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Kann ich neben dem Fernstudium als Werkstudent:in arbeiten? Das gilt es zu beachten (Sponsored Post)


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Die (Fern-)Studienzeit kann herausfordernd sein: Neben der Teilnahme an Seminaren, Gruppenprojekten und Prüfungsvorbereitungen will auch der Lebensunterhalt finanziert werden. Eine Möglichkeit, im Studium Geld zu verdienen, bietet der Nebenverdienst als sogenannte:r Werkstudent:in. Damit es mit dem Nebenjob klappt, gibt es einiges zu beachten. Der folgende Text beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

 

Was ist ein:e Werkstudent:in?

Der Job als Werkstudent:in ist eine Teilzeitbeschäftigung für Vollzeitstudierende, in der geringere Sozialabgaben geleistet werden müssen als in anderen Beschäftigungsformen. Werkstudent:innen sind neben ihrem Vollzeitstudium in einem Unternehmen mehr als geringfügig beschäftigt. Das heißt, die Tätigkeit als Werkstudent:in ist kein Minijob und wird dementsprechend mit mehr als 538 Euro (Stand: Januar 2024) im Monat vergütet.

 

Warum lohnt es sich, Werkstudent:in zu werden?

Oft hat das Aufgabengebiet des Nebenjobs etwas mit den eigenen Studien-inhalten zu tun. Der Vorteil eines solchen Jobs liegt auf der Hand: Die Studierenden können erste praktische Berufserfahrungen sammeln und werden dafür entsprechend entlohnt. Nicht selten erweist sich die Werkstudententätigkeit als Türöffner für den späteren Berufseinstieg nach dem Studium. Denn während der Zeit im Unternehmen können sich die Studierenden in ihren Projekten beweisen und Kontakte knüpfen. Auch das Unternehmen bekommt einen Einblick in die Fähigkeiten der Werkstudierenden und übernimmt sie in vielen Fällen nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums. Zudem zahlen Studierende während einer Tätigkeit als Werkstudierende in die Rentenversicherung ein, was sich später auszahlt.

 

Was muss ich beachten, wenn ich Werkstudent:in werden möchte?

Ob Sie als Werkstudent:in arbeiten können, hängt vom zeitlichen Umfang Ihres Studiums ab. Studieren Sie an der APOLLON Hochschule in Vollzeit, verfügen über eine gültige Immatrikulation und sind nirgendwo anders angestellt, steht der Werkstudierendentätigkeit nichts im Wege. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass Sie während des gesamten Beschäftigungszeitraums an einer Hochschule in Vollzeit immatrikuliert sein müssen, ohne bereits den Abschluss zu haben. Da es sich bei der Werkstudierendentätigkeit um ein besonderes Modell der Teilzeitbeschäftigung für Studierende handelt, in der weniger Sozialabgaben geleistet werden müssen, ist die Beschäftigung an den Status als Student:in und den Umfang des Studiums gekoppelt. Grund hierfür: Der Gesetzgeber stellt sicher, dass trotz der Werkstudierendentätigkeit der Hauptfokus weiterhin auf dem Studium liegt. Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass bei einem Teilzeit- oder dualen Studium sowie einem Pausieren durch Urlaubssemester oder Urlaubsmonate die Hauptbeschäftigung außerhalb des Fernstudiums liegt, ist es in diesen Fällen nicht möglich, als Werkstudent:in zu arbeiten. Wer also berufsbegleitend oder in Teilzeit studiert, kann nicht von dem Beschäftigungsmodell Werkstudium profitieren und muss stattdessen einem Minijob als geringfügige Beschäftigung oder einer anderweitigen Anstellung nachgehen, in der mehr bzw. die vollen Sozialabgaben geleistet werden müssen.

 

Wie viel darf ich als Werkstudent:in neben meinem Vollzeitstudium arbeiten?

Wer die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, also in Vollzeit studiert, sich nicht in einem Urlaubssemester/-monat befindet, über eine Immatrikulation verfügt und noch keinen Abschluss gemacht hat, der kann neben dem Studium bis zu 20 Stunden pro Woche als Werkstudent:in arbeiten, ohne dass der Gesetzgeber eine Verschiebung der Hauptbeschäftigung vom Studium auf den Job sieht. Ausnahmen der 20-Stunden-Woche bilden sowohl die Nacht- und Wochenendarbeit sowie 26 Wochen im Jahr, in denen bis zu 40 Stunden pro Woche gearbeitet werden dürfen. Diese 26 Wochen im Jahr können frei gewählt werden und sind nicht an Semesterferien gebunden.

 

Ändert sich etwas durch eine Werkstudententätigkeit an meiner Krankenversicherung?

Nein, da Ihre Hauptbeschäftigung als Vollzeitstudent:in das Fernstudium ist, wird Ihre Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin durch Ihren Status als Student:in abgedeckt.

 

Ich bekomme BAföG, darf ich trotzdem als Werkstudent:in arbeiten?

Ja, Sie können auch Werkstudent:in werden, wenn Sie BAföG beziehen. Allerdings dürfen Sie in diesem Fall den monatlichen Freibetrag von 520 Euro nicht überschreiten. Wenn Sie mehr als 520 Euro im Monat verdienen, wird Ihr BAföG gekürzt. Wie hoch diese Kürzung in Ihrem persönlichen Fall ausfällt, erfahren Sie zum Beispiel beim Studierendenwerk Bremen.

 

Hat eine Werkstudententätigkeit Auswirkungen auf die Waisenrente und das Kindergeld?

Grundsätzlich wirkt sich ein Nebenverdienst als Werkstudent:in nicht auf die Waisenrente aus. Auch die Zahlung des Kindergeldes bleibt bis zum 25.

Lebensjahr während der ersten Ausbildung bestehen, wenn die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden eingehalten wird. Auch hier gilt: In 26 frei wählbaren Wochen im Jahr darf bis zu 40 Stunden gearbeitet werden. Bei mehr als 26 Wochen mit über 20 Stunden Arbeit wird das Kindergeld jedoch
gestrichen.

 

Wo finde ich einen Job als Werkstudent:in?
Viele Unternehmen sind auf der Suche nach gut ausgebildeten Studierenden, die erste Praxiserfahrungen sammeln möchten. Deswegen werden immer mehr Stellen für Werkstudierende ausgeschrieben, z. B. auf dem Online-Campus der APOLLON Hochschule.

 

Stand: Januar 2024

Bearbeitet von Markus Jung
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