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Erfahrungen DBA oder PHD Global Humanistic University Anguilla?


svennobereit

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb ReneBene:

 

 ist korrekt (zumindest bei der Middlesex University)

 

Also noch einmal...


Lesen Sie die farblich markierten Textteile in der beiliegenden PDF-Datei hintereinander und verstehen Sie somit die wesentlichen Aussagen des Dokuments:

  1. Die UK ist neuerdings Drittstaat, also nicht mehr privilegiert;
  2. ihre Hochschulgrade sind nun a) in ihrer Originalform bzw. allgemein üblichen Abkürzungen und b) unter Angabe der verleihenden Hochschule zu führen;
  3. Doktorabschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen ("Dr. of...", also PhD und DBA sind inkludiert) in der Form "Dr." geführt werden.

Der ursprüngliche Zusatz "jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung" bei der Liste der Doktoratsabschlüsse aus definierten Ländern ist für das Vereinigte Königreich nun entfallen, sonst hätte das in diesem Dokument unter Punkt 3 explizit wiederholt werden müssen, weil ja damit die Drittstaat-Vorgaben auch noch einmal umgangen würden. 

 

Ich kann daraus also nicht folgern, dass die MU-Abschlüsse (und es geht grundsätzlich immer um alle Abschlüsse, außer es gäbe explizite Ausnahmeregelungen!) ohne Herkunftszusatz in Deutschland führbar wären. 

Damit wird, @Kebabfürzuhauseder DBA von der MU London (via KMU Linz erlangt) zu einem Dr. (MU) Max Mustermann oder Dr. (UK) Max Mustermann.

Es wurde zuvor irgendwo hier geschrieben, die KMU hätte gesagt, der Herkunftszusatz sei nicht notwendig – bitte gern eine genaue überprüfbare Quelle angeben! Ich habe dazu in der KMU-Website heute nichts finden können.

Großbritannien_ Anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.pdf

Bearbeitet von mgertler
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vor 18 Minuten schrieb mgertler:

 

Also noch einmal...


Lesen Sie die farblich markierten Textteile in der beiliegenden PDF-Datei hintereinander und verstehen Sie somit die wesentlichen Aussagen des Dokuments:

  1. Die UK ist neuerdings Drittstaat, also nicht mehr privilegiert;
  2. ihre Hochschulgrade sind nun a) in ihrer Originalform bzw. allgemein üblichen Abkürzungen und b) unter Angabe der verleihenden Hochschule zu führen;
  3. Doktorabschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen ("Dr. of...", also PhD und DBA sind inkludiert) in der Form "Dr." geführt werden.

Der ursprüngliche Zusatz "jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung" bei der Liste der Doktoratsabschlüsse aus definierten Ländern ist für das Vereinigte Königreich nun entfallen, sonst hätte das in diesem Dokument unter Punkt 3 explizit wiederholt werden müssen, weil ja damit die Drittstaat-Vorgaben auch noch einmal umgangen würden. 

 

Ich kann daraus also nicht folgern, dass die MU-Abschlüsse (und es geht grundsätzlich immer um alle Abschlüsse, außer es gäbe explizite Ausnahmeregelungen!) ohne Herkunftszusatz in Deutschland führbar wären. 

Damit wird, @Kebabfürzuhauseder DBA von der MU London (via KMU Linz erlangt) zu einem Dr. (MU) Max Mustermann oder Dr. (UK) Max Mustermann.

Es wurde zuvor irgendwo hier geschrieben, die KMU hätte gesagt, der Herkunftszusatz sei nicht notwendig – bitte gern eine genaue überprüfbare Quelle angeben! Ich habe dazu in der KMU-Website heute nichts finden können.

Großbritannien_ Anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.pdf 134.79 kB · 3 Downloads

 

Manche Menschen sind einfach unbelehrbar. Der Punkt 2) gilt für die Gradführung Bachelor und Master, nicht für den Doktor (das wurde doch schon jetzt mehrfach besprochen).

 

Lesen Sie doch einfach nochmal den KMK Beschluss i.d.F. vom 24.05.2019 (nach dem Brexit verfasst) und Sie werden feststellen können, dass folgende Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) die Abkürzung „Dr.“ jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung führen können (Drittstaaten): Australien, Israel, Japan, Kanada, Vereinigtes Königreich, USA. 

