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Teilzeit Arbeitnehmer plus studieren plus Werkstudententätigkeit


Ailocked

Empfohlene Beiträge

Leute, ich habe mal eine echt blöde Frage.

Ich fange an den 01.01. 24 bei einer Fernuni den Bachelor an. Ich arbeite TZ mit Steuerklasse 1. Ich würde dann als Werkstudent noch einmal die Woche zusätzlich arbeiten gehen. Zählt das dann als "Minijob" und darf nicht über die 520 Euro Grenze kommen oder gehe ich dann automatisch in SK 6 über, weil ich ja dann Student bin?

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Wie viele Stunden arbeitest Du denn derzeit?

Und ist das Fernstudium als Vollzeit-Studium oder als Teilzeit-Studium konzipiert?

 

Die Kombination von "Arbeitnehmer" bei Unternehmen A + "Werkstudent" bei Unternehmen B hatte ich in der Abrechnung noch nie und würde mir vermutlich erstmal Kopfzerbrechen bereiten, wie sich das sauber darstellen lässt. Arbeitnehmer bei A und Minijob bei B ist unabhängig vom Studierendenstatus meiner Kenntnis nach kein Problem; ebenfalls grundsätzlich unproblematisch ist Werkstudent bei A und Minijob bei B, sofern insgesamt innerhalb der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Wochenstunden bei beiden Jobs zusammenkommen.

 

Wenn Du eh nur einmal die Woche arbeiten gehen kannst/willst, sollte das mit einem Minijob eigentlich locker hinkommen, jedenfalls bei einem Teilzeitstudium.

 

Dass Nebentätigkeiten erlaubt sind, hast Du mit Deinem Arbeitgeber hoffentlich schon geklärt bzw abgestimmt.

 

Disclaimer: ich bin weder Steuer- noch Sozialversicherungsfachkraft und schreibe aus meiner Perspektive und praktischen Erfahrung in Lohnabrechnung und Personalwesen.

 

 

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Hallo, 

 

Danke dir für deine Antwort. 

Auf deren Internetseite der Fernuni steht nur, dass es als Fernstudium konzipiert ist - also ist das dann TZ. 

 

Momentan arbeite ich 29h/Woche und würde dann maximal 9 Stunden zusätzlich da arbeiten gehen. Ich würde halt nicht mehr als 520 Euro im Monat da verdienen wollen. 

 

Also ist es wichtig, dass man mich da als Minijober anmeldet und nicht als Werkstudent? 

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Das hat mit Werkstudent nichts zu tun. Für Werkstudent darfst Du nicht mehr als 20 h die Woche arbeiten, das ist egal, wie das jeweils heist. Wenn Du 29h + X arbeitest, bist Du kein Werkstudent. Das Teilzeitstudium beeinflusst Deinen Status als Arbeitnehmer nicht. Die arbeitest weiterhin in Deinem normalen Beruf mit voller Sozialversicherungspflicht. Daneben kannst Du (wie jeder andere Arbeitnehmer) noch einen Minijob mit Pauschalversteuerung usw. machen. Für beides ist das Studium irrelevant.

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vor 3 Stunden schrieb Ailocked:

Also ist es wichtig, dass man mich da als Minijober anmeldet und nicht als Werkstudent? 

M.E. kannst du mit dieser Konstellation überhaupt nicht als Werkstudent abgerechnet werden. Da geht nur Minijob. Oder halt eine zweite Teilzeittätigkeit auf Steuerklasse VI. Aber das dürften die meisten vermeiden wollen.

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Nur weil es ein Fernstudium ist, ist es nicht automatisch Teilzeit.. Ich mach auch ein Vollzeitstudium und Vollzeitjob,

Ob teilzeit oder nciht siehst du anhand der CP die du im Semester erlangen kannst.

Aber das hat keinen Einfluss auf den Arbeitnehmerstatus. Mehr als 20h die Woche und du bist kein Werksstudent so einfach ist die Rechnung.

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vor 7 Stunden schrieb AZI:

Nur weil es ein Fernstudium ist, ist es nicht automatisch Teilzeit.

Ob teilzeit oder nciht siehst du anhand der CP die du im Semester erlangen kannst.

Das stimmt so ganz aber auch nicht. An der Fernuni Hagen kann man als Teilzeitstudent immatrikuliert sein und trotzdem beliebig viele CPs erlangen.

Umgekehrt bieten die meisten der privaten Fern-FHs doch gar kein Volllzeitstudium an, jedenfalls war das in der Vergangenheit so, weswegen z. B. Bafög-Bezug ausschied. Und mit grosser Wahrscheinlichkeit ist die "Fernuni" von Ailocked doch eine FH.

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vor 2 Minuten schrieb stefhk3:

Das stimmt so ganz aber auch nicht. An der Fernuni Hagen kann man als Teilzeitstudent immatrikuliert sein und trotzdem beliebig viele CPs erlangen.

Umgekehrt bieten die meisten der privaten Fern-FHs doch gar kein Volllzeitstudium an, jedenfalls war das in der Vergangenheit so, weswegen z. B. Bafög-Bezug ausschied. Und mit grosser Wahrscheinlichkeit ist die "Fernuni" von Ailocked doch eine FH.

Es ist keine Fachhochschule, es wirbt mit Universität... 

Den Unterschied weiß ich... 

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Ich weiß nicht wie das in der Vergangenheit war, aber meine Studiengänge waren alle auf Vollzeit ausgelegt... Du kannst Teilzeit buchen, oder einfach langsamer machen weil du x Monate kostenlose weiterbetreuung hast aber das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Was Hagen da macht keine Ahnung, da buchst du ja eh soviele Module wie du willst oder dir leisten kannst.

 

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