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Doktor an der Triagon Akademie auf Malta


Juggler95

Empfohlene Beiträge

Hallo!

 

Eine Anfrage bei ENIC NARIC Austria hat folgende Antwort gebracht:

"Sehr geehrte [...],

 

nach erneuter eingehender Überprüfung muss von einer Bewertung Ihres an der Triagon Academy erworbenen Abschlusses Abstand genommen werden.

 

ENIC NARIC bewertet ausschließlich an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen absolvierte Hochschulqualifikationen.

 

§ 51 Abs 2 Z 1 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung, definiert die anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtung folgendermaßen:

 

„Anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen sind die Bildungseinrichtungen, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semestern durchführen, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife im Sinne dieses Bundesgesetzes oder bei künstlerischen Studien den Nachweis der künstlerischen Eignung voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz haben, als Bildungseinrichtungen im Sinne dieser Begriffsbestimmung anerkannt sind.“

 

Nur Qualifikationen maltesischer Bildungseinrichtungen mit dem Status „self-accrediting“ erfüllen diesen Begriff.

 

Die Triagon Academy zählt jedoch nicht zu diesen Bildungseinrichtungen.

 

Aufgrund wesentlicher Unterschiede zum österreichischen Qualitätssicherungsrecht kann eine Bewertung daher nicht durchgeführt werden.

 

Darüber hinaus ist die Anwendung eines nationalen Studienrechts nicht erkennbar. Transparente Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten oder Qualifikationen sind nicht ersichtlich."

 

Das ist wohl ziemlich eindeutig.

 

Zumindest für Österreich scheint sich die Sache somit erledigt zu haben, mal sehen, was die deutsche ZAB bzw. das Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovationen dazu sagt. 

 

Schade und ärgerlich.

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vor 1 Stunde schrieb HWohlfahrt:

Hallo!

 

Eine Anfrage bei ENIC NARIC Austria hat folgende Antwort gebracht:

"Sehr geehrte [...],

 

nach erneuter eingehender Überprüfung muss von einer Bewertung Ihres an der Triagon Academy erworbenen Abschlusses Abstand genommen werden.

 

ENIC NARIC bewertet ausschließlich an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen absolvierte Hochschulqualifikationen.

 

§ 51 Abs 2 Z 1 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung, definiert die anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtung folgendermaßen:

 

„Anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen sind die Bildungseinrichtungen, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semestern durchführen, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife im Sinne dieses Bundesgesetzes oder bei künstlerischen Studien den Nachweis der künstlerischen Eignung voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz haben, als Bildungseinrichtungen im Sinne dieser Begriffsbestimmung anerkannt sind.“

 

Nur Qualifikationen maltesischer Bildungseinrichtungen mit dem Status „self-accrediting“ erfüllen diesen Begriff.

 

Die Triagon Academy zählt jedoch nicht zu diesen Bildungseinrichtungen.

 

Aufgrund wesentlicher Unterschiede zum österreichischen Qualitätssicherungsrecht kann eine Bewertung daher nicht durchgeführt werden.

 

Darüber hinaus ist die Anwendung eines nationalen Studienrechts nicht erkennbar. Transparente Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten oder Qualifikationen sind nicht ersichtlich."

 

Das ist wohl ziemlich eindeutig.

 

Zumindest für Österreich scheint sich die Sache somit erledigt zu haben, mal sehen, was die deutsche ZAB bzw. das Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovationen dazu sagt. 

 

Schade und ärgerlich.

Diese zitierte Antwort aus Österreich bezieht sich vermutlich auf einen Triagon-Abschluss nicht auf Doktoratsebene, sondern auf Ba/Ma-Abschlüsse? 

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vor 4 Minuten schrieb mgertler:

Diese zitierte Antwort aus Österreich bezieht sich vermutlich auf einen Triagon-Abschluss nicht auf Doktoratsebene, sondern auf Ba/Ma-Abschlüsse? 

 

Genau, sie bezieht sich auf einen Bachelor.

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  • 2 Wochen später...

Falls jemand sich dafür interessiert wie eine Dissertation bei der Triagon Academy aussieht:

http://dx.doi.org/10.13140/RG.2.2.21619.30248

Ansonsten wurde auch auf frag-einen-anwalt.de gefragt ob die Doktortitel der Triagon in Deutschland führbar sind:

Hier der PhD: Sollte nach oberflächlicher Untersuchung als Dr führbar sein
Hier der DBA: Führbarkeit kann nicht beurteilt werden
 

Bearbeitet von Han_Feizi
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vor 24 Minuten schrieb Han_Feizi:

Falls jemand sich dafür interessiert wie eine Dissertation bei der Triagon Academy aussieht:

http://dx.doi.org/10.13140/RG.2.2.21619.30248

Wie erwartet... 