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vor 8 Stunden schrieb Kebabfürzuhause:

 

Manche Menschen sind einfach unbelehrbar. Der Punkt 2) gilt für die Gradführung Bachelor und Master, nicht für den Doktor (das wurde doch schon jetzt mehrfach besprochen).

 

Lesen Sie doch einfach nochmal den KMK Beschluss i.d.F. vom 24.05.2019 (nach dem Brexit verfasst) und Sie werden feststellen können, dass folgende Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) die Abkürzung „Dr.“ jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung führen können (Drittstaaten): Australien, Israel, Japan, Kanada, Vereinigtes Königreich, USA. 

Das war vor dem Brexit verfasst...! -> https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Austritt_des_Vereinigten_Königreichs 

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Puh, da bin ich kaum ein paar Tage anderweitig gebunden, kaum komme ich nicht mehr hinterher in diesem Thread 😅

 

Am 9.8.2023 um 10:43 schrieb mgertler:

Womit wollen Sie die in den ersten beiden zitierten Absätzen wiederholten Behauptungen belegen?? 

 

 

Weil es die formale Abkommenslage zum einen genau so hergibt. Curucao gehört nicht zu den Unterzeichner-Staaten der Lissabon-Konvention und ist auch nicht Mitglied des European Higher Education Area. Die im jeweiligen nationalen Recht umzusetzende Beweislastumkehr ausländischer Hochschulen in Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen gilt für die GHU nicht, d.h. der/ die Absolvent*in darf sich z.B. in Deutschland im Zweifelsfall eine Zeugnisbewertung durch die KMK ausstellen lassen, in der die Vergleichbarkeit des Abschlusses mit einem inländischen Abschluss bescheinigt wird. Die AQAS-Akkreditierung der Studiengänge mag hier ein Instrument sein, um deren Kredibilität zu steigern - ändert jedoch nichts an dem Status als Drittland außerhalb der EHEA und damit außerhalb des Bologna-Raums. Damit sind die Studiengänge aus dieser administrativ-juristischen Sicht gesetzlich weder automatisch gleichgestellt, noch anerkannt.

 

Zum anderen sprechen auch diverse "softe" Faktoren dagegen. Die GHU ist nicht bei anabin gelistet (was ein deutlicher, wenn auch nicht abschließender Indikator ist, der bereits früher im Thread angesprochen wurde), hat fünf Jahre nach der Gründung keine 100 wissenschaftlichen Publikationen gelistet, auf einschlägigen Karrierenetzwerken (z.B. hier) ist die Anzahl der Absolvent*innen mit bedeutendem Impact in Theorie und Praxis allenfalls marginal und in keinem größeren nationalem oder internationalen Ranking (nicht bei CME, Edurank, THE, Financial Times oder sonstige) ist sie vertreten. Auch auf Community-Portalen wie fernstudiumcheck.de oder fernstudium-direkt.de ist die GHU nicht vertreten.

 

Am 9.8.2023 um 10:43 schrieb mgertler:

Die Möglichkeit zur „Führung“ ist bereits seit Jahrzehnten gegeben und logischerweise Ausdruck der voranstehend mehrfach von Ihnen erwähnten „Anerkennung“, wobei eine Anerkennung aber nicht mehr hierzulande zu erfolgen hat:

 

Der Wegfall der Nostrifikationspflicht ausländischer Hochschulgrade in 2001 und die Übergabe in die Eigenverantwortung der gradinhabenden Person haben nichts mit der formellen, noch mit der nicht-formellen Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse hierzulande zu tun.

 

Am 9.8.2023 um 10:43 schrieb mgertler:

Man kann den GHU-Abschluss also genauso „führen“ wie jeden von der Middlesex University London oder der Florida Gulf Coast University oder jeder australischen Uni etc., da 1. ordnungsgemäß von einer Uni verliehen, da 2. die Uni staatlich anerkannt ist UND da nochmals 2. sie nach den dort geltenden Akkreditierungsverfahren akkreditiert ist.

