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Doktor an der Triagon Akademie auf Malta


Juggler95

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Am 29.1.2022 um 14:57 schrieb re_search:

In der Rückmeldung wurde darauf verwiesen - wie bereits hier angemerkt - dass kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird. Es wurde der Hinweis gegeben, dass es möglich sei, eine Zeugnisbewertung als Nachweis zu beantragen.

 

Nur mal angenommen, man hätte eben genau diese Antwort von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) vorliegen und in diesem Nachweis würde eine Bewertung seitens der ZAB abgegeben werden, wie würde dann die Rechtfertigung aussehen.

Immerhin kostet diese Zeugnisbewertung 100 Euro und hat ca. 6-8 Wochen Wartezeit. 

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Mars:

Nur mal angenommen, man hätte eben genau diese Antwort von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) vorliegen und in diesem Nachweis würde eine Bewertung seitens der ZAB abgegeben werden, wie würde dann die Rechtfertigung aussehen.

Immerhin kostet diese Zeugnisbewertung 100 Euro und hat ca. 6-8 Wochen Wartezeit. 

 

 

Hi,

 

hab bei der Triagon angefragt. Scheinbar wurde schon vor mehr als einem Jahr die Eintragung bei anabin beantragt. Jedoch ohne Erfolg. Ich gehe mal davon aus, dass die anabin eher Institutionen anerkennt und private Unternehmen daher nicht berücksichtigt. 
 

Wenn man übrigens seinen Doktor in DE auf den Perso eintragen lassen will, schaut die Behörde immer, ob die Universität entsprechend auf anabin vermerkt ist, 

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vor 1 Stunde schrieb Juggler95:

Wenn man übrigens seinen Doktor in DE auf den Perso eintragen lassen will, schaut die Behörde immer, ob die Universität entsprechend auf anabin vermerkt ist, 

 

Immer ist das offenbar nicht der Fall..es gab in der Presse verschiedene Fälle, in denen sich Journalisten mit Fake-Urkunden den Titel haben eintragen lassen (siehe YT, oder im Spiegel)

 

Ich denke die Behörde (das Bürgerbüro) prüft sogar nur augenscheinlich die Urkunde, du musst schon selbst sicherstellen, dass du den Titel rechtmäßig trägst, sonst machst du dich strafbar.

 

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Am 31.1.2022 um 20:55 schrieb narub:

 

Immer ist das offenbar nicht der Fall..es gab in der Presse verschiedene Fälle, in denen sich Journalisten mit Fake-Urkunden den Titel haben eintragen lassen (siehe YT, oder im Spiegel)

 

Ich denke die Behörde (das Bürgerbüro) prüft sogar nur augenscheinlich die Urkunde, du musst schon selbst sicherstellen, dass du den Titel rechtmäßig trägst, sonst machst du dich strafbar.

 

Da kannst du nun sicher gehen, dass es jetzt nach der Katastrophe mit den Berichten sehr stark darauf geachtet wird.

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vor 2 Stunden schrieb DerLenny:

 

Glaube ich nicht. Die vorgeladene Bearbeiterin hatte nicht mal mehr eine Erinnerung an den Fall. Es gab keine Nachbesprechung.

 

 

Ich würde mir als Behörde den Schuh auch nicht anziehen.

Es gibt kein zentrales Register aller korrekt erreichten Promotionen, daher kann nur der Antragstellende die Richtigkeit sicherstellen.

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Ein weiterer Grund, warum die Eintragung abgeschafft gehoert. Die Einwohnermeldeaemter muessen sich unnoetige Arbeit machen, nur um Eitelkeiten zu pflegen. Und natuerlich werden sie nie eine einwandfreie Pruefung hinkriegen, das ist ja eigentlich gar nicht ihre Aufgabe. Und natuerlich erinnern sich die Mitarbeiter nicht an alle Promotionsurkunden, die Ihnen jemals vorgelgt wurden, insbesondere nicht an die, bei denen ihnen nichts aufgefallen ist. Sie erinnern sich vielleicht an die, die sie abgewiesen haben, aber da ist dann auch kein Grad eingetragen.

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  • 1 Jahr später...

Ich denke das Thema ist Anerkennung der Triagon ist nicht... einfach.
 

Um hier einmal das Beispiel NRW herzunehmen: Dort wird Anerkennung unterschieden in akademische, berufliche und gleichwertikeits- Anerkennung. (https://www.mkw.nrw/hochschule-und-forschung/hochschulen/internationales)

 

Wenn die Frage jetzt ist ob der DBA in NRW als Dr. ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden darf (also akademische Anerkennung), ist das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. Da ist es erstmal egal ob irgendwas in anabin steht oder was die ZAB denkt. Hier gibt es keine Wertung was der DBA im Vergleich zu einem deutschen Grad „wert“ ist.

