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Erfahrungen Arbeitsagentur/Weiterbildung gesucht


yesIcan

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

mein Arbeitsverhältnis endet wegen Befristung Ende des Jahres. Angebot zur Verlängerung liegt vor. Aus verschiedenen Gründen bin ich am Überlegen, ob ich annehmen soll oder nicht. Tendenz eher nicht.

 

Arbeitsuchend habe ich mich schon mal gemeldet. Würde mich gerne, aufbauend auf mein Studium, weiterbilden. Auf Kursnet (Arbeitsagentur) habe ich ein paar sehr interessante Weiterbildungen entdeckt.

 

Hat jemand schon mal eine Weiterbildung über die Arbeitsagentur gemacht oder kennt ein Forum, wo ich Infos dazu finden kann? 
 

Interessieren würde mich, wie ich am besten vorgehe. Meine Überlegung ist, passende Angebote zu finden und zeitnah einen Termin bei der Arbeitsagentur ausmachen.
 

Vielen Dank. 
 


 

 

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Nach meinem letzten Inforstand (2018)

In der Regel fördert die Agentur für Arbeit nur, wenn man mindestens zwei Jahre nicht mehr in seinem erlernten /studierten Beruf gearbeitet hat und auch keine Chance auf Vermittlung in diesen Beruf besteht.

 

So einfach ist es also nicht sich mal eben ne Weiterbildung oder Umschulung bezahlen zu lassen.

 

Du kannst es natürlich versuchen, aber dann würde ich mich rechtzeitig um Beratung bemühen und zwar bevor du die Verlängerung ablehnst.

 

Ich bin mir auch gerade nicht sicher ob die Ablehnung einer angeboten Weiterbeschäftigung ohne triftigen Grund sich nicht negativ auf das ALG 1 auswirkt... Lass dich also bitte gut beraten und geh ggf auch mal in das elo-forum.org da sind zwar auch viele Spinner aber auch extrem viele die sich sehr gut mit der Materie auskennen.

 

Und nun mal zu meiner Meinung:

Wenn du Einfluss auf die Qualität deiner Weiterbildung nehmen willst, ohne dir reinreden zu lassen, dann arbeite lieber weiter und mache eine Weiterbildung, Fortbildung, Ausbildung, Studium im Fernstudium.

Denn selbst wenn du eine Weiterbildung genehmigt bekommst, ist deine Einflussmöglichkeit auf Anbieter/Ort/Qualität mitunter begrenzt.

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(Auch wenn ich jetzt der Spielverderber bin) Auch wird der bei dem Bezug von Arbeitslosengeld I geprüft wie es zur Arbeitslosigkeit gekommen ist. Es kann also auch sein, wenn dir Option einer Verlängerung besteht und du stattdessen dies ablehnst und freiwillig die Arbeitslosigkeit wählst, dass du dich ohnehin erstmal mit einer Sperrzeit beschäftigen darfst. 

 

 

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Danke für die Hinweise. Mein Arbeitsvertrag war projektbezogen (Ende 31.03.2024), warum sie mir nur bis 31.12.2023 einen Arbeitsvertrag gegeben haben, weiß ich nicht. Das zweite Projekt, in dem ich arbeite, ist später dazugekommen und macht nur 20 % aus und endet am 31.12.2024. AV wäre also nur für ein Jahr.

 

Ich frage mich, wie die Arbeitsagentur von einer Ablehnung meinerseits erfährt? Wird so etwas abgefragt (dass der AG eine Bescheinigung ausfüllen muss, ist mir klar).

 

Das mit der Qualität der Weiterbildung sehe ich ähnlich und lässt mich auch etwas zweifeln. Aber nach den beiden selbst finanzierten Fernstudien ist mein Etat etwas erschöpft…
 

Mein höchster Abschluss ist der MBA (2020). Meine Masterarbeit ging über den Fachkräftemangel. HR war meine Vertiefung im Bachelor (2015). Darauf möchte ich aufbauen. 
 

@Frau Kanzler Die Touristikbranche habe ich abgehakt ;).

 

Ich weiß, das Leben ist kein Wunschkonzert und arbeitslos möchte ich nicht unbedingt sein. 

 

 

 

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Die Bescheinigung bietet raum für Angaben.

