der eigene Arbeitslatz für die Praxis genommen werden kann oder nicht.

Leider sind die Seiten der HS Fulda nicht so aussagekräftig, deshalb hier ein Zitat von der anderen hessischen Partnerhochschule in Wiesbaden, der HS RheinMain: "Die staatliche Anerkennung durch das Absolvieren eines Berufspraktikums kann nach dem Studium oder unter bestimmten Voraussetzungen auch studienbegleitend erworben werden." http://www.hs-rm.de/sw/studiengaenge/bachelor-of-arts-soziale-arbeit-basa-online/studieninhalte/index.html . Auch hier geben die zuständigen Studiengangskoordinatorinnen sicherlich kompetent Auskunft, wie es dort "läuft".

Ansonsten gibt es ganz unterschiedliche "Modelle", wie die Studierenden ihre Praxisanteile gestalten: an der eigenen Arbeitsstelle; bei ihrem Arbeitgeber, aber in einem anderen Arbeitsbereich (auch, um ggf. mal in einen "anderen" Bereich der Sozialarbeit/-pädagogik reinzuschnuppern; mit Beurlaubung von der eigenen Stelle und Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber; oder direkt durch die Suche einer neuen Tätigkeit, die man auch nach Beendigung des Studiums direkt beibehält. Wie auch immer, an den Praxisanteilen ist bisher jedenfalls noch niemand gescheitert ;)

Mit freundlichem Gruß aus Koblenz!

Annette Honsel

ZFH

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