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Abrechnung der kostenpflichtigen Verlängerung


Nanunana
Nachricht hinzugefügt von Markus Jung,

Hinweis: Es wurde eine Lösung gefunden, Infos dazu weiter hinten im Thema.

Empfohlene Beiträge

Meine Probleme mit der IU brechen nicht ab. Selbst nach erfolgreichem Abschluss meines Studiums :) haha

 

Zur Schlussphase meines Studium musste ich in die kostenpflichtige Verlängerung. Da ich geplant hatte meine letzte Prüfungsleistung irgendwann an der Grenze zwichem dem ersten und zweiten Monat der kostenplfichtigen Verlängerung abzuleisten, wollte ich von der IU wissen wie genau denn die Beiträge abgerechnet werden. Also ob taggenau, pro angefangenem Monat oder nach Vollendung eines kompletten Monats. 

 

Auf diese ja eigentlich recht einfache Frage, konnte/wollte man mir keine Antwort geben. Es kam eine kryptische Mail nach der anderen. Als ich dann gefragt habe was denn genau passiert wenn ich meine letzte Prüfung 1 Monat und 2 Tage innerhalb meiner kostenpflichtigen Verlängerung ablege, kam dann die Antwort das ich dann nur 1 Monatsbeitrag zu zahlen hätte. Da ich nirgends etwas anderes Nachlesen konnte und ich mir von weiteren Nachfragen keine Erfolg versprochen hätte, bin ich also davon ausgegangen das der zweite Monatsbeitrag dann erst fällig wird wenn der zweite Monat komplett durch ist.

 

Danach habe ich dann auch meinen Zeitplan ausgerichtet und meine letzte Prüfungsleistung innerhalb des zweiten Monats der kostenpflichtigen Verlängerung geschrieben. Nun bekam´ich die Aufforderung den kompletten zweiten Monat auch noch an Beiträgen zu zahlen.

 

Tja. Was ist da jetzt wieder losgewesen? Möchte der IU nix vorwerfen aber das wirkt schon fast so nach dem Motto (Den Studenten solange mit unklaren/falschen Infos hinhalten bis er dann im zweiten Monat ist und wir den zweiten Monat abrechnen können). Mindestens ist es aber maximal unglücklich. Vielleicht haben wir die ganze Zeit aneinander vorbeigeredet (Was ich mir nicht vorstellen kann da ich meine Fragen mehrfach ganz einfach gestellt habe). 

 

Für alle die sich ebenfalls in der kostenpflichtigen Verlängerung befinden sollte dies ein Warnung sein.

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Ich weiß nicht, ich weiß nicht, das hättest Du vielleicht besser einplanen können. Bei welchen anderen Verträgen kann ich die Leistung denn z.B. 29 Tage kostenlos nutzen, um am letzten Tag zu kündigen, damit der Monat nicht vollendet wird? Du willst ja auch nicht für 29 Tage kostenlos arbeiten. Abseits der IU oder den Geschäftsbindungen finde ich dies deshalb als "Warnung" für andere Studenten ein bisschen daneben.

Bearbeitet von jk6767
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vor 20 Minuten schrieb Nanunana:

Danach habe ich dann auch meinen Zeitplan ausgerichtet und meine letzte Prüfungsleistung innerhalb des zweiten Monats der kostenpflichtigen Verlängerung geschrieben.

 

Da ab dem Tag die 6 Wochen Korrektufrist losgehen, wäre das ja auch erst im 3 Monat abgeschlossen.

Wenn es wirklich erst mit der Frist kommt, bist du dann evtl. auch schon bei 50% oder mehr des dritten Monats.

Ich bin auch nicht informiert, ob du hier aktiv kündigen musst, etc.

Hier könnte ein Blick in Deine Vertragsunterlagen helfen.

 

Die Kommunikation scheint aber nicht sehr gut verlaufen zu sein.

