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Antrag für den Bildungsgutschein


Catharina368

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich würde gerne ein Fernstudium machen ! ich bin zur zeit im Hartz 4 Bezug. ich habe weiter unten meinen Antrag (den ich schon angeschickt habe bevor ich das Forum gefunden habe..) angehängt und würde mich über Feedback freuen. Wie denkt ihr stehen meine Chancen beim Jobcenter ?

Kurz zu mir:

Ich habe 2007 Realschulabschluss

-2009 Ausbildung zur Staatlich anerkannten Sozialassistentin Notendurchschnitt 2,1)

-2010 Arbeit als Helferin im Erziehungsdienst im Kinderheim

-April 2012 Ausbildung zur Jugend und Heimerzieherin (nicht abgeschlossen aufgrund von Krankheit/ Notendurchschnitt 1,9)

-September 2012 Arbeitslos

-Januar 2014 Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation (Notendurchschnitt 1,6)

Baby am 01.12.2013 geboren :)

Seitdem in Elternzeit...

Ich hab auch 2 Prognoseschreiben von eventuellen Arbeitgebern, dh. die mich evtl nehmen würden wenn ich die Weiterbildung mache :)

und hier mein Antrag :)

VIELEN DANK im Voraus!

Antragsstellerin xy mmmm, den 26.11.2014

Nummer BG:

Jobcenter

Antrag auf Bewilligung eines Bildungsgutscheins für die Aufstiegsfortbildung Personalfachkauffrau

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Erhöhung meiner Chancen auf dem Arbeitsmarkt ist eine Aufstiegsfortbildung zur Personalfachkauffrau erforderlich.

Ich habe im Januar 2014 meine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation erfolgreich abgeschlossen und habe direkt im Anschluss die Elternzeit begonnen. In Folge dessen habe ich keine Berufserfahrung und ein kleines Kind. Diese zwei Faktoren erschweren erheblich meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Die Stellenangebote für Kauffrauen für Bürokommunikation sind sehr rar und von vielen Suchenden überlaufen, da die Betriebe durch den gesellschaftlichen Druck über Bedarf ausbilden.

(http://www.bibb.de/dokumente/pdf/wd_55_evaluation_fachangestellter.pdf / siehe Anhang 1)

„Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Kaufleute für Bürokommunikation ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern.“

(http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/docroot/r2/blobs/pdf/archiv/7881.pdf / siehe Anhang 2)

Ab dem 1. August 2014 wurden die Berufe Bürokauffrau, Kauffrau für Bürokommunikation und Fachangestellte für Bürokommunikation zu einem neuen Beruf „Kauffrau für Büromanagement“ zusammengeführt. (http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufmann_f%C3%BCr_B%C3%BCromanagement / siehe Anhang 3)

Da durch die Zusammenführung der Beruf wesentlich erweitert wurde, fehlen mir grundsätzliche Kenntnisse, die jeder Arbeitgeber fordert. Allein durch diese o.g. Fortbildung kann ich erst eine Chance auf dem Arbeitsmarkt bekommen.

Ich möchte diese Fortbildung erfolgreich abschließen, da ich zusätzlich zu der oben genannten Berufsausbildung eine schulische Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin abgeschlossen und Berufserfahrung im sozialen Bereich habe. Aufgrund einer Krankheit und einer schriftlichen Bestätigung von einem Arzt kann ich diesen Beruf nicht mehr ausüben. Mit der Weiterbildung könnte ich dieses vorhandene Wissen und die Erfahrungen für meinen beruflichen Weg nutzen. (siehe Anhang 4)

Durch das erfolgreiche Abschließen dieser Aufstiegsfortbildung würden meine Chancen bei einem zukünftigen Arbeitgeber immens steigen und mich vor einer voraussichtlich drohenden längeren Arbeitslosigkeit nach der Elternzeit bewahren.

Genau diese längere Arbeitslosigkeit ist weder in meinem Sinne noch in dem des Jobcenters. Aus diesen Gründen beantrage ich hiermit schriftlich den Bildungsgutschein für die:

Aufstiegsfortbildung zur Personalfachkauffrau (IHK)

Anbieter: ILS- Institut für Lernsysteme GmbH

Maßnahmen-Nummer: 123304814

Bildungsanbieter – ID: 2692

Veranstaltungs – ID: 9446310

Link zur KURS – Beschreibung: http://www.ils.de/fernkurse/kaufmaennisch/personal-mitarbeiterfuehrung-coaching/personalfachkaufmann-ihk/

Ich könnte dieses Fernstudium in Teilzeit und somit in meiner Freizeit neben meiner Tätigkeit als Mutter und Hausfrau ausüben und würde die Zeit in der ich Zuhause bin für die berufliche Weiterbildung zusätzlich nutzen. Mein Kind wird voraussichtlich im Dezember 2016 in den Kindergarten gehen. Das sind noch 24 Monate, in denen ich Zuhause und somit mich in Elternzeit befinde (§ 15 Abs. 2 BEEG).

Laut der Ausschreibung des Bildungsanbieters würde diese Aufstiegsfortbildung 18 Monate (Teilzeit) dauern und dementsprechend genau in meiner Elternzeit liegen.

Wenn ich durch die Hilfe des Bildungsgutscheins diese Aufstiegsfortbildung absolvieren könnte, würde ich mich nach meiner Elternzeit auf dem sehr vielversprechenden Arbeitsmarkt für Personalfachkauffrauen bewerben. (Infos hier von dem Anbieter direkt https://www.ils.de/fernstudium/serviceunddownload/ / siehe Anhang 4)

Dadurch könnte ich mich und meinen Sohn, ohne die finanzielle Hilfe des Jobcenters ernähren, da das Einstiegsgehalt für Personalfachkaufleute bei brutto 2375 € liegt (ca. netto 1667 €).