Oder besser: wie man's heute so gar nicht machen kann. Abgesehen vom Ansatz und von der Gliederung und unklaren Grundelementen einfach mal nur das Formale: 

1. Vier Forschungsfragen (RQ) werden zwar gestellt, aber am Schluss nicht mehr aufgegriffen und beantwortet. 👎

2. Ich suche zufällig im Text S. 37 und 38 nach Quellen, treffe da auf Namen wie Flaxman; Murayama; Ungerer –  aber es gibt sie mal eben so gar nicht im eigentlich überquellenden Quellenverzeichnis. Unüberprüfbar... 👎

3. Man muss im Text Satz für Satz raten, wo der Autor noch selbst "spricht" und wo bereits der fremde Text einer immer nur abschließend im Kurzbeleg angegebenen Quelle begonnen hat. Der Wachhund Turnitin müsste da schon laut bellen! 👎

 

4. Die Kurzbelege weisen keine Seitenzahlen auf, es wurden aber auch gedruckte Bücher, Zeitschriften und PDF-Dateien verwendet, und diese genauen Fundstellen muss man nach wie vor im jeweiligen Kurzbeleg angeben. (An meinen echten Unis, wo man leider auch noch das fragwürdige APA hypt, besteht diese Anforderung weiterhin, also nicht nur bei mir persönlich...) -> Solch ein Manuskript hat de facto niemand überprüft, da er die Quellen gar nicht hätte aufsuchen und überprüfen können. Und damit sind die Ergebnisse und somit das Ganze nicht reliabel und nicht valide👎 

Alle solche Mängel sollte jemand spätestens bereits bei seiner Masterthesis (EQR Level 7) hinter sich gelassen haben. Und Prof. Dr. Dr. & Co. dürften so etwas (auf EQR Level 8) gar nicht erst durchgehen lassen.

Es ist eben immer alles auch eine Frage der Betreuung von Promovierenden; offenbar nicht nur in Deutschland.

👎 👎 

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Am 15.1.2024 um 13:03 schrieb mgertler:

An meinen echten Unis, wo man leider auch noch das fragwürdige APA hypt

 

Ich muss gestehen, dass ich immer hellhörig werde, wenn wertende Adjektive benutzt werden. So auch hier.

Es wird ja die American Psychological Association (APA) als fragwürdig betitelt.

Es geht allerdings wohl also nicht um die Organisation, auch nicht generell um deren Publication Manual, sondern um einen einzelnen Punkt aus einem einzelnen Kapitel zu einem bestimmten Fall. 

Was ja doch einen kleineren Unterschied macht.

 

Folgt man dem Link, dann wird findet man

Zitat

ACHTUNG: Eine solche Vorgehensweise entspricht jedoch nicht der von anderen internationalen Zitierstilen (s. 1.), nicht den Qualitätsanforderungen an wissenschaftliche Produkte (s. 2.). nicht der Logik (s. 3.) und auch nicht den Anforderungen manches nationalen Urheberrechts (s. 4.).

(Formatierung von der Quelle übernommen)

 

Fangen wir mal mit den rechtlichen Aspekten an. Unter Punkt vier (Recht) ist nichts zu finden, wodurch bei indirekten Zitaten eine Seitenangabe (oder equiv. Positionsangabe) abzuleiten wäre. Generell ist dies auf der Ebene des Textes bei indirekten Zitaten auch eher schwer begründbar, wenn man bedenkt, was hier geschützt wird. 

 

Kommen wir zu Punkt 3 (Logik): Hier ist leider das Argument in sich nicht schlüssig. Was IMO auch am Festhalten am Zitatbegriffs herrührt, anstatt hier von einem Beleg zu sprechen. 

 

Was uns zu Punkt 2 bringt: Absolut schlüssiger Punkt. Hier ist nichts dagegen zu sagen. Man könnte argumentieren, dass der Umfang der meisten Paper ja so ist, dass hier der Aufwand im Rahmen bleibt, dennoch wäre eine genauere Angabe sicher besser.

 

Bei Punkt 1 wird auf den Harvard Stil verwiesen. Was interessant ist, wenn man bedenkt, dass das (laut Harvard) eine unglückliche Namensgebung für einen Referenzstil ist, zu dem auch der APA Stil gehört. Auch, da es eben kein einheitlicher Stil ist, und man durchaus Varianten findet, in denen die Seitenangabe optional ist.

 

Es bleibt also: Mit Seitenangabe auch bei indirekten Zitaten findet man es schneller. Was korrekt ist.

Und auch laut APA Publication Manual v7 absolut erlaubt, nur eben nicht verpflichtend.

Viele HS fordern auch bei indirekten Zitaten eine Seitenanzahl (hoffentlich mit dem Zusatz, dass dies nur verpflichtend ist, wenn nicht auf das Gesamtwerk verwiesen wird).

