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10 Jahre vor der Rente mit Ziel Psychotherapie Psychologie studieren?


AntonH

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Am 21.4.2023 um 11:09 schrieb AntonH:

Hallo,

 

ich hätte zu diesem Thema auch eine Frage und hoffe es ist in Ordnung, wenn ich nicht gleich ein neuen Thread dazu eröffne.

Ich möchte auch seit Jahren gerne Psychologie studieren, durch die Möglichkeit an einer Uni, wahrscheinlich an der Vincent Pallotti, damit ich zumindest die Approbation in der Hand habe (inkl. Master).

Keine Ahnung wie es dann weitergeht, man darf ja dann immer noch nicht selbstständig praktizieren. Man benötigt immer noch eine zusätzliche fünfjährige PiW Phase im Angestelltenverhältnis.

Da ich auch schon vor der Rente stehe (ca. noch 10 Jahre) habe ich bedenken, dass ich einen Praktikumsplatz für den Psychologen (BA und MA) bekomme, bzw. die anschließende PiW Phase absolvieren kann, um dass eigentliche Ziel den Psychotherapeuten zu erreichen.

Ich befürchte, dass die Praktikumsplätze für die PiW Phase hauptsächlich für junge Studenten zu Verfügung gestellt werden, was ich auch verstehe.

Ich würde auch unentgeltlich oder geringfügig arbeiten aber bei der PiW Phase wurde da ja eine gesetzliche Hürde eingezogen, man muss angemessen bezahlt werden, ich befürchte es wird nicht genügend Stellen dafür geben. Hier hat mal wieder der Gesetzgeber zu kurz gedacht.

Könnt ihr mir einen Rat geben, welche Stellen ich kontaktieren kann um erstmal einen Praktikumsplatz zu bekommen?

Danke an euch für die Hilfe!

 

 

 

Ich weiß nicht, ob das in einem der Kommentare schon angesprochen wurde, aber: Nach dem Master hat man ja die Approbation. So wie ich das verstanden habe, darf man dann auch sofort behandeln. Nur ohne die Weiterbildung bekommt man keinen Kassensitz. Das bedeutet doch, dass ich freiwillige Zahler und Privatpatienten sofort nach dem Master behandeln darf? Ich meine, dass Ärzte nach der Approbation das auch dürfen. Die Fachweiterbildung (bei Psychotherapeuten und Ärzten) dient der speziellen Qualifikation und ist eine Voraussetzung für die Abrechnung mit den GKV. Selbständiges Behandeln darf man doch auch ohne Weiterbildung=?

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vor 38 Minuten schrieb David312:

Das bedeutet doch, dass ich freiwillige Zahler und Privatpatienten sofort nach dem Master behandeln darf?

Auch private Krankenversicherungen können bestimmte Voraussetzungen stellen, damit sie Leistungen von Behandlern erstatten. Zum Beispiel könnte es sein, dass dort auf eine Fachweiterbildung gepocht wird, sonst bleibt der/die Patient:in auf der Rechnung sitzen. Es gibt natürlich auch Leute, die freiwillig bereit sind, Kosten einer Psychotherapie zu übernehmen, insofern ist eine fehlende Fachweiterbildung kein absolutes K.O. Kriterium. 

 

Aber rein formal ist man rechtlich mit der Approbation soweit abgesichert, dass man nichts Illegales macht, wenn man Menschen behandelt. Das sind Heilpraktiker für Psychotherapie auch. Allerdings gilt hier wie da: Man muss im Zweifelsfall nachweisen, dass man lege artis behandelt hat und man sollte nichts anbieten (z.B. Traumatherapie, Hypnotherapie), das man nicht gelernt hat. 😉

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vor 4 Minuten schrieb TomSon:

man sollte nichts anbieten (z.B. Traumatherapie, Hypnotherapie), das man nicht gelernt hat. 😉

 

Und man sollte auch genügend wissen, um Krankheitsbilder zu erkennen, denen man nicht gewachsen ist, weil einem dazu die entsprechende Ausbildung und Erfahrung fehlt.

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vor 2 Stunden schrieb David312:

Ich weiß nicht, ob das in einem der Kommentare schon angesprochen wurde, aber: Nach dem Master hat man ja die Approbation. So wie ich das verstanden habe, darf man dann auch sofort behandeln. Nur ohne die Weiterbildung bekommt man keinen Kassensitz. Das bedeutet doch, dass ich freiwillige Zahler und Privatpatienten sofort nach dem Master behandeln darf? Ich meine, dass Ärzte nach der Approbation das auch dürfen. Die Fachweiterbildung (bei Psychotherapeuten und Ärzten) dient der speziellen Qualifikation und ist eine Voraussetzung für die Abrechnung mit den GKV. Selbständiges Behandeln darf man doch auch ohne Weiterbildung=?

 

Ohne Weiterbildung hast du ja kein wirkliches Handwerkszeug und bist auch noch nicht im Arztregister eingetragen. Habe mal die entsprechende Stelle vom bundesgesundheitsministerium.de rauskopiert (siehe unten). Insofern wirst du ohne die zwingend erforderliche Weiterbildung (Äquivalent zum Assistenzarzt) nicht selbstständig tätig sein könne bzw. stark erschwert, falls es rechtlich überhaupt möglich ist - da bin ich mir aufgrund von nur angelesenem Wissen arg unsicher

 

 

Weiterbildung: Angemessene Vergütung

An das Studium soll eine nach jeweiligem Landesrecht organisierte Weiterbildung in stationären oder ambulanten Einrichtungen angeschlossen werden. Im ambulanten und stationären Bereich werden die Behandlungsleistungen, die  Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) im Rahmen ihrer Weiterbildung erbringen, von den Krankenkassen vergütet.

Ein fester Anteil der Vergütung, die die Krankenkassen für die von Psychotherapeuten in Weiterbildung („PiWs“) erbrachten ambulanten Krankenbehandlungen an die Weiterbildungsstätten zahlen, ist an die PiWs weiterzugeben. 

....

Mit Abschluss der Weiterbildung sind Psychotherapeuten berechtigt, sich ins Arztregister eintragen zu lassen und einen Antrag auf Zulassung zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen.

Bearbeitet von Kruemmelchen
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