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Als Fernstudent arbeitslos melden?


Tonia.Klee

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Hallo ihr Lieben... ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen - ich stecke in einer Krise. 

 

Ich bin Studentin an der Fernuniversität Hagen in Vollzeit (noch?!) - da mich mein Job aber so sehr einnimmt komme ich nicht mehr zum studieren und bin am Ende meiner Kräfte. 

Da ich noch einige Semester vor mir habe und momentan eher in Teilzeit studiere als Vollzeit frage ich mich folgendes: 

 

kann ich mich für eine Zeit arbeitslos (ALG1) melden und Student bleiben? -vielleicht kann ich ja mein Studium auf Teilzeit umstufen? Da muss es doch eine Möglichkeit geben. 

 

Zur Info: ich bin 29 J. Und war noch nie in der Situation ALG zu beziehen, da ich immer einer Tätigkeit nachgegangen bin.

 

Welche Möglichkeiten habe ich? 

 

Ich Danke euch im Voraus.

 

schönen Abend 

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Also, was ich definitiv sagen kann, das ist, dass ein Wechsel vom Vollzeit- auf den Teilzeitstatus bei jeder Rückmeldung vorgenommen werden kann und völlig unproblematisch ist. Ein Nachteil entsteht dir dadurch seitens der FUH i. d. R. nicht, eher sogar ein Vorteil, weil manche Fakultäten den Teilzeitstudenten längere Fristen einräumen (z. B. mehr Zeit für die Thesis).

Bearbeitet von Alanna
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Ich würde erstmal einiges abklären vor dieser Entscheidung. Wenn du kündigst hast du eine Sperrfrist in der du kein Alg1 bekommst.

Und dann wird sich das Arbeitsamt wahrscheinlich erstmal weigern zu zahlen weil du doch Student bist.

Bleibst du Vollzeitstudent könntest du nämlich Anrecht auf Bafög haben. Und bis dann geklärt ist wer zahlt, und bis dann endlich Zahlungen laufen, kann es auch schon mal ein paar Monate laufen.

Ich möchte dich wirklich nicht abschrecken oder so. Aber das musst du einfach vorher abklären.

 

Als Teilzeit Student hast du kein Anrecht auf Bafög. Allerdings wenn du arbeitslos bist, sehe ich auch keinen Grund, warum du auf Teilzeit wechseln solltest.

 

Du kannst aber bei jeder Fernuni ohne große Probleme von Vollzeit auf Teilzeit wechseln.

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Soweit ich informiert bin, gibt es keine zentrale Datenbank, in der deutschlandweit sämtliche Studierende verzeichnet sind. Die Arbeitsagentur könnte also von sich aus nur schwer ermitteln, ob du dich tatsächlich in einem Studium befindest oder nicht.

 

Du musst allerdings bedenken, dass du dich - zumindest, wenn du dein Vorhaben länger durchziehen möchtest - in einer rechtlichen Grauzone bewegst. Als Studentin bist du eben nicht arbeitslos, sondern gehst mit dem Studium einer Tätigkeit nach, weshalb du per se nicht Leistungsberechtigt i. S. d. Arbeitslosengelder I oder II bist. Davon abgesehen müsstest du dich von deinem Chef kündigen lassen, um leistungsberechtigt zu werden.

 

Hinzu kommt, dass du als junge Erwerbsfähige in der heutigen Arbeitsmarktsituation in der Regel keine Probleme haben wirst, einen neuen Job zu finden, was einiges an Aufwand bedeuten könnte, deinen Arbeitslosenstatus aufrecht zu halten.

 

Aufgrund deines Altersch scheiden leider Kindergeld (und Bafög wohl auch) aus.

 

Hast du dir denn schon überlegt, ob du deinen Job vielleicht auf ein Teilzeitmodell reduzierst und die Gehaltslücke mit einem staatlichen KfW-Bildungskredit auffüllst? Die KfW zahlt - nahezu bedingungslos - bis zu 650,00 EUR monatlich aus. Der Kredit wird mit knapp 4% p. a. verzinst (aktuell bis April 2021 aufgr. v. Corona mit 0%) und du musst glaub ich 60 erfolgreich absolvierte ECTS nachweisen.

 

Andere Idee, sollte der Kredit nicht in Frage kommen: Wie wäre es denn generell, wenn du in deinem Job die Stundenzahl reduzierst? Du könntest beispielsweise so erreichen, dass du nur Mo-Mi arbeitest und dann Donnerstag, Freitag und das Wochenende für Studium und Freizeit übrig hast. Dieser Ansatz erscheint durchaus interessant, nachdem du ja erwähnt hast, ggf. ALG I/II beziehen zu wollen und du bei ALG I auch nicht mehr als 60% deines Nettogehaltes erhältst und bei ALG II noch weniger, es aber für dich wohl ausreichen würde, wenn du diesen Schritt erwägst.

 

Liebe Grüße und viel Erfolg!

 

PS: Sollten die Noten passen, kannst du ggf. auch noch über ein Stipendium nachdenken, das kann monatlich bis zu 300,00 EUR mehr im Geldbeutel bedeuten!

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Wenn Sie noch "einige" Semester vor sich haben, dann sind das wahrscheinlich mehr als zwei. Also mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr als ein Jahr - in Zeit umgerechnet.

 

Ganz abgesehen davon, ob Sie als Fernstudentin Anspruch auf ALG haben oder nicht (Sie haben definitiv keinen Anspruch als Studentin), haben Sie den maximal für 12 Monate. Danach werden Sie Hartz IV beziehen.