 

Die Führbarkeit akademischer Grade hat - abgesehen von der rechtlichen Komponente im jeweiligen Land - hierzulande zunächst keine Bedeutung für die hiesige Anerkennung im Sinne von Renommée oder Vergleichbarkeit mit inländischen Abschlüssen. 

 

Am 9.8.2023 um 10:43 schrieb mgertler:

Nirgendwo sonst auf der Welt werden die akademischen Nasen so hoch getragen wie in Deutschland und im Ausland wird man dafür kopfschüttelnd belächelt. Herkunftszusätze, aber nur bei Nicht-Privilegierten? Arrogant!

 

Ich gebe Ihnen zunächst Recht, dass bspw. die Führung eines Dr.-Grades hier in Deutschland ein mindestens diskussionswürdiges Privileg ist, das meiner Ansicht nach ein Relikt aus früheren Zeiten ist.

Ihre obige Aussage werte ich jedoch als spannend, nachdem ausgerechnet das Klientel der KMUAkademie, dessen strukturelle Nähe zur GHU offensichtlich ist, vor Abschlüssen tragenden Personen förmlich explodiert. Da ist man in Deutschland im Verhältnis deutlich bescheidener.

 

Am 9.8.2023 um 10:43 schrieb mgertler:

Die deutschen Unis müssten endlich die Empfehlungen des WR aufgreifen und ihre Strukturen entsprechend umbauen, damit wäre der Dr. dann auch international besser kompatibel und würde nicht mehr so sehr hinter dem Qualitätsvorsprung eines strukturiert erlangten PhD zurückstehen.
Davon ist aber auch nach mehr als einem Jahrzehnt nichts zu merken. Daher empfehle ich inzwischen nur noch, sich für akkreditierte Promotionsprogramme zu entscheiden, zum Beispiel das der GHU.

 

Nichts für ungut, aber diese Aussage erachte ich als wirklich arrogant. Bei allen Herausforderungen eines hiesigen Promotionsvorhabens für Berufstätige ist ein Doktorgrad einer deutschen Universität (in aller Regel, Ausnahmen bestätigen diese bekanntlich) ein unmissverständlicher Nachweis für die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten - und aufgrund der regelmäßigen Einbindung in den Präsenzkontext einer Hochschule mit Forschung, Lehre und Administration auch darüber hinaus. Abseits des Dr. med. wäre mir auch nicht bekannt, dass es im internationalen Forschungskontext strukturelle Probleme mit der Anerkennung einer deutschen Promotion gegenüber einem angelsächsischen PhD gäbe - wobei beide Abschlüsse aus unterschiedlichen Systemen kommen. Der PhD ist verschulter, angeleiteter und damit auch besser kompatibler mit einer Berufstätigkeit - die deutsche Durchschnitts-Promotion ist demgegenüber unstrukturiert und traditionell für ein Vollzeitformat vor Ort an einem Lehrstuhl konzipiert. Das macht die Abschlüsse qualitativ nicht besser oder schlechter, sondern den Weg zum Abschluss unterschiedlich. Nicht mehr und nicht weniger. Insofern halte ich es für verfehlt, so verallgemeinert ein Qualitätsdelta deutscher Promotionen darzustellen.

 

Am 9.8.2023 um 14:40 schrieb mgertler:

Längst zählt aber Internationalität und auch die Unternehmensleitungen und Personalabteilungen wissen daher, je internationaler sie aufgestellt sind, dass der PhD der wertvollere da strenger wissenschaftlich geprüfte Abschluss ist als ein deutscher Dr. 

 

Uff, erzählen Sie das mal einem Prüfungsausschuss der TU9. Ich garantiere Ihnen, dass ein Dr.rer.nat. der TUM beim Gros der hiesigen Personalabteilungen mehr wiegt als der PhD der GHU. International in der Regel vermutlich auch. 

 

Am 10.8.2023 um 08:06 schrieb mgertler:

Möglicherweise besteht ein Widerspruch zwischen zwei Publikationen der KMK, nämlich dem Beschluss (der schon seit vielen Jahren so besteht) und der (aktuellen) die Änderungen zusammenfassenden Deutung in der Website der KMK.