Die Voraussetzungen sind hier folgende:

  • Die verleihende Institution muss nach dem Recht des Herkunftslandes eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule sein. (Passt, die Triagon ist in Malta staatlich von der MFHEA anerkannt)
  • Der Grad muss aufgrund einer Prüfung im Anschluss an ein tatsächlich absolviertes Studium von der Hochschule verliehen worden sein. Damit ist insbesondere die Führung von Graden unzulässig, die als Gegenleistung für eine finanzielle Zuwendung verliehen wurden, sogenannter Titelkauf. (Passt, soweit ich das beurteilen kann wird ein Studium mit Abgaben absolviert und die Dissertation wird selbst geschrieben)
  • Bei Abschlüssen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und bei einigen ausgewählten Doktorgraden aus anderen Staaten kann der Klammerzusatz mit dem Namen der verleihenden Hochschule/Institution entfallen. (Passt, Malta ist in der EU)

Meiner Einschätzung nach kann man den DBA der Triagon Academy Malta also ohne Herkunftsbezeichnung in NRW als Dr. vor dem Namen führen.

 

Aber wie sieht es mit den anderen beiden Anerkennungen aus?

 

Ich denke eine berufliche Anerkennung ist für den DBA nicht relevant. Ich wüsste nicht für welchen reglementierten Beruf die Berufserlaubnis mit einem DBA erreicht werden sollte, wir wollen immerhin weder Lehrer noch Arzt werden. (Hier kommen die Probleme mit dem Medizinstudium der DEH her, aber das ist ein anderes Thema)

Zuletzt dann zur Gleichwertigkeit des DBA zu einem deutschen Doktortitel. Hier kommt es wirklich auf die ZAB an. Diese gibt allerdings keine positive Anerkennungsenpfehlung, da die MFHEA nicht ESG konform ist

(Siehe https://www.eqar.eu/kb/country-information/country/?id=108). Eine Gleichwertigkeit ist also nicht sichergestellt, sondern müsste einzeln von der ZAB bewertet werden. Ich denke mal, die werden da weniger freundlich sein.
 

Das ist der aktuelle Stand. Allerdings habe ich gehört, dass die Triagon eine Akkreditierung von ACQUIN anstrebt. Mit dieser wird es wahrscheinlich weniger Probleme bei der Anerkennung geben als mit der MFHEA, falls die Akkredtierung erfolgreich verläuft.

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Um dieses Thema eingehender zu behandeln:

 

Vor einigen Wochen habe ich an einer Informationsveranstaltung der Triagon zum Doktorprogramm teilgenommen. Ich kann euch wärmstens empfehlen, dies ebenfalls zu tun - die Präsentationsfolien werden im Anschluss per E-Mail zur Verfügung gestellt.

 

Zuvor hatte ich bereits meine Erfahrungen mit der Triagon hier im Forum geteilt, und obwohl ich derzeit an einer anderen Hochschule studiere, kann ich bestätigen, dass die Triagon eine seriöse Institution ist (wenn nicht sogar anspruchsvoller als andere Hochschulen in DE).

 

Daher stimme ich @Han_Feizi zu, dass alle genannten Punkte in rechtlicher Hinsicht einwandfrei ablaufen.

Allerdings ist der eigentliche Kernpunkt der Inhalt.

 

Triagon informierte mich/uns darüber, dass die Triagon-Doktoranden einen deutschen Betreuer erhalten, der als Professor an einer deutschen Universität oder im DACH-Raum tätig ist (abhängig vom Fachgebiet, in dem die Dissertation verfasst werden soll).

 

Die Dissertation muss kumulative Veröffentlichungen enthalten, und es sind mindestens fünf Peer-Review Veröffentlichungen innerhalb von drei Jahren erforderlich, um die Dissertation zu verteidigen und den Abschluss zu erhalten.

Es besteht aber die Möglichkeit, das Semester gegen eine Gebühr zu verlängern.

 

Da ich aus eigener Erfahrung weiß, wie anspruchsvoll ein Bachelorstudium bei der Triagon ist, kann ich mir gut vorstellen, dass das Doktorprogramm sehr hohe Qualitätsstandards aufrechterhält.

Bezüglich der Anabin-Liste hat die Triagon nun den Antrag eingereicht - so Armin Ruppel (Dekan von der Triagon).

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