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Anerkennung von Modulen aus einem Mathematikstudium auf das Architekturstudium


Cad

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Ich habe einen Abschluss in Mathematik und würde gerne die Architekturausbildung dort absolvieren. Ich wollte wissen, ob es möglich ist, von Modulen befreit zu werden und welche Module das sind.

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vor 1 Stunde schrieb Cad:

Ich wollte wissen, ob es möglich ist, von Modulen befreit zu werden und welche Module das sind.

 

Verbindlich kann Dir das nur die @IU Internation. Hochschule  beantworten. Du selbst kannst aber schon die Modulbeschreibungen aus Deinem abgeschlossenen Mathematikstudium mit denen aus dem Modulhandbuch der IU für den Architektur-Bachelor vergleichen und schauen, ob es hier vom Inhalt und Umfang her Übereinstimmungen gibt. Das Modulhandbuch der IU kannst Du hier herunterladen:

https://res.cloudinary.com/iubh/image/upload/v1659436716/15 - Dokumente/Modulhandbuch/ba_architektur_fs-baar-01_de.pdf

 

Weil Du oben von Architekturausbildung schreibst. Dass der Bachelor der IU aktuell nicht kammerfähig ist, ist Dir bekannt? Infos dazu findest Du auch hier:

 

 

 

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Ja, ich habe gehört, dass der Bachelor nicht als Architekt anerkannt wird, aber ich habe vor, auch den Master zu machen, bei dem man zusätzlich zu den 180 Punkten noch 120 Punkte bekommt, um die 240 Punkte zu erreichen.

Was meinen Sie, hat er eine Chance, nach dem Master den Titel Architekt zu bekommen?

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Zum Master der IU heißt es in dem von mir verlinkten Artikel:

 

Zitat

Das Programm ist derzeit nicht kammerfähig: Du erwirbst damit fachliche Kompetenzen (berufsbefähigend), darfst allerdings nicht den geschützten Berufstitel Architekt:in tragen (berufsqualifizierend). Um in Deutschland diese Berufsbezeichnung zu erhalten, benötigst du eine Eintragung in die Liste einer Architektenkammer. Eine Kammerzulassung kannst du in der Regel erst nach Abschluss eines vier- oder fünfjährigen Architekturstudiums mit entsprechender Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren beantragen. Einige Länderkammern verlangen zusätzliche Qualifikationen. Die zuständige Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes entscheidet über die Eintragung in die Liste. Viele Kammern erteilen derzeit die Auskunft, dass sie keine Antragsteller:innen aufnehmen, die Architektur im Fernstudium studiert haben. Präsenzunterricht wird in der Regel noch als unerlässlich erachtet. Auch bei einem vorhergehenden anerkannten Bachelorstudiengang kann aktuell nicht die Aufnahme in eine Architektenkammer garantiert werden.

 

 

 

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