 

Wer ALG bezieht, der muss dem Arbeitsarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass die Bundesagentur für Arbeit Sie verpflichtet, Bewerbungen zu schreiben und Ihnen auch bei der BA gemeldete Stellen vorlegt zur Bewerbung. Seien Sie versichert: Die meinen das ernst. Man erwartet, dass Sie sich ernsthaft bewerben und dafür auch Nachweise vorlegen. Den Trick, sich im Gespräch so zickig anzustellen, dass man abgelehnt wird, haben schon einige versucht. Auf Dauer bleibt so ein Verhalten nicht unbemerkt.

 

Sie können ebenfalls davon ausgehen, dass die BA Sie zu Maßnahmen der beruflichen Eingliederung verpflichten wird. Das sind Ganztagsveranstaltungen. Wenn Sie dann noch einen Beruf haben, der durch Unternehmen gesucht wird, dann sehe ich schwarz für Ihren Plan, den Rest Ihres Studiums mit ALG/Hartz IV durchzuziehen.

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Abgesehen von deinem Plan alternative Optionen:

 

1. Umstellung des Studiums auf Teilzeit und den Druck aus dem Studium raus nehmen. Notfalls wirklich erstmal nur ein Modul pro Semester belegen.

 

2. Reduzierung der Arbeitsbelastung. Dort auf Teilzeit gehen. Oder vielleicht auch einen anderen Job suchen, wenn dir die Belastung zu groß ist?

 

Was ich aus deinem Beitrag nicht raus lese. Abgesehen davon, dass dein Job dich so einnimmt: Machst du ihn grundsätzlich gerne und möchtest du ihn weiter machen? 

 

Ebenso zum Studium: Außer dass du zu wenig dazu kommst. Machst du dein Studium grundsätzlich gerne? Welche Ziele verfolgst du damit? Wie motiviert bist du?

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Ich war in derselben Situation (Vollzeit-Job & Vollzeit-Studium) und hatte das dann später so gelöst, dass ich einen Werkstudentenjob angenommen habe. So arbeite ich nur 2,5 Tage pro Woche (ist also quasi wie ein Teilzeitjob).

 

In der Regel kann man allerdings nur einen Werkstudentenjob annehmen, wenn man ein Vollzeitstudium nachweisen kann, da das Studium ja die meiste Zeit einnehmen soll. Studenten bei der Fernuni Hagen zählen (zumindest bei meiner Krankenkasse) bei entsprechendem Nachweis aber auch dazu und können sich als Student versichern.

 

Vielleicht wäre sowas ja eine Option, falls du in deinem jetzigen Beruf nicht die Arbeitszeit reduzieren kannst. Ich merke zumindest deutlich, dass ich nun viel besser vorankomme als neben meinem Vollzeitjob und bereue es nicht, aber da kommen natürlich viele Faktoren dazu, über die man sich vorher unbedingt Gedanken machen sollte (Reicht das Gehalt? Gibt es interessante Werkstudentenjobs in der Region? Anfahrt? etc.).

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Ich weiß, dass man sich bei der Fernuni Hagen nur als Teilzeitstudent einschreiben darf, wenn man ALG bezieht. Denn man muss dem Arbeitsmarkt voll zu Verfügung stehen, sonst hat man keinen Anspruch auf die Leistung. Das wurde schon in vielen Foren diskutiert. Ansonsten schließe ich mich den Tipps der anderen an, evtl. Stunden reduzieren, Arbeitsstelle wechseln, etc., kündigen halte ich persönlich für eine schlechte Wahl.

 

Vielleicht wäre ja auch eine Erholungspause im Studium nützlich.

 

LG Sabine 🙂

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vor 3 Minuten hat SabiS geschrieben:

Ich weiß, dass man sich bei der Fernuni Hagen nur als Teilzeitstudent einschreiben darf, wenn man ALG bezieht.

 

Also ich war auch an der Fernuni in Teilzeit eingeschrieben ohne ALG bezogen zu haben. 

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vor 2 Stunden hat KanzlerCoaching geschrieben:

Ganz abgesehen davon, ob Sie als Fernstudentin Anspruch auf ALG haben oder nicht (Sie haben definitiv keinen Anspruch als Studentin),

Das in Bezug auf das ALG I so nicht ganz zutreffend. Bei einem Fernstudium besteht die Ausnahmemöglichkeit, dass man sich trotz Studium dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stellen kann, dadurch ist bei einem Fernstudium im ALG I die Möglichkeit offen, durchaus ALG I zu beziehen.

 

Jetzt kommt aber das ABER, du musst dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, wenn du vorher Vollzeit gearbeitet hast und es jetzt nur noch in Teilzeit möchtest, dann wird das ALG I auch entsprechend reduziert. Und damit fangen die Probleme möglicherweise erst an. Denn wenn das ALG I nicht ausreicht, um deinen Bedarf zu decken und du so über ALG II aufstocken müsstest, landest du ganz schnell bei dem Thema Ersatz- und Erstattungspflicht nach §34 SGB II. Denn du hast durch die Kündigung deine Hilfebedürftigkeit grob fahrlässig selber herbeigeführt, erhöht (und wenn du z.B. eine Sperrzeit erhältst im ALG I oder es abgelehnt wird, weil du dich dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung stellst oder unter 15 Std.,) aufrechterhalten. 

 

ALG II (dazu hatten wir vor Kurzem einen Thread) kannst du nur bei einem Teilzeitstudium erhalten. 

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