Ich habe daher nun die KMK um Aufklärung gebeten und werde über die Antwort berichten, sobald sie mich erreicht hat.

 

Hier kann ich direkt Aufklärungsarbeit leisten. Nachdem ich mich initial in 2020 dazu schlau gemacht habe, habe ich am 11.01.2021 folgende Rückmeldung von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im KMK-Sekretariat bekommen:

 

Zitat

Unser Az.: 19-08377-002

 

Sehr geehrter Herr [Name],

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Die aktuelle Fassung der „Begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der ‚Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.4.2000‘“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i.d.F. vom 24.05.2019) finden Sie online: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/ZAB/Gradfuehrung_Beschluesse_der_KMK/VereinbarungGrundsaetzeAuslHSGrade_i.d.F._vom_24-05-2019.pdf. Unter diesen Bedingungen ist die Führung eines britischen Doktorgrads wahlweise in der Form „Dr.“ vor dem Namen oder z.B. "PhD" nach dem Namen ohne Herkunftszusatz in Deutschland weiterhin möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Ich gebe Ihnen Recht, die Beschlusslage und die Informationsseiten der KMK mögen hier vielleicht nicht so eineindeutig sein, wie es wünschenswert wäre. Die o.g. Rückmeldung des KMK-Sekretariat ist meines Erachtens nach jedoch unmissverständlich.

 

Cheers!

Bearbeitet von MartinGS
Typos und Ergänzungen
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Es ist keine geringe Textmenge, welche mich erreicht hat. Meine Aufmerksamkeit wurde nur durch den Hinweis von @Markus Jung auf dieses Gespräch gelenkt. Dementsprechend möchte ich mein Verständnis der dargestellten Sachverhalte anhand meiner bisher erworbenen Kenntnisse erörtern. 

Die verbindliche Anerkennung von akademischen Abschlüssen erfolgt ausschließlich durch das Kultusministerium. Die Darstellung jener Dokumente, welche @mgertler zur Schau stellt, ist zwar interessant, kann von uns Laien jedoch nicht adäquat bewertet werden. Was meiner Beobachtung nicht entgangen ist, ist die genaue Art und Weise, wie Titel in Deutschland geführt werden dürfen: So ist der Titel in derselben Form zu verwenden, wie er verliehen wurde. Wurde also ein PHD-Titel verliehen, so ist er auch als PHD zu führen. Eventuell hinzukommende Herkunftsangaben sind ebenso korrekt zu verwenden. In bestimmten Fällen können ausländische Abschlüsse gleichgestellt und als Dr. ohne weitere Zusätze geführt werden. Mein Gedächtnis erinnert sich dunkel an die Unzulässigkeit, sowohl die Bezeichnungen (PHD) als auch (DR) zu führen. Dies wirft in Bezug auf die aufgezeigten Dokumente im Kontext des deutschen Raumes Fragen auf.

Mir ist weiterhin das Merkmal des "Bachelor Director" auf den Urkunden aufgefallen. Meine Aufmerksamkeit war nur flüchtig diesem Thema gewidmet, dennoch bleibt festzuhalten, dass hinsichtlich der Anerkennung letztlich nur das Kultusministerium verbindliche Auskunft geben kann. Selbst die Unwahrhaftigkeit bezüglich eines selbstausgedruckten Doktortitels von einer fiktiven Universität in Timbuktu würde erst durch die Verifikation durch den Titelträger auffallen, nicht durch ein Einwohnermeldeamt. Sollte eine solche Prüfung unterlassen und ein Titel unrechtmäßig getragen werden, wäre dies strafbar. Hier kann nur das Kultusministerium Abhilfe und Klarheit schaffen.

Vor sieben Jahren habe ich mich genauer mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Dies war noch vor dem Brexit und auch damals empfand ich die Angelegenheit als komplex. Letztlich wurde mir der Weg durch eine deutsche Universität geebnet, bei welcher es keinerlei Unklarheiten hinsichtlich der Anerkennung meiner Arbeit gab. Nach nunmehr sieben Jahren dieser Arbeit wäre eine Nichtanerkennung meiner Bemühungen für mich äußerst niederdrückend.