Bearbeitet von DerLenny
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vor 1 Minute schrieb DerLenny:

 

Da ab dem Tag die 6 Wochen Korrektufrist losgehen, wäre das ja auch erst im 3 Monat abgeschlossen.

Wenn es wirklich erst mit der Frist kommt, bist du dann evtl. auch schon bei 50% oder mehr des dritten Monats.

Ich bin auch nicht informiert, ob du hier aktiv kündigen musst, etc.

Hier könnte ein Blick in Deine Vertragsunterlagen helfen.

 

Die Kommunikation scheint aber nicht sehr gut verlaufen zu sein.

Das wäre krass, wenn man für die Korrekturfrist bezahlen müsste. Bei mir war die Exmatrikulation an einer öffentlichen Hochschule so geregelt, dass man bei der letzten Prüfung den Prüfer den Hinweis gibt , dass man eine 4,0 Bescheinigung braucht. Dann konnte man sich etwas Zeit sparen und das hat meist weniger als eine Woche gedauert.

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vor 17 Minuten schrieb jk6767:

Ich weiß nicht, ich weiß nicht, das hättest Du vielleicht besser einplanen können. Bei welchen anderen Verträgen kann ich die Leistung denn z.B. 29 Tage kostenlos nutzen, um am letzten Tag zu kündigen, damit der Monat nicht vollendet wird? Du willst ja auch nicht für 29 Tage kostenlos arbeiten. Abseits der IU oder den Geschäftsbindungen finde ich dies deshalb als "Warnung" für andere Studenten ein bisschen daneben.

 

Im Prinzip auch ok. Umgekehrt ist es aber genauso unsinnig für eine Leistung voll zu zahlen die man aber nur ein Bruchteil der Zeit überhaupt in Anspruch nimmt. Wenn ich nur 1 Tag arbeite verlange ich auch kein Gehalt für 31 Tage.......

 

Deswegen ja auch meine Frage ob Taggenau oder Monatsweise abgerechnet wird, Ob das jetzt "common knowledge" ist das es so abgerechnet wird sei mal dahingestellt. 

1. Hätte die IU mir das einfach mitteilen können. Wenn man auf 3 E-Mails mir der simplen Frage "Wird bei euch Tagegenau abgerechnet oder immer ein angefangener Monat?" keine klare Antwort bekommt, ist das eher komisch.

2. Am ende sogar eine falsche Info zu bekommen macht das ebenfalls nicht besser.

Bearbeitet von Nanunana
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vor 4 Minuten schrieb DerLenny:

 

Da ab dem Tag die 6 Wochen Korrektufrist losgehen, wäre das ja auch erst im 3 Monat abgeschlossen.

Wenn es wirklich erst mit der Frist kommt, bist du dann evtl. auch schon bei 50% oder mehr des dritten Monats.

Ich bin auch nicht informiert, ob du hier aktiv kündigen musst, etc.

Hier könnte ein Blick in Deine Vertragsunterlagen helfen.

 

Die Kommunikation scheint aber nicht sehr gut verlaufen zu sein.

 

Von diesen "ab 50% des Monats" habe ich aber trotz meiner ellenlangen Kommunikation mit der IU nix gehört. Hätte man mir geantwortet "ab 50% des Monats fängt abrechnungstechnisch der nächste Monat an" wäre doch alles gegessen und ok. Das hat man aber nicht gemacht sondern mir kryptische/falsche Informationen gegeben.

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vor 8 Minuten schrieb Pandamond:

Das wäre krass, wenn man für die Korrekturfrist bezahlen müsste.

 

Im Endeffekt zahlst du bei der iu ja nur für Korrekturen und den Zettel auf dem steht, dass du geprüft wurdest. Von daher gehe ich davon aus, das bezahlt werden muss, bis die Prüfungsleistung eingetragen ist.

