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Ouppss meine Dozentin steht im Verdacht im großen Stil Plagiate zu fabrizieren...


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vor 17 Stunden hat FutureStudent geschrieben:

An deiner Stelle würde ich mich auch an die Hochschule wenden (mit substantiierten Vorwürfen, ggf. mit Links zu den Ergebnissen von VroniPlag) und um eine Überprüfung bitten.

 

Ich habe viel darüber gelesen und mit Bekannten darüber gesprochen. Die Erfahrung ist wohl, dass die Hochschulen nicht unbedingt dankbar für solche Hinweise sind. Insbesondere wenn Sie von Studierenden kommen,  die sich ohnehin kritisch äußern. 

 

Die Bewertung meiner Hausarbeiten ist auch nicht meine größte Sorge. Mich sorgt eher, dass einem Menschen, der in diesem Ausmaß Plagiate anfertigt die Verantwortung für die Ausbildung Studierender übertragen wird. (Und das übersteigt das Giffey Niveau erheblich. :-())

 

Es sei ergänzt, dass sich Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten der Dozierenden durchaus auch aus dem Betreuungsverhalten in dem Modul ableiten lassen. (Beispielsweise bestehen Antworten im Forum aus Copy-Paste-Übernahmen aus Wikipedia oder Dissertationen ohne dass die Quellen korrekt genannt werden.) Diesbezüglich habe ich mich bereits kritisch geäußert.

 

Einwurf: Das ist kein Regelfall. Ich erlebe viele qualifizierte, engagierte Dozierende, die das tun, was im Rahmen ihrer (meist nur) Honorartätigkeit von Ihnen zu erwarten sein kann.

 

Ich denke aber Hochschulen sollten sich bevor Sie Dozierende anheuern deren Abschlussarbeiten als Nachweis der Qualifikation zum wissenschaftlichen Arbeiten vorlegen lassen.  Daraus sollte den ja den überwiegend qualifizierten und engagierten Dozierenden kein Nachteil entstehen. Im Gegenteil, dann liest wenigstens mal wer die Arbeit in die soviel Mühe gesteckt wurde.

 

Eigentlich sollte es eine Ombudsperson an jeder Hochschule geben. Im Fernstudium sind Infos dazu aber leider nicht leicht auffindbar. Mir ist es noch nicht gelungen.

 

Hier würde mich aber prinzipiell mal interessieren ob den Fernstudierenden eine zuständige Stelle bekannt ist, an die Verdachtsfälle von Fehlverhalten gemeldet werden kann.

 

Wie wird wissenschaftliches Fehlverhalten und der Umgang damit bei Euch thematisiert? Es betrifft ja nicht nur Dozierende sondern auch Mitstudierende.

Bearbeitet von Markus Jung
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vor 3 Stunden hat DerLenny geschrieben:

Dazu hätte ich mal eine, wahrscheinlich eher theoretische Frage... angenommen man haut ein paar Gedanken auf die eigene Webseite. Aufbauend auf diesen Gedanken schreibt man dann eine wissenschaftliche Arbeit.

 

Hm, meine Meinung dazu wäre nur Bauchgefühl... ich würde meine eigene Website bei ein paar Gedanken nicht zitieren, sofern es keine wissenschaftlich relevante Website ist. Ich würde meine auf der Website niedergeschriebenen Gedanken auch dann nicht zitieren, wenn diese Gedanken keine Schlussfolgerungen aus anderen zitierten wissenschaftlichen Quellen sind. Also wenn ich eine Arbeit schreibe, dann würde ich das von einer normalen Website von einer nicht wissenschaftlich tätigen Person und nicht wissenschaftlich untermauerte Gedankengut erst gar nicht in meine Arbeit aufnehmen, als wäre es wissenschaftliches Gedankengut.

 

Nachtrag:

Wenn es allerdings ein Gedanke ist, der dich veranlasst eine wissenschaftlich relevante Theorie aufzustellen und zu untermauern, dann würde ich den Gedanken zitieren. Aber auch hiermit macht man eigentlich klar, dass dieser Gedanke nur zitiert wird, um kenntlich zu machen, dass dieser nicht der eigene war. Wenn es mein eigener Gedanke war, würde ich ihn nicht zitieren, wenn dieser nicht der wissenschaftlichen Community gegeben wurde. Ich fände es sehr übertrieben, wenn in dem Fall trotzdem von einem Eigenplagiat die Rede wäre.

