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Doktor an der Triagon Akademie auf Malta


Juggler95

Empfohlene Beiträge

vor 14 Stunden schrieb Han_Feizi:

Lässt halt eine Zeugnisbewertung von der ZAB machen und legst die bei.

Die ZAB kann dabei jedoch auch nicht weiterhelfen, denn eine Zeugnisbewertung zu einem Zeugnis aus Malta ist gar nicht möglich, siehe Länderauswahl in https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung/dokumente.html.

Und eine "Triagon Akademie" in Malta ist auch weiterhin nicht gelistet bei Anabin, einfach bei https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/institutionen.html unter Länderauswahl "Malta" setzen und sieben andere erfasste Institutionen sehen. 

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vor 2 Stunden schrieb mgertler:

Die ZAB kann dabei jedoch auch nicht weiterhelfen, denn eine Zeugnisbewertung zu einem Zeugnis aus Malta ist gar nicht möglich, siehe Länderauswahl in https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung/dokumente.html.

Und eine "Triagon Akademie" in Malta ist auch weiterhin nicht gelistet bei Anabin, einfach bei https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/institutionen.html unter Länderauswahl "Malta" setzen und sieben andere erfasste Institutionen sehen. 

Auch wenn Malta nicht in der Länderauswahl steht kann eine Zeugnisbewertung angefragt werden.

Und Anabin ist auch weiterhin keine Datenbank mit einem Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Eintragung mit H+ ist ein gutes Zeichen, keine Eintragung ist erstmal gar keins.

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  • 3 Monate später...

Hallo zusammen,

 

ich möchte mit diesem Beitrag, wie zuvor angekündigt, zur Diskussion über die Anerkennung von Studiengängen privater maltesischer Bildungsanbieter beitragen und einige Aspekte näher beleuchten. Zunächst möchte ich betonen, dass ich weder Absolvent noch Gegner oder Befürworter, weder Freund noch Feind oder ein sonstiger Partycrasher bin oder sein möchte.

 

Da ich kein Jurist bin, könnten meine Annahmen unvollständig sein oder einer anderen Interpretation unterliegen. Meine Recherchen habe ich selbstständig durchgeführt und dabei insbesondere maltesische Gesetze studiert, die sehr strukturiert auf der Webseite der Malta Further & Higher Education Authority zugänglich sind:

 

https://mfhea.mt/legislation (für all diejenigen, die sich weiter informieren möchten).

 

Es ist wichtig, Klarheit bezüglich der genannten Programme zu schaffen, denn sie werden intensiv beworben und scheinen, nach meinem Dafürhalten, potenziell die Verbraucher in die Irre zu führen, die ein finanziell anspruchsvolles Studium absolvieren, ohne am Ende das gewünschte Ziel zu erreichen. Die Enttäuschung einiger Leserinnen und Leser in diesem Forum ist nicht zu übersehen, insbesondere wenn sie von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)/ Kultusministerkonferenz (KMK) die Nachricht erhalten, dass ihr Abschluss in Deutschland nicht anerkannt wird und daher hier nicht als gleichwertig gelten kann. Netterweise hat mir ein Leser des Forums ein Schreiben der ZAB/KMK mit deren ablehnenden Argumenten für eine Anerkennung eines Studiums auf MQR-Stufe-8 zukommen lassen, welches letztlich die von mir recherchierte Lage widerspiegelt und vor diesem Hintergrund inhaltlich schlüssig macht.

 

Es gibt eine relevante Differenzierung zwischen der Anerkennung von Studienprogrammen oder Bildungsanbieters (Higher Education Institution) durch die Malta Further and Higher Education Authority (MFHEA) und der Anerkennung von akademischen Graden aus Malta, insbesondere im deutschen Raum. Obwohl die MFHEA nach maltesischem Recht (Further and Higher Education Act, Chapter 607) befugt ist, Bildungsanbieter und -programme zu akkreditieren und zu überwachen, bezieht sich diese Akkreditierung nur auf die Konformität mit den Qualifikationsrahmen und nicht auf die Vergabe von akademischen Graden.

 

Aus einer Korrespondenz mit der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen (ZAB) und der Kultusministerkonferenz (KMK) geht hervor, dass die Anerkennung von Studienprogrammen in Malta als „accreditation“ lediglich die Genehmigung eines Studienplans bezeichnet, der angeboten werden darf. Für die Durchführung dieser Studien durch "Lizenznehmer" ist eine separate Genehmigung im Land der Studiendurchführung erforderlich, die in diesem Fall für Deutschland nicht vorliegt.

 

In Malta sind nach aktuellem Stand nur drei Institutionen – die Universität von Malta, das Institute of Tourism Studies und das Malta College of Arts, Science and Technology – gemäß des Education Act (Chapter 327) gesetzlich berechtigt, akademische Grade zu vergeben und im Further and Higher Education Act, Chapter 607) als „Self-accrediting-providers“ gesetzlich legitimiert.

