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Fernstudium ( Erststudium ) absetzen?


sunnymaker

Empfohlene Beiträge

Hallo,

da ich überall etwas anderes lese hoffe ich nun, hier etwas genauere Informationen zu bekommen.

Ich würde gerne wissen ob und wie viel ich ein Fernstudium ( nach Ausbildung und Berufstätigkeit ) absetzen kann.

Diese Frage ist mir sehr wichtig, da ich 300 Euro (WBH) für viel Geld halte und ich so nur ca. 500 Euro mehr als bei einem Vollzeitstudium (Bafög/400 Job ) hätte und ich mich so lieber für das Vollzeitstudium entscheiden würde.

Danke schonmal für eure Antwort.

Gruß Jens

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bist du sicher?

ich habe auch mal was von 6000,- ab 2012 oder so gelesen?

zählt das dann unter werbungskosten oder was ist das? und ist es nur absetzbar, wenn es dem aktuellen beruf dient bzw. für diesen beruf/tätigkeit eine weiterbildung ist oder ist es auch absetzfähig wenn es "berufsfremd" ist?

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Ich bin kein Steuerberater, aber mir ist nichts anderes bekannt.

Bei einem Zweitstudium, oder erststudium nach einer ausbildung kann man alles unbegrenzt absetzen als Werbungskosten. Bei einem erststudium ohne vorherige ausbildung muss man es als Sonderausgaben absetzen bis maximal 4.000€ pro jahr.

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Ich bin kein Steuerberater, aber mir ist nichts anderes bekannt.

Bei einem Zweitstudium, oder erststudium nach einer ausbildung kann man alles unbegrenzt absetzen als Werbungskosten. Bei einem erststudium ohne vorherige ausbildung muss man es als Sonderausgaben absetzen bis maximal 4.000€ pro jahr.

ok danke, dann wird das wohl so sein.

und wie verhält es sich bei lehrgängen (bspw. über die sgd)? genauso wie bei einem zweitstudium?

folgendes beispielszenario:

mister x absolviert fernlehrgang bei der sgd, 4 monate vor abschluss liegt er gut in der zeit und entscheidet sich noch zusätzlich für die aufnahme eines 2-jährigen masterstudiums. ende des lehrgangs bei der sgd mitten im jahr und aufnahme fernstudium auch mitte des jahres.

können beide gebühren parallel im selben jahr von der steuer abgesetzt werden?

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können beide gebühren parallel im selben jahr von der steuer abgesetzt werden?

Prinzipiell schon. Allerdings wird bei der Art der Weiterbildungsmaßnahme zwischen beruflich und privat unterschieden. Für die Steuer sind nämlich nur berufliche Weiterbildungen relevant. Der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit muss also erkennbar sein.

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Prinzipiell schon. Allerdings wird bei der Art der Weiterbildungsmaßnahme zwischen beruflich und privat unterschieden. Für die Steuer sind nämlich nur berufliche Weiterbildungen relevant. Der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit muss also erkennbar sein.

also muss die berufliche tätigkeit doch zur weiterbildung passen!!! das gilt ja dann auch für das masterstudium!!

macht ein informatiker ein bwl-master, muss das nicht zwangsläufig auf grund seines berufes sein und somit gibt es doch dann wieder wirr-warr beim absetzen...

das sicherste ist wohl immernoch, zum zuständigen finanzamt gehen, auskunft holen und aktenkundig machen lassen..:blink:

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