Die Fernuniversität Hagen stellt meiner Meinung nach ein klares Bild dar: Eine deutsche Universität, welche Fernunterricht und darüber hinaus externe Promotionen zulässt. Ob dies seitens eines Lehrstuhlinhabers gewünscht ist, liegt ausschließlich in dessen Entscheidungsgewalt. Abschließend können wir festhalten, dass es sich bei einer solchen Arbeit nicht um einen "Ferndoktor", sondern entweder um einen Dr. rer. nat. oder einen Dr.-Ing. handelt, wie man in meinem Blog nachlesen kann.

Es gibt übrigens noch weitere Bildungseinrichtungen, welche externe Promotionen zulassen, beispielsweise die Hochschule Darmstadt mit ihrem Promotionszentrum. Damit ergibt sich die Frage, ob ein Doktortitel einer Fachhochschule mit dem einer Universität gleichzusetzen ist. Laut Kultusministerium ist dies der Fall, wodurch rechtlich gesehen keine Zweifel an der Gleichwertigkeit bestehen. Ich betone dies nun bereits zum dritten Mal: Das Kultusministerium ist der entscheidende Faktor!

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, wie wichtig gründliche Recherche im Vorfeld ist. Ich habe die Beiträge von @mgertler nur überflogen und möchte mich in keiner Weise respektlos verhalten. Ich habe mich nicht intensiv mit allen Einzelheiten beschäftigt, jedoch drängt sich mir der Eindruck auf, dass die Darstellung von @mgertler durchaus informativ und argumentativ wertvoll ist, aber vielleicht nicht ganz eigennützig. Für eventuelle Missverständnisse möchte ich mich bereits jetzt entschuldigen; es ist nicht meine Absicht, unwahre Behauptungen aufzustellen, sondern lediglich eine subjektive Wahrnehmung.

 

Dieser Beitrag wurde von mir geschrieben und von ChatGPT4 auf Niveau gebracht. 😀

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vor einer Stunde schrieb SebastianL:

Dieser Beitrag wurde von mir geschrieben und von ChatGPT4 auf Niveau gebracht. 😀

 

Ernsthaft jetzt? Mögen Sie sagen, welche Textpassagen von ChatGPT4 sind? Ich habe nämlich den Text gelesen und die ganze Zeit gedacht "So schreibt der SebastianL doch sonst nicht! Ist das alles jetzt ganz ernst gemeint oder will er uns hochnehmen damit? Oder durch die Blume sagen, dass der Thread seltsam ist?"

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In der Tat habe ich schon nach dem ersten Satz das Gefühl gehabt, hier einen KI-Text vorgesetzt zu bekommen. Für mich hat er durch die ChatGPT-Bearbeitung Niveau verloren und war sehr anstrengend zu lesen. Mich würde zum Vergleich das Original interessieren. Ich vermute, dass ich mich damit leichter getan und wohler gefühlt hätte.

 

Das ist hier aber natürlich off-topic.

 

Wesentlich ist für mich in dem Beitrag:

Zitat

Die Fernuniversität Hagen stellt meiner Meinung nach ein klares Bild dar: Eine deutsche Universität, welche Fernunterricht und darüber hinaus externe Promotionen zulässt. Ob dies seitens eines Lehrstuhlinhabers gewünscht ist, liegt ausschließlich in dessen Entscheidungsgewalt. Abschließend können wir festhalten, dass es sich bei einer solchen Arbeit nicht um einen "Ferndoktor", sondern entweder um einen Dr. rer. nat. oder einen Dr.-Ing. handelt, wie man in meinem Blog nachlesen kann.

 

Und zum Blog von @SebastianL hier erneut der Link. 

 

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vor 18 Minuten schrieb SebastianL:

teilweise als "juristen deutsch".

 

Juristendeutsch ist anders. Jedenfalls wenn ein kompetenter Jurist das Thema behandelt. Da ist die Sprache zwar auch abstrakt, daneben aber sehr sachlich. Und nicht so schwurbelig-nichtssagend, wie es im vorliegenden Text ist.

 

Als "wortgewandt" empfinde ich die Sprache auch nicht, eher als Ausdruck dessen, dass der Schreiber zu Anfang des Textes noch nicht genau wusste, was er eigentlich aussagen möcht.

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