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Abrechnung der kostenpflichtigen Verlängerung


Nanunana
Nachricht hinzugefügt von Markus Jung,

Hinweis: Es wurde eine Lösung gefunden, Infos dazu weiter hinten im Thema.

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vor 26 Minuten schrieb DerLenny:

IN meinem vertrag steht

Du müsstest also einen Antrag zur kostenpflichten Verlängerung ausgefüllt haben. In diesem müssten auch die hier greifenden Regelungen fixiert sein.

 

Wenn du diesen Vertrag einreichst, dann stimmst du diesen Regelungen zu:

 

Das ist zumindest das, was mir in CARE angezeigt wird, deine Regelungen können davon abweichen.

Der Vertrag sollte also mit der Abgabe deiner Prüfungsleistung, sollte diese erfolgreich sein, im Monat der Prüfungsleistung beendigt werden.

Wie dieser Monat finanziell veranschlagt wird, sollte in deiner Zusatzvereinbarung stehen. 

Du kannst deiner Antwort ja die Mail beilegen und mit Verweis auf diese eine neue, angepasste Rechnung anfordern.

 

(Prinzipiell würde ich bei der Formulierung von einer fälligen Zahlung für jeden angefangenen Monat ausgehen, aber evtl. gibt es da ja eine Kulanzregelung)

 

Warum gehst du bei der Formulierung von einer Zahlung für jeden angefangenen Monat aus? Gerade die Formulierung "...der Erbringung aller zum erfolgreichen Studienabschluss notwendigen Prüfungsleistungen, oder" heißt ja umgekehrt das es nur bis zum Tag läuft an dem ich alle Prüfungsleistungen absolviert habe. Da steht ja nicht "der Erbringung aller zum erfolgreichen Studienabschluss notwendigen Prüfungsleistungen, plus der Rest des Monats"

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vor einer Stunde schrieb DerLenny:

Und was war das Immatrikulationsdatum? Der Monat geht ja bis zum entsprechenden Tag des Folgemonats.

 

Mein Exmatrikulationsdatum ist aber ein anderes als mein Immatrikaltionsdatum.

 

vor 1 Stunde schrieb Markus Jung:

 

Am wievielten Tag des zweiten Monats hast Du Deine letzte Prüfungsleistung erbracht?

 

Muss ich mal nachgucken. Warum glaubst du das das relevant ist?

 

vor 2 Stunden schrieb DerLenny:

Da es Monatsbeiträge sind.

 

 

Mein Gehalt ist auch ein Monatsbeitrag. Trotzdem bekomme ich keine 31 Tage Gehalt wenn ich nur 1 Tag gearbeitet hab.

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vor 13 Minuten schrieb Nanunana:

Mein Gehalt ist auch ein Monatsbeitrag. Trotzdem bekomme ich keine 31 Tage Gehalt wenn ich nur 1 Tag gearbeitet hab.

Es gibt darauf keinen rechtlichen Grundanspruch. Dies ist im Arbeits- oder Tarifvertrag aus diesem Grund entsprechend geregelt.

Daher habe ich auch schon mehrfach darauf hingewiesen, dass du einen Blick in deinen Vertrag werfen solltest, der kann die Fragen klären.

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vor 1 Minute schrieb DerLenny:

Es gibt darauf keinen rechtlichen Grundanspruch. Dies ist im Arbeits- oder Tarifvertrag aus diesem Grund entsprechend geregelt.

Daher habe ich auch schon mehrfach darauf hingewiesen, dass du einen Blick in deinen Vertrag werfen solltest, der kann die Fragen klären.

 

Und ich habe mehrfach darauf hingewiesen das der das nicht kann und ich genau deshalb die Kommunikation mit der IU gesucht habe.

 

Und dort dann erst verwirrende und danach eine falsche Aussage bekommen habe. Und dies der einzige Grund ist warum ich mir noch die paar Tage extra genommen habe für die Prüfung und in den zweiten Monat gerutscht bin. Das heist die IU hat sich durch ihre verwirrende/falsche Kommunikation leichte 430€ verdient. Ein Schelm wer böses dabei denkt.....

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vor 23 Minuten schrieb Nanunana:

Muss ich mal nachgucken. Warum glaubst du das das relevant ist?

 

Weil Du schreibst, dass Du diese Zusage bekommen hast:

 

Zitat

 Als ich dann gefragt habe was denn genau passiert wenn ich meine letzte Prüfung 1 Monat und 2 Tage innerhalb meiner kostenpflichtigen Verlängerung ablege, kam dann die Antwort das ich dann nur 1 Monatsbeitrag zu zahlen hätte.

 

Also macht es einen Unterschied, ob Du Deine letzte Prüfung "1 Monat und 2 Tage" oder zum Beispiel "1 Monat und 20 Tage" innerhalb Deiner kostenpflichtigen Verlängerung abgelegt hast.

 

Denn eine Zusage hast Du nur bekommen, wenn es zwei Tage im zweiten Monat wären, dass Du dann nur einen Monat zu zahlen hättest.

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vor 2 Minuten schrieb Markus Jung:

 

Weil Du schreibst, dass Du diese Zusage bekommen hast:

 

 

Also macht es einen Unterschied, ob Du Deine letzte Prüfung "1 Monat und 2 Tage" oder zum Beispiel "1 Monat und 20 Tage" innerhalb Deiner kostenpflichtigen Verlängerung abgelegt hast.

 

Denn eine Zusage hast Du nur bekommen, wenn es zwei Tage im zweiten Monat wären, dass Du dann nur einen Monat zu zahlen hättest.

 

Also wenn das so ist dann ist das kommunikativ ein absolutes Desaster von der IU und ziemlich unverschämt und fast schon provokativ darauf angelegt das ich es missverstehe.

 

Ich habe 3 Mails mit der einfache Frage ob tagegenau abgerechnet wird oder auf 1 Monat. Und habe 3 Mails zurückbekommen die die Frage nicht beantworten (was in einem kurzen Einzeiler problemlos möglich wäre). Dann habe ich meine Frage zusätzlich mit einem Beispiel versehen einfach nur um klarzustellen was ich überhaupt will (Die Daten in diesem Beispiel waren völlig willkürlich). Und jetzt redet sich die IU dann raus mit der Begründung das diese 1 Monatsrate ja nur genau für mein Beispiel galt und jedliche Abweichung davon 2 Monatsraten zur Folge hätte? Ich glaube ich spinne.

 

Ich habe mehrfach! meine Frage gestellt. Und die IU hat es bewusst darauf angelegt das ich deren Antworten oder Nichtantworten missverstehe. Warum schaffen die es nicht in 4 Mails mir mitzuteilen ob Tageweise oder immer auf den vollen Monat abgerechnet wird?` Warum wird mir nicht mitgeteilt das es bei 2 Tagen über dem Monat noch geht aber bei 3 die 2 vollen Monatsbeiträge fällig sind?

 

Ich kann deren Praxis nirgends nachlesen. Die ist nirgends festgehalten. Das einzige was ich machen konnte war nachfragen. Das habe ich gemacht. Und wurde dort entweder bewusst an der Nase herumgeführt oder durch Unfähigkeit nicht/falsch beraten.

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