 

In Konsequenz bedeutet dies, dass Abschlüsse von privaten maltesischen Bildungsanbietern, in diesem Falle einer Higher Education Institution, selbst wenn sie auf höchster Qualifikationsebene (MQR/EQR Stufe 8) erworben wurden, nicht als äquivalent zu akademischen Graden anerkannt werden, die von Hochschulen verliehen werden. Jene Higher Education Institutions sind eben in Malta keine Universitäten. Dies kann insbesondere dann irreführend sein, wenn private Bildungsanbieter den Eindruck erwecken, akademische Grade wie „Doctor of Philosophy“ zu vergeben, letztlich jedoch nur, betrachtet man den Wortlaut auf einigen Abschlussdokumenten, einen "Kurs" oder einen "Studiengang" auf MQR/EQR-Stufe 8 bescheinigen und eben kein akademischen Grad verleihen (dürfen)!

 

Es ist festzuhalten, dass, obwohl die Weiterbildungsangebote der privaten maltesischen Bildungsanbieter von der MFHEA genehmigt und akkreditiert sein mögen und inhaltlichen Qualitätsstandards unterliegen, die verliehenen Bezeichnungen nicht als akademische Grade im Sinne des Gesetzes gelten.

 

Es ist daher aus meiner Sicht Vorsicht geboten bei der Überlegung, ein Studium bei einem Bildungsanbieter aus Malta mit dem Status  "Higher Education Institution" durchzuführen, insbesondere wenn es um die Anerkennung und Führbarkeit der von dort verliehenen Abschlüsse in Deutschland und anderen EU-Ländern geht.

 

Ich hoffe, diese Zusammenfassung trägt zum Verständnis der komplexen Sachlage bei und unterstützt Interessierte bei der Einschätzung der Lage und ihrer Entscheidung.

 

Euer

Qiu

 

Quellen:

 

https://mfhea.mt/legislation/

Education Act (Chapter 327)

Further and Higher Education Act, Chapter 607

Schreiben ZAB/KMK aus dem Jahr 2021

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  • 2 Wochen später...

Was ich an dieser Stelle gerade nicht Verstehe: Wenn nur drei Institutionen berechtigt sind akademische Grade zu verleihen und im deutschen Recht als Hochschule anerkannt sind, warum sind dann 5 maltesische Institutionen auf Anabin mit H+ bewertet? Eine solche Bewertung heißt doch, dass die Institutionen im jeweiligen Herkunftsland in maßgeblicher Weise als Hochschulen anerkannt (akkreditiert, attestiert u.a.) und ausgehend davon in Deutschland als Hochschulen anzusehen sind?

Und warum nicht einfach eine Bewertung der Triagon mit H-? Die Schreiben von ZAB/KMK stammen ja laut @Qui aus 2021, da sollte genug Zeit vergangen sein, um die Mühlen der Bürokratie mahlen zu lassen.

Stattdessen bekommt man vom Sekreteriat des KMK im August diesen Jahres folgendes:
 

Zitat

Sehr geehrter Herr [Han_Feizi],
ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 03.08.2023, mit welcher Sie sich über die Anerkennung und Führung eines von einer privaten maltesischen Bildungsinstitution verliehenen Doktorgrades informieren wollten. Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir Ihre Anfrage nicht als Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz qualifizieren, sondern als Bürgeranfrage werten. Diese beantworten wir Ihnen gerne wie folgt: Über die Führung von ausländischen Hochschulgraden in Deutschland entscheiden die Wissenschaftsministerien der Länder. Gemäß den Grundsätzen für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000; zu finden unter: https://www.kmk.org/fileadmin/pdf/ZAB/Gradfuehrung_Beschluesse_der_KMK/grundsaetze.pdf) und der Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der "Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 28.05.2021; zu finden unter: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/ZAB/Gradfuehrung_Beschluesse_der_KMK/KMK_Beschluss_Beguenstigende_Regelungen_Fuehrung_Hochschulgrade.pdf) ist die Führung eines in Malta an der Triagon Academy, Ltd. erworbenen "Doctor of Business Administration" in Deutschland in seiner Originalform bzw. allgemein üblichen Abkürzung (DBA) ohne Herkunftsangabe möglich, da es sich um einen in Malta durch die dafür zuständige Malta Further and Higher Education Authority (MFHEA) akkreditierten Studiengang handelt. Die Führung eines in einem Mitgliedstaat der EU an einer dort anerkannten Hochschule erworbenen Doktorgrads in der Form "Dr." ist gemäß Ziffer 2 der Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der "Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 28.05.2021) in Deutschland dann möglich, wenn der Erwerb des Grades in einem wissenschaftlichen Promotionsstudium nachgewiesen wird. Wie o.g. sind in dieser Frage die Wissenschaftsministerien der Länder zuständig. Die Beantragung einer Zeugnisbewertung bei der ZAB ist nicht vom Eintrag einer Einrichtung bzw. eines Abschlusses in der Datenbank anabin abhängig. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK)

 

Ist doch klar, dass das für Verwirrung sorgt. Was soll das??

Bearbeitet von Han_Feizi
Ergänzug
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Hallo zusammen,

hallo Han_feizi,

 

da hast Du erst einmal recht.