 

Fazit: den Seitenhieb auf APA Referenzen hätte man sich sparen können, insbes,. wenn dann eine Webseite zum Beleg angeführt wird, die nicht unbedingt glücklich gewählt ist. Ein einfacher Hinweis, dass bei den indirekten Zitaten keine Seitenangabe zu finden ist, wodurch die Belege schwerer nachvollziehbar sind, wäre hier glaube ich geschickter gewesen.

 

 

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vor einer Stunde schrieb DerLenny:

Unter Punkt vier (Recht) ist nichts zu finden, wodurch bei indirekten Zitaten eine Seitenangabe (oder equiv. Positionsangabe) abzuleiten wäre. Generell ist dies auf der Ebene des Textes bei indirekten Zitaten auch eher schwer begründbar, wenn man bedenkt, was hier geschützt wird. 


Siehe dazu die Erwartung des BMBF an die Quellenangaben zu einer jeden zitierten Fundstelle, nun ergänzt in der verlinkten FAQ.

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vor 6 Minuten schrieb mgertler:

Siehe dazu die Erwartung des BMBF an die Quellenangaben zu einer jeden zitierten Fundstelle, nun ergänzt in der verlinkten FAQ.

 

Hinweis zur Änderung auf der Webseite: An der von der Webseite zitierten Stelle geht es um die Nutzung im Rahmen des Unterrichts und der Lehre. Dies kann nicht auf alle wissenschaftlichen Arbeiten verallgemeinert werden - was auch dadurch ersichtlich wird, dass es eben um § 60a UrhG geht. Damit wären zum Beispiel auch gewinnorientierte HS nicht erfasst.

 

Es berührt auch nicht die generelle Frage, wie eine Paraphrase zu werten ist.

 

Ebenso ist noch nicht klar, warum eine komplette Organisation von ihnen als "fragwürdig" bezeichnet wird, obwohl es wohl eher um einen einzelnen Punkt aus einer doch sehr umfangreichen einzelnen Publikation dieser Organisation geht.

 

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  • 3 Monate später...

Gibt es hier jemanden, der seine Erfahrung bzgl. einer Promotion an der Triagon teilen möchte?

 

Wird man gut betreut?

 

Wie zeitaufwändig ist die Promotion?

 

Oder ist das "entspanntes" pay 2 win aka Titelkauf?

 

Herzlichen Dank für jegliche Antworten.

 

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Ich bin aktuell im dritten Jahr im DBA-Programm der Triagon Academy und kann gerne Fragen dazu beantworten.

 

Zitat

Wird man gut betreut?

Die Betreuung finde ich ehrlich gesagt solala. Man arbeitet sehr viel selbstständig und muss lange auf Feedback warten. Im ersten Teil des Studiums gibt es verschiedene Module in denen die Aspekte der Dissertation beleuchtet werden. Es geht los mit der Erstellung eines Exposes, der Vorstellung von mindestens drei Theoretischen Modellen auf denen die eigene Dissertation aufgebaut werden könnte und schließt dann mit einer Pilotstudie ab bevor es an die richtige Dissertation geht. Bei der hängt die Betreuung sehr vom Doktorvater ab. Würde aber sagen sehr grobmaschig, ich melde mich alle drei Monate mal dort.

 

vor 17 Stunden schrieb irrelefant:

Wie zeitaufwändig ist die Promotion?

Sehr. Alleine schon auf Grundlage der unmengen an Abgaben die man "produziert".
Erstes Modul 5000 Wörter + Präsentation (Expose), zweites Modul 8000 Wörter + Präsentation (Theorie), drittes Modul 5000 Wörter + Prästentation (Forschungsmethode), viertes Modul 15000 Wörter + Präsentation (Pilotstudie). Und dann noch die Dissertation selbst. Wir sind mit 40 Leuten in das Studium gestartet, aktuell sind vielleicht noch 9 dabei. Fast keiner ist wirklich in den drei Jahren fertig geworden.

 

vor 17 Stunden schrieb irrelefant:

Oder ist das "entspanntes" pay 2 win aka Titelkauf?

Nein, dafür ist es zu viel Arbeit und zu viele brechen ab. Theoretisch kann man sich das vielleicht mit einem Ghostwriter zusammenschreiben lassen, aber da wünsche ich dann viel Glück bei Präsentationen und Rückfragen. Ich muss sagen bei den Modulen selbst wurde großzügig bewertet. Strenger wurde es erst bei der Anmeldung der Dissertation, das haben nur 3 im ersten Versuch geschafft. Zur Verteidigung am Ende wird eigentlich nur zugelassen wer auch bestehen sollte, daher sind die Quoten da sehr gut. Allerdings habe ich auch von einer Dame gehört die da durchgefallen ist.

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