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Krankenversicherung im Fernstudium


Gast

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Ich habe nun eine ganze Weile hier mitgelesen, und klinke mich nun doch noch ein.

Grundsätzlich gilt zu unterscheiden, zwischen sozialversicherungspflichtiger und anderer Anstellungsarten. Ein TZ- Job ist ein sozilaversicherungspflichtiger Job, ergo werden KV, RV und der sonstige Kladderadatsch abgezogen.

Werkstunden sind explizit anders gelagerte Anstellungsformen (haben auch einen anderen Schlüssel). Siehe hier >>. Sie sind also explizit beim Arbeitgeber als solche ausgewiesen. Für mich bedeutet das im Umkehrschluss, dass nicht jede Tätigkeit als Werkstudentenstelle angelegt werden darf / kann (man möge mich eines Besseren belehren, wenn falsch).

Um einen offiziellen Studentenstatus zu wahren, darf man nicht mehr als 19 h / Woche arbeiten, da der Fokus auf dem Studium liegen muss. In vorlesungsfreien Zeiten darf man jedoch mehr arbeiten.

Der Nachteil eines vollen Studentenstatus ist, dass man im Fall von Arbeitslosigkeit nach Kündigung keinen Anspruch auf ALG hat (ist ja auch klar, weil man keine Beiträge bezahlt).

sorry, du liegst leider nicht ganz richtig - es gibt keine Jobs, die nur von Werkstudenten ausgeübt werden können oder andererseits Jobs, in denen man immer pflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung ist.

dein Link geht zu Schlüsselzahlen für Meldungen zur Sozialversicherung. Da gibt es - u. a. - Personengruppenschlüssel für verschiedene Personengruppen, z. B. Arbeitnehmer, Auszubildende mit und ohne Arbeitsentgelt und eben auch Werkstudenten. Diese Personengruppenschlüssel haben teilweise Einfluss auf die spätere Rentenberechnung, dienen aber auch zur Plausibilitätsprüfung von Meldungen. Grundsätzlich ist es möglich ein und dieselbe Tätigkeit als "normaler" Arbeitnehmer und als Werkstudent auszuüben. Der Unterschied liegt in der "versicherungsrechtlichen Beurteilung".

Hauptsache Studium oder Hauptsache Job?

aus der Antwort auf dieser Frage ergibt sich alles weitere - auch Personengruppe und Beitragsgruppenschlüssel

@Unikat: dann ist doch alles im Butter :)

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Du zählst NIE automatisch als Werkstudent, wenn Du studierst und bis 20 Std / Woche arbeitest.

das ist korrekt - es ist immer eine Einzelfallbeurteilung

Das hat mit der Klassifizierung einer Stelle seitens des Unternehmens zu tun. Hatte ich aber schon weiter oben geschrieben.

Werkstudentenstellen werden EXPLIZIT als solche durch das Unternehmen ausgeschrieben.

das ist nicht richtig - es mag allerdings Jobs geben, bei denen die Unternehmen nur Bewerber einstellen, bei denen eine Beurteilung als Werkstudent möglich ist. Aber da passieren auch immer wieder Fehler, sowohl in kleinen oder großen Unternehmen.

Es hängt nämlich eben nicht davon ab, ob im Arbeitsvertrag oder vielleicht in der Stellenbeschreibung steht, dass es sich um eine Werkstudententätigkeit handelt.

Und exakt das steht dann auch in deinem auf in der Regel ein Semester befristeten (aber verlängerbaren) Arbeitsvertrag.

Es gibt auch ne Menge Werkstudenten, die länger als ein Semester im Unternehmen arbeiten. Es gibt sogar Studenten, die einen unbefristeten Vertrag haben.

Werkstudentenstellen dürfen auf nicht mehr als 20 Std / Woche ausgelegt sein.

Er darf nicht mehr als arbeiten, kann aber weniger.

das stimmt nicht - wenn jemand nur während der Vorlesungsfreien Zeit arbeitet, können es durchaus auch mehr als 20 Stunden/pro Woche sein. Z.

Du hast weder eine Werkstudentenstelle, noch musst Du Dich in Deiner aktuellen Situation freiwillig versichern. Du BIST über Deinen TZ-Job versichert.

Oder, steht in Deinem Arbeitsvertrag, dass Du eine Werkstudentenstelle hast?

Ich bezweifle das, denn dann hättest Du definitiv KEINEN unbefristeten Vertrag.

nochmals: es spielt keine Rolle, ob in dem Vertrag steht, dass es sich um eine Werkstudentenstelle handelt. Und es gibt defintiv Werkstudenten mit unbefristeten Verträgen.

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