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Berechtigt ein Master in Public Mangement für den höheren Dienst?


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Hallo zusammen,

 

ich frage mich, ob ein Master Public Management 120 ECTS bzw. 60 ECTS an der IU die Anforderungen für den hD (A13 aufwärts) erfüllt.  Nach meinem Kenntnisstand, ist als zwingende Voraussetzung nur notwendig, dass es sich um einen anerkenbaren Master sowie um einen akkreditierten Abschluss handelt. Trotzdem stelle ich mir hier die Frage, ob es noch einen Haken gibt, der mir nicht bekannt ist.

 

Hinsichtlich der 60 ECTS beziehe ich mich auf §21 BLV.

Bearbeitet von InteressierterFernstudent
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https://www.wiwo.de/fernstudium/public-management/

 

Ich denke schon, dass ein anerkannter Abschluss im jeweiligen Studienfach zulässig ist, sofern nicht auf Beamtenebene. Vielleicht informierst du dich einfach mal bei deiner Kommune/Land im voraus?

Bearbeitet von TheHumanHunter
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