Könnte ja auch durchaus sein, dass die Klausur nicht bestanden wird, und daher dann weitere Vorbereitungszeit und erneute Prüfungsleistung notwendig ist.

vor 4 Minuten schrieb Nanunana:

Von diesen "ab 50% des Monats" habe ich aber trotz meiner ellenlangen Kommunikation mit der IU nix gehört

Das war jetzt auch nur ein Hinweis von mir - die eigentliche Regelung müsste ja in deinem Vertrag nachlesbar sein. Die Kommunikation zum Thema war natürlich nicht geglückt.

Ich gehe davon aus, dass der Monat, in dem deine letzte Prüfungsleistung abgeschlossen wird, auch der letzte Monat ist, in dem Du zahlungspflichtig bist. Aber das ist eine Annahme. Gewissheit findest du nur in deinem Vertrag.

Bearbeitet von DerLenny
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vor 25 Minuten schrieb DerLenny:

 

Im Endeffekt zahlst du bei der iu ja nur für Korrekturen und den Zettel auf dem steht, dass du geprüft wurdest. Von daher gehe ich davon aus, das bezahlt werden muss, bis die Prüfungsleistung eingetragen ist.

Könnte ja auch durchaus sein, dass die Klausur nicht bestanden wird, und daher dann weitere Vorbereitungszeit und erneute Prüfungsleistung notwendig ist.

Das war jetzt auch nur ein Hinweis von mir - die eigentliche Regelung müsste ja in deinem Vertrag nachlesbar sein. Die Kommunikation zum Thema war natürlich nicht geglückt.

Ich gehe davon aus, dass der Monat, in dem deine letzte Prüfungsleistung abgeschlossen wird, auch der letzte Monat ist, in dem Du zahlungspflichtig bist. Aber das ist eine Annahme. Gewissheit findest du nur in deinem Vertrag.

 

Nein in meinem Vertrag steht dazu nix. Daher ja auch meine Kommunikation mit der IU. Finde das einfach extrem schäbig von der IU. Auf eine komplett simple Frage die kaum missverstanden werden kann erst keine klaren Antworten geben, und dann eine klare Antwort geben die aber anscheinend klar falsch ist.

Und nu dem Studenten 430€ abnehmen mit der Begründung ist halt so.......egal was wir gesagt/geschrieben haben.

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IN meinem vertrag steht

Zitat

Nach Ablauf dieser Monate kann der Studierende schriftlich beantragen, dass der Vertrag kostenpflichtig verlängert wird. Gibt der Studierende keinen fristgemäßen Antrag ab, wird er exmatrikuliert.

Du müsstest also einen Antrag zur kostenpflichten Verlängerung ausgefüllt haben. In diesem müssten auch die hier greifenden Regelungen fixiert sein.

 

Wenn du diesen Vertrag einreichst, dann stimmst du diesen Regelungen zu:

Zitat

Die neuen monatlichen Gebühren betragen 80 % der aktuell gültigen Kosten im Vollzeitmodell Deines Studienganges.

Eine gesonderte Zusatzvereinbarung wird per E-Mail an die IU interne Mailadresse versendet oder als Antwort im Antrag hinterlegt.

Diese kann mit

a) einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende,

b) der Erbringung aller zum erfolgreichen Studienabschluss notwendigen Prüfungsleistungen, oder

c) dem Ende des auf der erstellten Zusatzvereinbarung genannten Zeitraums beendet werden.

 

Das ist zumindest das, was mir in CARE angezeigt wird, deine Regelungen können davon abweichen.

Der Vertrag sollte also mit der Abgabe deiner Prüfungsleistung, sollte diese erfolgreich sein, im Monat der Prüfungsleistung beendigt werden.

Wie dieser Monat finanziell veranschlagt wird, sollte in deiner Zusatzvereinbarung stehen. 

Du kannst deiner Antwort ja die Mail beilegen und mit Verweis auf diese eine neue, angepasste Rechnung anfordern.

 

(Prinzipiell würde ich bei der Formulierung von einer fälligen Zahlung für jeden angefangenen Monat ausgehen, aber evtl. gibt es da ja eine Kulanzregelung)

Bearbeitet von DerLenny
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