 

Ich habe jedoch einige zusätzlich Informationen auf anabin.de bezüglich der dort aufgeführten Institutionen gefunden:

 

1. L-Universita ta Malta = (die Universität Malta)

2. Faculty of Theology Institute of Philosophy and Human Studies (??) - Bei Internetrecherchen wird oft auf die Universität Malta verwiesen.

3. Collegium Melitense (gehört zur Universität Malta laut Eintrag in anabin.de)

4. IMO International Maritime Law Institute - Gegründet 1988, ist eine spezialisierte UN-Agentur und gehört laut Anabin ebenfalls zur Universität Malta.

5. Malta College of Arts, Science and Technology (H+/-) ist eigenständig.

 

Tatsächlich gibt es somit nur zwei (oder drei) Institutionen, wobei der Eintrag für die "Fakultät für Theologie und Philosophie" etwas kryptisch ist. Da es sich um eine Fakultät handelt, liegt es nahe, dass sie zur Universität Malta gehören könnte. Dann wären es zwei Institutionen, sogar weniger als im Gesetz aufgeführt.

 

Anabin ist bekanntlich nicht immer sehr präzise, aber das wissen wir ja bereits.

 

Liebe Grüße,

 

Qiu

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vor 57 Minuten schrieb Han_Feizi:

Was ich an dieser Stelle gerade nicht Verstehe: Wenn nur drei Institutionen berechtigt sind akademische Grade zu verleihen und im deutschen Recht als Hochschule anerkannt sind, warum sind dann 5 maltesische Institutionen auf Anabin mit H+ bewertet? Eine solche Bewertung heißt doch, dass die Institutionen im jeweiligen Herkunftsland in maßgeblicher Weise als Hochschulen anerkannt (akkreditiert, attestiert u.a.) und ausgehend davon in Deutschland als Hochschulen anzusehen sind?

Und warum nicht einfach eine Bewertung der Triagon mit H-? Die Schreiben von ZAB/KMK stammen ja laut @Qui aus 2021, da sollte genug Zeit vergangen sein, um die Mühlen der Bürokratie mahlen zu lassen.

Stattdessen bekommt man vom Sekreteriat des KMK im August diesen Jahres folgendes:
 

 

Ist doch klar, dass das für Verwirrung sorgt. Was soll das??


H+ bei Anabin heißt nur, dass an solchen Institutionen in Deutschland führbare Hochschulabschlüsse verliehen werden. Über eine Unterscheidung zwischen Uni- oder FH- bzw. HE- bzw. HAW- bzw. UoAS-Status wird damit nichts ausgesagt. 

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vor einer Stunde schrieb mgertler:

H+ bei Anabin heißt nur, dass an solchen Institutionen in Deutschland führbare Hochschulabschlüsse verliehen werden. Über eine Unterscheidung zwischen Uni- oder FH- bzw. HE- bzw. HAW- bzw. UoAS-Status wird damit nichts ausgesagt.

 

Es wird mit dem Status etwas darüber ausgesagt, ob es sich um eine im Landesrecht akkreditierte Hochschule handelt oder nicht. Laut KMK wird die Triagon anscheinend nicht als solche betrachtet.
Die Abkürzungen HE- bzw. HAW- bzw. UoAS sind mir nicht bekannt

 

H +

Die Institutionen dieses Typs sind im jeweiligen Herkunftsland in maßgeblicher Weise als Hochschulen anerkannt (akkreditiert, attestiert u.a.) und ausgehend davon in Deutschland als Hochschulen anzusehen.

Besonders für Länder der ehemaligen sozialistischen Welt sind auch Forschungsinstitute erfasst, da an ihnen Promotionen und Habilitationen möglich sind. Da diese Qualifikationen denen an Hochschulen gleichwertig sind, werden die Forschungsinstitute ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet.

Achtung!
Die Einstufung als H+ bedeutet lediglich, dass Abschlüsse, die an dieser Einrichtung erreicht wurden einer Gleichwertigkeitsuntersuchung im Hochschulbereich unterzogen werden können. Eine Vorentscheidung darüber, ob die Abschlüsse dieser Einrichtung deutschen Hochschulabschlüssen gleichgestellt werden können, ist damit nicht verbunden.

Bearbeitet von Han_Feizi
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vor 9 Minuten schrieb Markus Jung:

 

HE: ?

HAW: Hochschule für Angewandte Wissenschaften

UoAS: University of Applied Sciences

Higher Education = die Kategorie, die in Malta stets zur Unterscheidung von Universitäten verwendet wurde. Von mir so abgekürzt, sorry. 

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  • 3 Wochen später...
Am 16.11.2023 um 08:41 schrieb mgertler:

Higher Education = die Kategorie, die in Malta stets zur Unterscheidung von Universitäten verwendet wurde. Von mir so abgekürzt, sorry. 

Welche Aussage ist mit dem Begriff Higher Education verknüpft?

 

Ist dies so eine Aussage, wie z.B. internationalen Akkreditierungen ? [1] 

Die ZAB/KMK ist hier doch eindeutig [2] und [3] hat es ebenfalls sehr gut recherchiert. 

 

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