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Thema Steuerrecht und Spekulationssteuer


Blackhawk

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Hallo Zusammen,

kurze Frage. Kennt sich hier evtl. jemand mit oben genannten Themen aus?

Es geht dabei um folgendes. Jemand möchte seine Eigentumswohnung noch innerhalb der Spekulationsfrist verkaufen. Da die Wohnung zu jeder Zeit selbst bewohnt war, sollte ja dann eigentlich keine Spekulationsfrist anfallen.

Die einzige Schwierigkeit könnte nun das Arbeitszimmer sein, welches während eines Fernstudiums steuermindernd angesetzt wurde.

Im Internet haben wir bereits die Information gefunden, dass für ein Arbeitszimmer welches als Werbungskosten oder Betriebskosten abgesetzt wurde, trotz selbst bewohnter Wohnung dann eine Spekulationssteuer fällig wird.

Aber wie sieht es aus wenn dieses Arbeitszimmer stets als "Sonderausgaben" abgesetzt wurde, da es sich um ein Erststudium handelte? Gilt dann auch diese Regel mit der Spekulationssteuer? Haben bisher nur Informationen zum Thema Webungskosten gefunden :confused:

Wäre toll wenn hier jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.

Gruß

Blackhawk

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Mal vorweg: Das ist eine sehr spezielle Frage und ich fürchte, dass Du hier wohl keine wirklich verlässliche Antwort bekommen wirst. Im Zweifel würde ich an Deiner Stelle einen Steuerberater fragen oder direkt beim Finanzamt (ja, auch mit denen kann man sprechen :-)

Nach meiner Einschätzung macht es keinen Unterschied, ob das Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Sonderausgaben (oder auch gar nicht) steuerlich abgesetzt wurde. Ein Arbeitszimmer dient eben nicht zu Wohnzwecken im Sinne von §23 EStG.

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