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Karriere-Turbo TopUp-Masterstudium (Sponsored Post)


IFU-StudienzentrumHamburg

Empfohlene Beiträge

 

Was ist ein TopUp-Master?

Ein TopUp-Master ist ein weiterer Masterabschluss, aufbauend auf Deinem ersten Masterabschluss.

Dabei werden Module aus Deinem bereits abgelegten Masterstudium angerechnet.

 

Was bedeutet angerechnet?

Anrechnung bedeutet die Anerkennung bereits erbrachter hochschulischer Leistungen, die dem Inhalt und Workload des entsprechenden Moduls demnach gleichwertig sind.   

 

Voraussetzungen für den TopUp-Master

Für die Zulassung zum TopUp-Masterstudium ist die Anerkennung von geeigneten Modulen aus einem bereits abgeschlossenen Master-Studium mit betriebswirtschaftlicher Ausrichtung erforderlich.
 

Warum noch einen weiteren Mastertitel anstreben?

Unser TopUp-Master bietet Dir die Möglichkeit, Dich für neue berufliche Herausforderungen zu qualifizieren, z.B. für eine Führungsposition mit Personalverantwortung oder für eine Tätigkeit in anderen Unternehmensbranchen. Du baust Dein bisheriges Wissen weiter aus, um dieses in der Praxis gewinnbringend für Dein Unternehmen einzusetzen.
 

Wir bieten Dir ein qualitativ hochwertiges Studium, bei dem Du zeitlich komplett flexibel sein kannst. Denn das Studium kann komplett online durchgeführt werden und die betreuenden Dozenten stehen an ausgesuchten Wochenenden im Rahmen von Online-Seminaren zur Verfügung. Für Fragen könnt Ihr uns und unsere Dozenten also jederzeit kontaktieren - für individuelle Betreuung ist gesorgt!
 

Aktuell bieten wir die folgenden TopUp-Masterprogramme an:

 

Interessiert?

Dann schau doch einfach mal beim IFU Studienzentrum Hamburg vorbei.

Oder nimm an unserer nächsten Online Infoveranstaltung am 23. September teil.

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  • 4 Monate später...
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Zitat

Hallo,

 

werden diese Topup-Master nicht mehr angeboten? Die Links scheinen nicht mehr zu funktionieren.

 

 

Grüße

Christian

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Hallo, das IFU arbeitet mit Partnerhochschulen zusammen und wenn diese ihre Studienprogramme umstrukturieren, müssen wir sie auch anpassen. 

 

Die Kooperation mit der Collegium Humanum Warsaw Management University ruht derzeit, da es in Österreich vermutlich Urkundenmißbrauch gegeben hat und dies auch Auswirkungen auf das Renomée der Hochschule in Deutschland hat.

 

Aber wir bieten aktuell tatsächlich MBA-Programme mit ähnlichen Spezialisierungen an.
Darüber hinaus wird es voraussichtlich zum Sommersemester eine Programmerweiterung mit einer neuen, international renommierten Partnerhochschule geben. 
Wir werden hier berichten, wenn es soweit ist.  

 

Frohes neues Jahr noch!

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  • 2 Wochen später...
Am 3.1.2024 um 14:34 schrieb IFU-StudienzentrumHamburg:

Die Kooperation mit der Collegium Humanum Warsaw Management University ruht derzeit, da es in Österreich vermutlich Urkundenmißbrauch gegeben hat und dies auch Auswirkungen auf das Renomée der Hochschule in Deutschland hat.

 

Das Collegium Humanum ist doch gar nicht befugt Masterabschlüsse zu vergeben. Laut Newsweek in Polen hat das Collegium Humanum wohl in vielen Ländern Abschlüsse angeboten die es gar nicht anbieten bzw, verleihen darf.

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vor 14 Stunden schrieb higlon:

 

Das Collegium Humanum ist doch gar nicht befugt Masterabschlüsse zu vergeben. Laut Newsweek in Polen hat das Collegium Humanum wohl in vielen Ländern Abschlüsse angeboten die es gar nicht anbieten bzw, verleihen darf.

 

Nur zur Info:

 

Nach polnischem Hochschulrecht verfügt das Collegium Humanum zwar nicht über ein Promotionsrecht, darf jedoch die Abschlüsse auf der Bachelor- und Masterebene im Sinne der beiden ersten Bologna-Stufen (Zyklen) verleihen. Die Nachweise bzw. ministeriellen Genehmigungen für den Hochschulbetrieb sind frei zugänglich auf der Webseite der CH-WMU zu finden sowie in der offiziellen polnischen Hochschuldatenbank (RADON) hinterlegt.

 

Bei den freien Studienangeboten wie der sog. „studia podyplomowe“ sind nach dem polnischen Hochschulgesetz aber keine Genehmigungen erforderlich. Auch in Deutschland und in anderen Ländern kann die Hochschule diese Studiengänge daher frei anbieten.

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vor 16 Stunden schrieb IFU-StudienzentrumHamburg:

 

Nur zur Info:

 

Nach polnischem Hochschulrecht verfügt das Collegium Humanum zwar nicht über ein Promotionsrecht, darf jedoch die Abschlüsse auf der Bachelor- und Masterebene im Sinne der beiden ersten Bologna-Stufen (Zyklen) verleihen. Die Nachweise bzw. ministeriellen Genehmigungen für den Hochschulbetrieb sind frei zugänglich auf der Webseite der CH-WMU zu finden sowie in der offiziellen polnischen Hochschuldatenbank (RADON) hinterlegt.

 

Bei den freien Studienangeboten wie der sog. „studia podyplomowe“ sind nach dem polnischen Hochschulgesetz aber keine Genehmigungen erforderlich. Auch in Deutschland und in anderen Ländern kann die Hochschule diese Studiengänge daher frei anbieten.

Nur zur Info: 

 

Berufshochschule ohne Promotionsrecht, die berechtigt ist, die polnischen Hochschulgrade licencjat (dt.: Lizentiat) und magister (dt.: Magister) zu verleihen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind die Hochschulgrade auch auf fremdsprachlichen Abschlusszeugnissen ausschließlich in polnischer Sprache anzugeben.

Zur Durchführung von Studiengängen im Ausland benötigen polnische Hochschulen gemäß Art. 57 Pkt. 2. des polnischen Hochschulgesetzes vom 20.07.2018 in der jeweils geltenden Fassung (Dz.U. 2018 poz. 1668) die Genehmigung des polnischen Ministers für Bildung und Wissenschaft. „Collegium Humanum - Szkoła Główna Menedżerska“ verfügt nicht über eine solche Genehmigung für Deutschland. 

Aufgrund der Vielzahl von Anfragen informieren wir darüber, dass ein “Bachelor of Business Administration (BBA)”, “Master of Business Administration (MBA)”, “Master of Laws (LL.M.)”, “Master of Science in Management (MSc)”, “Doctor of Business Administration (DBA)“ und weitere englischsprachige Bezeichnungen keine Hochschulgrade im Sinne des polnischen Hochschulgesetzes sind. Es handelt sich hierbei um berufliche Weiterbildungsangebote (poln.: studia podyplomowe), die gemäß polnischem Hochschulgesetz nicht zu einem Hochschulgrad führen und keine akademischen Berechtigungen vermitteln. Vor dem Hintergrund der deutschen länderrechtlichen Vorgaben für die Führung ausländischer Hochschulgrade sind sie somit in Deutschland nicht führbar (Anabin, 2023).

 

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