Unser derzeitiger Leistungsbedarf von dem Jobcenter liegt bei ca. 1150 €.

Die Fortbildung kostet 3182,00 €. Das sind in etwa dieselben Kosten, welche das Jobcenter für 3 Monate Leistungen meiner Bedarfsgemeinschaft bezahlt. Die Investition über den Bildungsgutschein amortisiert sich gegenüber dem Leistungsbedarf bereits nach vier Monaten, wenn mir das Jobcenter den Bildungsgutschein für die Aufstiegsfortbildung zur Personalfachkauffrau zur Verfügung stellt.

Ich bitte um eine zeitnahe Bearbeitung meines Bewilligungsantrages.

Für den Fall der Ablehnung bitte ich um einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

Anlagen

Anlagen aus dem Text

2 Bestätigungsschreiben von eventuellen zukünftigen Arbeitgebern

Anzeigen für passende Stellen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Geschrieben

oh gott!!

ich habe 2007 meinen Realschulabschluss gemacht *

sorry es ist schon spät und ich habe seit einem Jahr nicht länger als 4h am Stück geschlafen also habt Nachsicht mit mir ;)

Geschrieben

Hallo,

im Oktober habe ich einen Bildungsgutschein über die IHK erhalten und dabei erfahren, dass dieser nur noch bis Oktober 2014 ausgestellt wurde. Ab Januar 2015 gibt es dann die Bildungsprämie.

http://www.bildungspraemie.info/

Hast du eigentlich von der IHK schon die Zulassung zur Prüfung "Geprüfte Personalfachkauffrau" erhalten? Ich habe die Prüfung vor einigen Jahren absolviert und musste dafür drei Jahre Berufserfahrung im Personalwesen nachweisen. Sonst hätte ich an der Prüfung nicht teilnehmen dürfen.

Du solltest also auch prüfen, ob du von der IHK zur Prüfung zugelassen wirst.

Gruß

anjaro

Geschrieben

Hallo anjaro,

Den Bildungsgutschein den ich meine geht vom Jobcenter aus :)

Das von der IHK kenn ich gar ncht !

Ja mittlerweile muss man "nur" noch 2 Jahre Berufspraxis haben ... Aber das ist kein Thema :)

Danke für deine Hilfe :)

Geschrieben

Ich würde dennoch zunächst einmal den Antrag auf Zulassung zur Prüfung "Geprüfte Personalfachkauffrau" bei der IHK stellen. Ich habe damals nicht sofort die Zulassung erhalten sondern erst ein ganzes Jahr später, bei der wiederholten Antragsstellung.

Geschrieben
Aufgrund einer Krankheit und einer schriftlichen Bestätigung von einem Arzt kann ich diesen Beruf nicht mehr ausüben.

Das würde ich umformulieren. Die Bestätigung ist ja nicht der Grund, sondern lediglich der Beleg für das Vorliegen eines Hinderungsgrundes.

LG,

xscythex

Geschrieben

Danke erstmal für jedes Kommentar :)

Zu der Frage ob ich schon beim Jobcenter gefragt habe:

Ja hatte dort einen Termin gehabt und ihr mein Vorhaben erklärt ...

1. war ich persönlich Nicht Mega vorbereitet, weil ich dachte die Fakten wie zb Maßnahmen Nummer etc pp klären wir erst nach dem man mal grob drüber gesprochen hat aber die Dame hat mir direkt zu verstehen gegeben, dass ich eine Ausbildung habe und fertig !

2. habe ich nachdem ich natürlich erstmal echt geknickt war im Internet öfter gelesen, dass das Jobcenter das für extra macht ! Um somit heraus zu

Filtern wer echtes Interesse hat ... Und da ich ja bei dem

Gespräch nur eine mündliche Ablehnung bekam, hoffe ich so weiter zu kommen !

Zur IHK und Prüfung:

Ich habe jetzt mehrmals Kontakt gehabt mit der IHK bzgl der Prüfungs Vorraussetzung, zum Glück zählt auch die zeit im soz Bereich. Bzw bisher hab ich eh mit der IHK keine Probleme gehabt auch meine letzte Ausbildung habe ich innerhalb von 14 Monaten abgeschlossen obwohl 18 Monate Pflicht sind (ich war schwanger und hatte 3 Tage vor der Geburt die Prüfung) und die IHK sagte damals zu mir "wir sind ja nicht da um uns ihnen in den Weg zu stellen sondern ihnen zu helfen weiter zu kommen !"

Diese bildunspramie von der geschrieben würde, kann ich übrigens leider nicht bekommen, da ich unter 25 Jahre bin und in keinem Arbeitsverhältnis stehe :/

Bzgl der satzformulierung der Krankheit ...

Ich war schon immer eine Niete darin :D suche schon ewig nach einer Formulierung für diese Situation, da ich ja auch in der Bewerbung dArauf eingehen muss -.- also wenn du eine bessere Formulierung hast, immer her damit :)

Liebe Grüße :)

Geschrieben

Naja wegen der Krankheit nochmal ...

Für das Jobcenter ist das auch wichtig immer wieder zu hören! Dass ich eine Bestätigung Habe vom Arzt, dass ich in meinem alten Job nicht mehr arbeiten darf, vlt deshalb auch die komische Formulierung :)

Leider habe ich wie oben geschrieben den Antrag schon weggeschickt ...

Wie würdet ihr aus eurer Sicht meine Chancen sehen ?

Geschrieben

Hast du denn auch schon deinen ADA-Schein gemacht? Oder ist der ADA im Kurs mit drin?

Sonst könntest du vielleicht zunächst den absolvieren.

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