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KFW Studentenkredit


Niva

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Hallo alle mit einander.

Das Thema KfW wurde ja schon öfters angesprochen, trotzdem habe ich immer noch ungeklärte Fragen.

Laut KfW-Seite gilt:

Nicht gefördert werden

* berufsbegleitende und Teilzeitstudiengänge,

* Laufbahnprüfungen,

* Aufbau-, Promotions-, Ergänzungs-, Zusatz- und Zweitstudiengänge,

* vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge,

* Studierende, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zur Hochschule stehen (mit Ausnahme studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte),

* Personen, die z. B. privat insolvent sind

Schaut man jetzt allerdings in die FAQ's steht dort:

Wird ein Fernstudium gefördert?

Ja, sofern der Studiengang nicht als 'typischerweise berufsbegleitend' klassifiziert ist. Auch Fernstudien, die bereits bei Antragstellung als Teilzeitstudium konzipiert sind, scheiden aus der Förderung aus (Teilzeitstudium).

:confused::confused::confused::confused::confused:

Kann mir einer bitte erklären was man als "nicht typischerweise berufsbegleitend" bezeichnet?

Ich wäre für jede Antwort sehr dankbar :D

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Ich denke, dass nach KfW-Definition vor allem der Vollzeitstudiengang der FernUni Hagen förderungswürdig wäre. Die meisten anderen mir bekannten Fernstudiengänge sind auf Berufstätige ausgerichtet und würden somit unter 'typischerweise berufsbegleitend' fallen, somit werden sie von der KfW nicht gefördert.

Ich schätze, was man dir sagen möchte ist, dass du selbst dann keine Förderung erhältst, wenn du sonst alle Kriterien erfüllst aber der Studiengang von der Hochschule berufsbegleitend konzipiert wurde - auch wenn du selbst nicht berufsbegleitend studierst und z.B. versuchst, alles in Vollzeit hinter dich zu bringen. Zumindest interpretiere ich es so.

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Eine kleine Anmerkung dazu, weil ich wg. dem Thema bei der KfW bereits angefragte habe: Die KfW richtet sich hier nach den Angaben der Hochschule, d.h. wenn dir deine Uni bestätigt, dass du Vollzeitstudent bist, dann bekommst du den Kredit... :)

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