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IU Anerkennungspraktikum Soziale Arbeit


Elliot

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Ich studiere gerade Soziale Arbeit an der IU. Um die staatliche Anerkennung zu bekommen, muss ich innerhalb der Studienzeit ein Praktikum über 600 Stunden an mindestens 100Tagen absolvieren. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Vergütung. An regulären Hochschulen wird ja ein Anerkennungspraktikum auf jeden Fall vergütet. Ich arbeite neben dem Studium als Erzieherin im Kinder- und Jugendnotdienst. Könnte ich vielleicht meine Arbeit als Erzieherin hier auch als Praktikum anerkennen lassen? Hat da vielleicht jemand schon Erfahrungen gemacht?

Danke und viele Grüße!

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Am besten kann dir das die IU beantworten.

Aber in der regel kannst du das machen. genauso wie du ein Teil der Berufserfahrung anrechnen lassen kannst, dann sind es nciht mehr ganz soviele Stunden.

 

Anerkennungspraktikum wird in der Regel immer vergütet egal welche uni, und bei dem Personalmangel der gerade herrscht will ich den Arbeitgeber sehen, der das nicht macht...

 

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vor 9 Stunden schrieb Elliot:

. An regulären Hochschulen wird ja ein Anerkennungspraktikum auf jeden Fall vergütet.

 

Die Vergütung dürfte ja unabhängig von der Hochschule und deren Art (privat/staatlich, Fernhochschule/Präsenzhochschule) sein und wird mit dem Arbeitgeber vereinbart und von diesem bezahlt.

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Hallo!

Danke für die schnellen Antworten! Leider kann ich mir bei der IU meine Berufserfahrung als Erzieherin nicht anerkennen lassen. Jede*r muss das volle Anerkennungspraktikum absolvieren. Ich weiss, dass Anerkennungspraktikant*Innen der Sozialen Arbeit von anderen Hochschulen ein Nettogehalt von etwa 1300euro (Vollzeit) bekommen. In den FAQ's der IU hierzu steht allerdings,dass eine Vergütung gesetzlich nicht vorgeschrieben sei. Sie empfehlen aber eine Verhandlungsbasis von 500-600euro pro Monat. Deshalb hoffe ich,dass ich einfach als Erzieherin weiter arbeiten kann und diese Arbeit mit meiner jetzigen Vergütung auch als Praktikum anerkannt wird. Aber klar,ich werde mich einfach an die IU richten und direkt nachfragen...

Viele Grüße!

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vor 12 Minuten schrieb Markus Jung:

Hierbei handelt es sich, soweit ich das überblicken kann, um reguläre Praktikas während des Studiums. Das Anerkennungspraktikum wird normalerweise nach einem abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit absolviert und wird demnach auch anders bezahlt.

 

Gehalt im Anerkennungsjahr

Studierende, die nach dem Bachelor noch ein Anerkennungsjahr zum/r staatlich anerkannten Sozialpädagogen/-in absolvieren müssen, haben einen Anspruch auf eine Vergütung. Dieser Anspruch gilt aber auch nur in den Bundesländern, in denen es verpflichtend ist. Sozialpädagogen/-innen, die ihr Anerkennungsjahr im öffentlichen Dienst machen, werden nach Tarif bezahlt und können mit einen monatlichen Bruttolohn von 1.826 Euro rechnen.

(https://www.medi-karriere.de/medizinische-berufe/sozialpaedagoge-gehalt/)

 

Komischerweise wird an der IU das Anerkennungspraktikum während des Studiums gemacht. Vielleicht deshalb der Unterschied....

