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Kündigung auf Knopfdruck: Kündigungs-Button bei einigen Anbietern umgesetzt


Markus Jung

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  • 2 Wochen später...

Update zur IU:

 

Diese hat jetzt darüber informiert, dass von der gesetzlichen Regelung, dass nach der Probezeit eine Kündigung erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres möglich ist, zugunsten der Studierenden abgewichen wird: Ab sofort sind Kündigungen im ersten Semester mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich.

 

Während etliche Anbieter eine längere Probezeit als die vorgeschriebenen zwei Wochen anbieten, ist die IU mit dieser allgemeinen Regelung innovativ. Auf Anfrage haben sich hier aber auch bisher schon viele Fernschulen und Hochschulen je nach individueller Situation kulant gezeigt.

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  • 2 Monate später...

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