Bearbeitet von psycCGN
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vor 17 Stunden hat Science_Lover geschrieben:

Hier würde mich aber prinzipiell mal interessieren ob den Fernstudierenden eine zuständige Stelle bekannt ist, an die Verdachtsfälle von Fehlverhalten gemeldet werden kann.

 

Nach meinem Eindruck sind das ja eher Einzelfälle. Ansprechpartner kann hier die Studiengangsleitung sein oder, falls diese betroffen sein sollte, auch die Hochschulleitung. Möglicherweise auch die Ansprechpartner für die Qualitätssicherung, sofern diese extern kommuniziert sind.

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Hi Markus,

woraus speist sich denn dieser Eindruck? Und was bedeutet Einzelfälle? Wann sprechen wir von einem strukturellen Problem?

 

Gremien, die sich etwas eingehender mit der Thematik befassen, sehen durchaus die Notwendigkeit spezielle Stellen zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis zu schaffen.

 

Hier der Kodex der DFG: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

 

Zitat

Leitlinie 6: Ombudspersonen► Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen sehen mindestens eine unabhängige Ombudsperson vor, an die sich ihre Mitglieder und Angehörigen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in  Fragen  vermuteten  wissenschaftlichen  Fehlverhaltens  wenden  können. Sie tragen hinreichend dafür Sorge, dass die Ombudspersonen an der  Einrichtung  bekannt  sind.  Für  jede  Ombudsperson  ist  eine  Vertretung für den Fall der Besorgnis der Befangenheit oder der Verhinderung vorzusehen.

https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf

 

Dass dies notwendig ist, leuchtet eigentlich auch ein. Denn sowohl Studiengangsleitung als auch Hochschulleitung können durchaus befangen sein. Oder gilt das für die Fernstudienanbieter nicht?

 

LG

Bearbeitet von Markus Jung
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vor 11 Stunden hat Science_Lover geschrieben:

woraus speist sich denn dieser Eindruck? Und was bedeutet Einzelfälle? Wann sprechen wir von einem strukturellen Problem?

 

Dass hier ist das erste Mal, dass hier bei Fernstudium-Infos.de über Plagiate einer Dozentin oder eines Dozenten berichtet wird. Wenn es sonst Kritik gibt, dann häufig an Reaktionszeiten und gelegentlich an der Didaktik/Methodik.

 

So eine Ombudsperson halte ich für sinnvoll. Wobei da ja dann auch die Frage ist, wer diesen Posten besetzt. Wird ja vermutlich außer vielleicht bei sehr großen Hochschulen niemand sein, der dies ausschließlich macht.

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vor 22 Minuten hat Markus Jung geschrieben:

Wobei da ja dann auch die Frage ist, wer diesen Posten besetzt.

Stimmt. Dazu heisst es im oben verlinkten Kodex der DFG weiter

 

Zitat

Erläuterungen: Die Ombudspersonen dürfen während der Ausübung dieses Amtes nicht Mitglied eines zentralen Leitungsgremiums ihrer Einrichtung sein. Die Amtszeit von Ombudspersonen ist zeitlich begrenzt. Eine weitere Amtszeit ist möglich. Als Ombudspersonen werden integere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Leitungserfahrung ausgewählt. Sie beraten als neutrale und qualifizierte Ansprechpersonen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens und tragen, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei. Die Ombudspersonen nehmen die Anfragen unter Wahrung der Vertraulichkeit entgegen und leiten Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Bedarfsfall an die verantwortliche Stelle, zumeist eine Untersuchungskommission, an ihrer Einrichtung weiter. Die Ombudspersonen erhalten von den Hochschulen und außer-hochschulischen Forschungseinrichtungen die erforderliche inhaltliche Unterstützung und Akzeptanz bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Zur Steigerung der Funktionsfähigkeit des Ombudswesens sehen die Einrichtungen Maßnahmen zur anderweitigen Entlastung der Ombudspersonen vor.

https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf

 

 

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vor 25 Minuten hat Markus Jung geschrieben:

Dass hier ist das erste Mal, dass hier bei Fernstudium-Infos.de über Plagiate einer Dozentin oder eines Dozenten berichtet wird.