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Gehalt im Anerkennungsjahr für Soziale Arbeit

Wenn du nach dem Studium dein Anerkennungsjahr zum Staatlich anerkannten Sozialarbeiter absolvierst, hast du auch Anspruch auf ein Gehalt. In den Bundesländern, in denen es kein Anerkennungsjahr mehr gibt, wird häufig allerdings keine Vergütung für das Praktikum gezahlt. In den Bundesländern, in denen man das Anerkennungsjahr noch braucht, ist ein Gehalt aber Pflicht. Auch hier gibt es im öffentlichen Dienst einen Tarifvertrag. Praktikanten mit dem Berufsziel Sozialarbeiter bekommen hier nach TVöD – SuE seit dem 01.03.2019 ein Gehalt von 1.826 Euro brutto pro Monat.

 

(https://www.soziales-studieren.de/berufe/sozialarbeiter-gehalt/)

 

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Das Praktikum um die staatliche Anerkennung zu erhalten ist nicht vollumfassend mit dem Anerkennungsjahr, welches bevor auf Bachelor- und Master umgestellt wurde zu vergleichen 

 

Das Anerkennungsjahr fand im Anschluss jeglicher Studienleistungen statt,  sodass Träger hier entsprechende Arbeitsverträge anbieten konnten und das auch beim Kostenträger / der Aufsichtsbehörde durchgegangen ist.

 

Im Bachelorstudium gibt es zumeist ein Praxissemester,  mit dem erst das Grundstudium abgeschlossen wird und es dadurch ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums darstellt,  für das kein Anspruch auf Vergütung besteht.

 

Das aus meiner eigenen Berufspraxis als Führungskraft im Sozialen Bereich.

 

Bei einem Fernstudium / der IU kann das sicherlich abweichen, nur ist es gerade bei größeren Trägern so, dass individuelle Absprachen von Vergütung nur bedingt möglich sind,  da nach Tarif eingruppiert werden muss und einfach auch die Kosten für jegliches Personen abrechenbar sein müssen.

 

In der stationären Kinder und Jugendhilfe ist eine Einstellung von nicht fertigen Fachkräften beispielsweise erst in den letzten beiden Semester mit Ausnahmegenehmigung vom Landesjugendamt möglich im Bundesland Sachsen.

 

In der Behindertenhilfe gibt es häufig nur eine 50% Fachkräftequote, jedoch sind die finanziellen Mittel umso geringer sowie die fachliche Begleitung als Anleitung durch Sozialpädagog:innen nicht immer sicherzustellen.

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Stimmt nicht immer, da in der Jugendhilfe Bereich UMA durchaus Fachfremdes Personal sehr gerne Studenten eingesetzt werden, und zwar als Voll oder Teilzeit 

Es ist nur die Frage was für ein Tarif der Träger anbietet...

Wohnst du in der Nähe von Frankfurt/Oberursel/Kronberg?

Dann kann ich dir sofort jemanden nennen der dich auch schon während des Studiums bezahlt..

Es herrscht nämlich Akuter Personalmangel, und Studenten der Sozialen Arbeit machen mehr Sinn als komplett Fachfremde..

ACHTUNG Gilt nur für Jugendhilfe im Bereich UMA, Alle anderen Jugendhilfe einrichtungen haben ein Fachkräftegebot. Zwar kann man auch da als Student unterkommen, aber nur mit Auflagen.

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Ich wohne im Bereich Bremen. Aber danke für das Angebot!

Ich habe vorher eine Ausbildung zur Erzieherin gemacht und arbeite in diesem Zuge schon seit 2014 in der Kinder- und Jugendhilfe im stationären Brereich. Ich bin also keine ungelernte Kraft in dem Sinne. Da ich jetzt während des Studiums weiterhin als Erzieherin im stationären Bereich der Jugendhilfe arbeite ist, wie schon gesagt, meine Hoffnung,dass ich das irgendwie mit dem Praktikum zusammen bringen kann.

Wir haben bei uns in der Gruppe jedes Jahr ein*e Anerkennungspraktikant*in der Hochschule Bremen. Das wird immer vergütet bei Vollzeit mit den etwa 1826 brutto (plus Zuschläge).

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