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Parallelstudium Uni Bremen und FernUni Hagen


Zylbath

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Wie wäre es denn, wenn ich mich 'heimlich' in Hagen einschreibe. Wie würde man es denn wann herausfinden?

Zum Beispiel, wenn du dann später im Hochschulbereich tätig bist und jemand der sich in dem Bereich auskennt sich über das Parallelstudium wundert und an der Uni Bremen nachfragt.

Und vorausgesetzt, ich würde in beiden Fächern abschließen, sind die Abschlüsse im Nachhinein anfechtbar, weil ich zur gleichen Zeit eingeschrieben war?

Wird an der FernUni Hagen im Immatrikulationsantrag danach gefragt? Am ehesten sehe ich sonst die Gefahr, dass der Abschluss an der Uni Bremen angefochten werden könnte.

Mir persönlich wäre so ein Risiko zu groß.

Wie gesagt, ich würde am ehesten den Psychlogie-Bachelor nach der Promotion angehen, wenn dann noch Bedarf und Interesse dafür besteht, und jetzt zusehen, Bachelor, Master und Promotion in Linguistik zeitoptimiert abzuschließen.

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Hallo,

ja okay, dann ist das Risiko wohl zu hoch.

Vielen Dank für eure Hilfe auf jeden Fall!

Anscheinend muss ich wohl echt bis nach der Promotion abwarten und dann neben der Arbeit danach meinen Psychologiebachelor nachholen.

Vielen Dank und viele Grüße,

Kevin

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Hallo,

ja okay, dann ist das Risiko wohl zu hoch.

Ich habe die Idee ja eingebracht, es einfach zu riskieren, aber mittlerweile denke ich auch, dass das zu riskant ist.

Anscheinend muss ich wohl echt bis nach der Promotion abwarten und dann neben der Arbeit danach meinen Psychologiebachelor nachholen.

Hierbei frage ich mich gerade, ob du während der kompletten Dauer der Promotion inskribiert sein musst? Das wäre eventuell eine Möglichkeit, doch noch früher zu starten. Da musst du dich aber erkundigen, es ist je nach Uni unterschiedlich, ob man während der Promotion inskribiert sein sollte. - Allerdings hat es auch Nachteile nicht inskribiert zu sein, beispielsweise ein eventuelles Semesterticket, Zugangsmöglichkeiten zur Bibliothek könnten komplizierter sein, etc.

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Also ich kenne mehrere Leute, die ein Zweitstudium an der Fernuni Hagen gemacht haben. Ich selbst war auch parallel an 2 Präsenzunis immatrikuliert.

Hab es im Ausgangspost nicht ganz verstanden, welche der beiden Unis jetzt Probleme macht.

Wenn du das nochmal genauer erläutern könntest, wo du ein Problem siehst, würd ich mal versuchen dir zu helfen.

ich kenne nur eben mehrere Fälle, Bawü und Bayern, die beide parallel an der Fernuni Hagen studieren oder studiert haben.

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Die Uni in Bremen macht das Problem. Ich kenne auch ein paar Bundesländer, in denen es definitiv geht, allerdings habe ich in Bremen noch nichts konkretes gehört, außer dem, was der Threadersteller schreibt. Ich habe dann mal das Hochschulgesetz meines Bundeslandes angeguckt und diesem zufolge sind Doppelimmatrikulationen erlaubt, wenn man im zusätzlichen Studiengang niemandem den Platz wegnimmt. Also ist es bei mir explizit anders geregelt.

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Das scheint echt eine seltsame Regelung zu sein, die es wohl nur in Bremen gibt. Zumindest kenne ich kein anderes Bundesland, das solche Regelungen hat. :blink:

Ich würds ja riskieren bzw wäre eh nicht auf die Idee gekommen meine Erstuni zu informieren. Hab das auch bei meinem Doppelstudium nicht getan. Dachte nicht, dass das nötig ist.

Aber keine Ahnung, was passieren kann, wenn es rauskäme und die Uni Bremen dir bös will. Aber vielleicht redest du da mal mit nem Anwalt oder so. Hast du sehr wenig Einkommen kannst du dir glaube ich auch einen Beratungsschein beim Amt holen. Dann kostet dich der Anwalt kaum was. Der könnte dich über die Risiken denke ich gut aufklären und dann kannst du entscheiden ob du es riskierst.

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Dann könnte man sich ja auch immer noch in Psychologie exmatrikulieren für den Zeitraum. Meine Einschätzung ist aber eher, dass es nie rauskommen wird. Zwischen Hochschulen unterschiedlicher Bundesländer hab ich noch nie einen Datenabgleich erlebt.

Deswegen sag ich aber ja anwaltliche Beratung, dann weiß sie es genau.

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Es geht doch hier gar nicht um einen Datenabgleich und auch gar nicht darum, ob das während des Studiums schon raus kommen muss.

Vielmehr werden ja die Studiengänge studiert, um sie später auch zu verwerten, zum Beispiel bei Bewerbungen, und dies auch noch im wissenschaftlichen Umfeld an einer Hochschule. Und da halte ich es nicht für unwahrscheinlich, dass da mal jemand drüber stolpert, und es dann im schlimmsten Fall zu einer Aberkennung des akademischen Grads kommt.

Ob jemand dieses Risiko auf sich nehmen möchte, muss jeder für sich entscheiden. Ich würde es nicht tun.

Anwaltliche Beratung könnte sicherlich sinnvoll sein, zum Beispiel um zu prüfen, ob diese Klausel zulässig ist und ob diese ggf. Ausnahmen ermöglicht, ohne gegen die Regelung zu verstoßen.

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