 

Es wurde allerdings schon darüber berichtet, dass es ein Skript gibt, dass, so die Annahme, Übernahmen aus Webseiten enthält, ohne dass diese als Quellen kenntlich gemacht wurden. Das halte ich auch für einen Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens, also ein Fall, der meines Erachtens nach an eine solche Ombudsperson heranzutragen ist.

 

LG

 

 

 

 

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Wer die Ombudsperson im Fernstudium onlineplus an der Hochschule Fresenius ist oder ob es so eine Stelle dort überhaupt gibt, konnte ich leider immer noch nicht  herausfinden.

 

Vielleicht kannst du

@R.Kohlen - onlineplus  mir da ja weiter helfen. Auch wenn du nun schon lange nicht mehr hier warst. :-(

 

Mich interessiert auch weiterhin, ob bei den anderen Fernstudienanbietern sichtbarer Maßnahmen ergriffen werden um gegen wissenschaftliches Fehlverhalten (egal von wem: Studierende, Dozierende, Skriptautor*innen, Dekan*innen) vorzugehen.

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Apollon: Ja, gegen Studierenden und das schließt das Weitergeben, online Veröffentlichen und dann Nutzen von Aufgabenlösungen ein. Alles geht durch den Plagiatcheck. Studierende fallen wegen Plagiat durch (einer meiner Mentees ist das passiert, aber aus Unachtsamkeit in eine Stressphase zu Beginn der Pandemie, sie durfte einfach wiederholen ohne Kondequenzen). Es gibt aber auch Verwarnungen oder das nachträgliche Aberkennen von Prüfungsleistungen, wenn es später raus kommt. Zu einer Exmatrikulation ist es meines Wissens noch nicht gekommen bzw. man bekommt es nicht mit.

 

In den Studienheften, ja ist schon vorgekommen während meines Studiums, aber was soll man das hier auf FI breit treten. Es gehört meiner Meinung nach nicht primär hier hin. Das meldet man an den zuständigen Bereich der Hochschule und gut ist. Meist erfolgt dann ein Hinweis auf die Quelle (so meine Erfahrung). Das ist sogar während meiner Thesis erfolgt, als ich einen Beleg aus einem Buch unserers Kanzlers benutzen wollte und die Quelle nicht finden konnte im Text. Angeschrieben, gefragt, fertig.  Und eine Passage ist meist Unachtsamkeit.  Erst wenn eine gewissen Häufigkeit da ist, dann wird es schwierig.

 

Ich weiß aber auch von Studienheften, die den Autoren zurückgewiesen wurden wegen Qualitätsmängeln. Diese sind dann später nach Überarbeitung oder Neuvergabe des Auftrages erschienen. Somit hat das Modul sich ggf. verzögert oder übergangsweise wurde auf ein Fachbuch mit Begleitheft ausgewichen. (Und selbst Fachbücher sind nicht immer Plagiatfrei, da nützt dann auch ein Ombudsmann der Hochschule nichts)

 

Ansonsten hatte ich eine andere Situation in der die Hochschule und ich sehr verschiedne Meinungen zur inhaltlich-thematischen Angemessenheit einer Fallaufgabe hatten.  Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens (ich wollte die Aufgabe aus ethisch-moralischen Gründen nicht machen und sie wurde am Ende auch nicht weiter gedruckt) habe ich mich dann an die Antidiskriminierungsstelle in Bremen gewandt und mich beraten lassen. Ich kann heute nicht mehr sagen, wo genau das war (die Apollon hat keine) und es hatte was gedauert, bis ich den richtigen Ansprechpartner hatte.

 

Das einfach als Beispiel dafür, das man manchmal eben etwas recherchieren muss, wer genau zuständig sein könnte. Aber grundsätzlich bleibt der erste Ansprechpartner bei Plagiaten die Hochschule. Man kann an sie über den Studierendenvertreter herantreten oder selber das Gespräch mit z.B. Modulverantwortlichem (ist bei der Apollon seltens auch der Autor), Dekan, Lehrendenbetreuung, Verlagsbetreuung.

 

An der HKR fällt man schlicht durch wegen Plagiat. Es folgt eine Anhörung in der dann entschieden wird, ob es bei einer Verwarnung bleibt oder man exmatrikuliert wird.

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