Im Jobcenter schicke ich ein nettes Schreiben raus das heißt "Anfrage zum Kündigungsgrund". Jetzt bist du nicht gekündigt, aber dafür kann ich das Anschreiben also die Textbausteine auch anpassen. Die Agentur kann es auch. Es besteht also die Möglichkeit das es auch bei der AA durchaus bekannt wird, dass eine Weiterbeschäftigung angeboten wurde, wenn auch befristet. 

 

Ansonsten wird natürlich auch geschaut, ob du z.B. unmittelbar vermittelbar bist. Wenn du in einem Mangelberuf bist und hinreichend qualifiziert bist, dann ist es unwahrscheinlich, dass du einen Bildungsgutschein erhältst. Was viele immer gerne übersehen ist, dass es sich dabei um eine reine sog. "kann-Leistung" handelt.

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Guten Abend YesIcan,

 

es ist auf jeden Fall so, wie es Ihnen @KanzlerCoaching bereits mitgeteilt hat: eine Antragstellung und ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit sind dafür erforderlich. Und sobald Sie irgendwelche Leistungen bei der AfA beantragen, unterliegen Sie automatisch der Auskunfts-, Mitwirkungs- und der Erstattutgspficht. Das bedeutet nicht nur, dass Sie der AfA Ihre finanzielle Situation mitteilen müssen, sondern dass diese auch Auskünfte von Dritten (z.B. ihren früheren Arbeitgeber) einholen darf, Nachweise (z. B. berufliche Qualifikationsnachweise, Abschlusszeugnisse ihres Studiums, etc.)von Ihnen verlangen darf und Sie im Bedarfsfall auch zur ärztlichen oder psychologischen Gesprächen oder Untersuchungen seitens der AfA geschickt werden könnten. Wenn Sie gegenüber der Agentur falsche Angaben machen, dann kann die Agentur von Ihnen u.a. die Erstattung von bereits erbrachten Leistungen fordern. Sie müssen wissen, dass es sich bei der Agentur für Arbeit um eine Behörde handelt und alle Behörden prüfen ganz genau, ob und welche sozialrechtlichen Leistungen Ihnen zustehen. Nach meinem Kenntnisstand gibt es -glaube ich - auch bestimmte Altersgrenze bis zur welcher eine berufliche Weiterbildung oder Fortbildung von der AfA bezahlt wird. Des Weiteren wird  es auch so, dass die Agentur selbst ein Interesse daran haben wird, Sie schnell wieder auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Von daher werden natürlich nur solche Angebote / Anbieter gefördert, die zukunftsfähige Kurse anbieten und dementsprechend geeignet erscheinen. Leider ist es auch fraglich, ob Ihnen die AfA überhaupt eine Weiterbildung gewährt, da Sie ja bereits über einen MBA verfügen. Damit zählen Sie bei der AfA zu der bestqualifizierten Beschäftigtengruppe.

 

Würde Ihnen deshalb empfehlen, erstmal ein Gespräch mit Ihrem aktuellen Arbeitgeber zu suchen. Verdeutlichen Sie ihm, dass Sie jetzt aufgrund ihrer befristeten Stelle gewisse Planungssicherheit benötigen. Machen Sie ihm klar, über welche berufliche Kompetenzen Sie verfügen und dass Sie auch bereit und flexibel sind, auch andere, gleichwertige Stellen anzunehmen. Ggf. wäre es für Sie ratsam, auch zweigleisig fahren und sich bereits jetzt nach anderen passenden Stellen auf dem Arbeitsmarkt umsehen. Wenn Sie sich gerne weiterbilden möchten, gibt es auch andere Finanztöpfe. Ggf. ist auch eine Weiterbildung über ihren Arbeitgeber möglich. Hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.

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Vielen Dank, Byana, für die ausführliche Antwort. 
 

Nächste Woche habe ich mein Mitarbeitergespräch und werde dort über Möglichkeiten eines anderen Aufgabengebiets und mögliche Weiterbildungen sprechen. Die Rahmenbedingungen sind gut; es ist mein Job, der nicht wirklich zu mir passt.

 

@AZI Beim Forum habe ich mich angemeldet, konnte auch die ersten Themen lesen. Beim zweiten Login hieß es, dass ich gesperrt sei! Konnte nicht herausfinden, warum. Evtl. liegt es daran, dass ich aktuell im Ausland bin (IP-Adresse?).

 

 

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