Zum Inhalt springen

Vorzeitige Kündigung nach bestandener Prüfung


Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage und hoffe jemand kann mir helfen. Ich habe bei ILS einen Fernlehrgang (ECDL) belegt der 14 Monate dauert. Habe meine Hausaufgaben alle erledigt und die Prüfungen extern auch bestanden, d.h. bin fertig :) Das Problem ist nur, ich bin 6 Monate zu früh dran. Zahle jetzt noch über 600 € bis zum Ende des Jahres. Laut ILS kann man immer mit einer 3monatigen Kündigungsfrist den Vertrag auflösen. Er muß halt mind. 6 Monate gelaufen sein, was ja auch der Fall war. Habe fristgerecht alles abgeschickt und zum 31.10. sollte alles beendet sein. Das wären dann wenigstens November und Dezember die ich nicht zahlen muß. Habe jetzt aber ein Schreiben bekommen daß das nicht möglich ist, da ich ja auch alle Leistungen in Anspruch genommen habe.

Hat jemand dieselben Erfahrungen gemacht oder einen Rat für mich?

Vielen Dank.

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Stimmt. Die Kündigung wird nur wirksam solange du nicht das Material für die Monate erhalten hast, die du früher kündigst. Da du ja den gesamten Stoff bearbeitet hast heißt das, dass du das gesamte Material erhalten hast und die gesamten Einsendeaufgaben korrigiert wurden, d. h. du hast alle Leistungen in Anspruch genommen.

Ein kleiner Tipp, es gibt Prämien von ILS, wenn man Mitglied in einem Club z. B. Bertelsmann, ADAC usw. ist und einen Kurs erfolgreich beendet und dann kannst du mit ILS noch verhandeln, dass sie dir den letzten Monatsbeitrag erlassen weil du den Kurs schneller als geplant beendet hast.

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielen Dank für die schnelle Antwort :)

Muß das wohl so hin nehmen und bezahlen bis zum schluß. Obwohl es so direkt nicht in den AGBs drin steht. Da heißt es nur: Der Lehrgang kann nach Vertragsabschluß ohne Angabe von Gründen währdend des ersten Halbjahres mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf des ersten Halbjahres. Danach kann ich den Studienvertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate.

Raten erlaßen wollen sie nicht, da hab ich schon angefragt. Finde es halt blöd, dass es keine Möglichkeit gibt für solche die tatsächlich früher fertig sind, da ich ja auch nicht wußte was auf mich zu kam. Die Erfolgsprämie hab ich eingelöst, das waren 50 Euro. War ja auch alles top bei ILS, aber das Geld tut mir schon sehr weh.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber die Arbeit hatten Sie ja mit dir und das Material hast du auch erhalten, der Zeitaufwand für Korrektur ist ja kein anderer, nur weil du die Aufgaben schneller eingeschickt hast.. hm.

Von daher finde ich diese Regelung eigentlich sehr fair, auch wenn es verständlich ist, dass es ein bisschen komisch ist weiter zu zahlen, wo man eigentlich schon damit abgeschlossen hat.

Liebe Grüße

Cait

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Leistung - für die ein Gesamtbetrag angegeben wurde - wurde von ILS (zu Deiner Zufriedenheit) voll erbracht, entsprechend muss auch der Gesamtbetrag geleistet werden. Das hat nichts damit zu tun, dass Du diesen Gesamtbetrag in Raten bezahlen durftest.

Viele Grüße

Inés

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 15 Jahre später...

Da dieses Thema immer wieder zu Missverständnissen führt, möchte ich es einmal hochholen.

 

Auf den ersten Blick kann die Aussage, dass nach dem ersten Halbjahr jederzeit mit einer Frist gekündigt werden kann, ja in der Tat verwirrend sein. 

 

Wichtig ist daher der Hinweis, dass ein Fernstudium kein Abo ist, bei dem es um die Dauer des Zugangs geht. Sondern es geht um die im Vertrag erbrachten Leistungen, also die Studienmaterialien, die Betreuung und die Korrekturen sowie die Prüfungsleistungen und die Ausstellung des Abschlusszeugnisses, wie im Vertrag beschrieben. Und lediglich wenn diese Leistungen nur anteilig erbracht worden sind, besteht auch eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit. 

 

Viele Anbieter weisen bei der vorzeitigen Freischaltung oder Zusendung von Materialien auch darauf hin, dass damit die Kündigungsmöglichkeit entfällt bzw. eingeschränkt wird.

 

Umgekehrt kann es allerdings sogar so sein, dass trotz bereits vollständig bezahlten Studiengebühren wieder Kosten anfallen, wenn die maximale Betreuungszeit überschritten wird. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Markus Jung:

Viele Anbieter weisen bei der vorzeitigen Freischaltung oder Zusendung von Materialien auch darauf hin, dass damit die Kündigungsmöglichkeit entfällt bzw. eingeschränkt wird.

 

Genauso war es in meinem ersten Studium. Ich habe mehrere Materialpakete vorzeitig angefordert und bei jeder Anforderung den Verzicht auf das entsprechende "anteilige" Kündigungsrecht unterschrieben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
  • Neu erstellen...