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Gibt es ein "Verfallsdatum" für den Wert eines Fernstudiums?


Markus Jung

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Zur Zeit betreue ich ja wieder einmal ein Forum zum Thema Weiterbildung und Fernstudium bei Monster. Dort ist aktuell die Frage gestellt worden, ob eine Weiterbildung für Personaler an Wert verliert, wenn sie schon einige Jahre alt ist.

Konkret geht es um einen Hochschul-Absolventen, der kurz vor der Promotion steht, danach zwei Fernlehrgänge machen möchte und sich dann aber erst in einigen Jahren bewerben möchte.

Wie seht ihr das? - Gibt es ein "Verfallsdatum" für Weiterbildungen? - Macht es da einen Unterschied, ob es sich um eine akademisches (Fern-)Studium oder sonstige Lehrgänge handelt?

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Hallo Markus,

ich denke das kommt immer darauf an. Ein akademisches Fernstudium verfällt denke ich nicht, bei anderen Weiterbildungen sieht es m.M. nach anders aus.

Ich nehm mal als Beispiel eine Weiterbildung aus dem IT-Bereich. Speziell hier ändern sich die Technologien ja rassant schnell. Dementsprechend glaube ich nicht, dass hier eine Weiterbildung von 2003 o.ä. noch wirklich etwas Wert ist (Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel)

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Ich habe vor 7 Jahren meinen Ausbilderschein bei der IHK gemacht und bis heute werde ich in Vorstellungsgesprächen wohlwollend darauf angesprochen. Ich denke es kommt auch immer darauf an was man mit der Weiterbildung macht, dass heißt ob man sich auf seinen Lorbeeren ausruht oder ob man das Wissen immer wieder auffrischt bzw. weiter vertieft oder updated.

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Ich würde das auch unter dem Aspekt "kommt drauf an, was" sehen. Bei einem akademischen Fernstudiumsabschluß sehe ich das genau wie bei einem absolvierten Präsenzstudium --> kein Verfallsdatum.

Ebenso sehe ich auch für IHK und Fachschul-Abschlüsse kein Verfallsdatum.

Aber insbesondere bei Zertifikaten und Kursen aus schnelllebigen Bereichen (wie z.B. die IT), da kann man aus meiner Sicht nach ein etlichen Jahren schon das ein oder andere Zertifikat "beerdigen". Ich würde z.B. den Nachweis meiner NOVELL-Network Zertifizierung und den SAP-Kursen aus den 1990igern nicht mehr einer Bewerbung beifügen.

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Ich würde z.B. den Nachweis meiner NOVELL-Network Zertifizierung und den SAP-Kursen aus den 1990igern nicht mehr einer Bewerbung beifügen.
In Papierform sicher nicht. Im PDF schon eher, wenn damit eine kontinuierliche Weiterbildung belegt werden soll und kann. Ansonsten würde ich nur staatlich anerkannte Abschlüsse und spezifisch zur Ausschreibung passende Fortbildungszertifikate als Kopie einreichen.
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Das sehe ich ganz genauso wie meine Vorredner. Ein akademischer Abschluss, egal ob Präsenz- oder Fernuni, hat kein Verfallsdatum. Diese Abschlüsse sind darauf ausgelegt das sie immer aktuell bleiben. Natürlich muss man schon selber ein bisschen was dafür tun und sich hin und wieder mit seinem Fachgebiet auseinandersetzen und sich somit auf dem Laufenden halten. Wenn man das nicht macht, dann ist man es irgendwo selber schuld.

Auch IHK- und oder andere Abschlüsse haben natürlich kein Verfallsdatum. Aber auch hier sollte man immer auf dem Laufenden bleiben und wenn man einen Auffrischungskurs besucht, bricht man sich auch keinen Zacken aus der Krone. Das gillt natürlich auch für Hochschulabsolventen.

Ein kleines Problem haben wir natürlich bei den IT-Berufen bzw. Abschlüssen, wie ja schon gesagt worden ist. Ein 10 Jahre altes CISCO-Zertifikat interessiert wohl kaum noch jemanden. Aber wer in dem Bereich arbeitet, der hält sich sowieso automatisch und zwangsläufig auf dem Laufenden, denn niemand im IT-Bereich wird heute noch ernsthaft mit einem C64 arbeiten. :D

Gleiches gillt natürlich für Juristen, die sollten sich in ihrem Fachgebiet immer auf dem Laufenden halten und über neue Gesetze etc. informieren. Wer das nicht macht, der kann seinen Beruf auch nicht ernsthaft ausführen.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass erreichte Abschlüsse im Allgemeinen kein Verfallsdatum haben, man sich aber wohl auf dem Laufenden halten sollte. Dies wird aber in der Regel automatisch geschehen, wenn man diesen Beruf noch weiterhin ausführt. Wer längere Zeit in einem anderen Beruf arbeiten sollte und anschließend wieder zurück zu seinem alten Beruf möchte, der kann ja "Auffrischungskurse" besuchen.

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Jede Qualifikation hat einen Zeitrahmen, in dem sie problemlos nutzbar ist und einen, in dem sie nichts oder nicht mehr so viel zählt. Ob man das jetzt "Verfallsdatum" nennen will...

Wer vor 10 Jahren einen universitären Abschluss in BWL gemacht hat und seither als Taxifahrer oder Gärtner oder Nageldesigner oder gar nicht gearbeitet hat, der wird nicht mit einem Job rechnen können bei Bewerbungen, der sich an Absolventen der BWL richtet. Oder nur, wenn er ganz großes Glück hat.

Sabine Kanzler

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Muss meinen Vorrednern, aus meiner Sicht, leider widersprechen. Ich glaube das jede Ausbildung, Studium und/oder Weiterbildung mit der Zeit verfällt, wenn man diesem Gebiet nicht mehr unterwegs ist. Besonders dramatisch würde ich es bei allen IT-Schulungen sehen, wie proggie68 es schon schrieb. Wäre ich Geschäftsführer oder Personaler würde ich keinen mehr Einstellen der 10 Jahre aus seinem Job raus ist und jahrelang eine andere Tätigkeit ausgeübt hat.

Gruß Eastside...

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Muss meinen Vorrednern, aus meiner Sicht, leider widersprechen. Ich glaube das jede Ausbildung, Studium und/oder Weiterbildung mit der Zeit verfällt, wenn man diesem Gebiet nicht mehr unterwegs ist. (...) Wäre ich Geschäftsführer oder Personaler würde ich keinen mehr Einstellen der 10 Jahre aus seinem Job raus ist und jahrelang eine andere Tätigkeit ausgeübt hat.

Es wird doch keiner wg. des Fachwissens eingestellt, welches im Studium erworben wurde (es sein denn, man hat genau über das Anforderungsprofil seine Abschlußarbeit geschrieben). Ich würde eine Frau einstellen, die nach ihrem Abschluss 10 Jahre Erziehungsarbeit geleistet hat. Völlig fachfremd, aber hochbelastbar, flexibel und der Bachelor/Master zeigt das schlummernde Fachpotential. Klar, die Gehaltshöhe wird erstmal durch zehn fehlende Fachpraxisjahre bestimmt.

Dem seit zehn Jahren taxifahrenden Dipl.-XXX würde ich aber mangelnde Initiative unterstellen - dann auch in seinem Fachgebiet.

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