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So kaufen sich Studenten ihren Abschluss - Insiderwissen eines Ghostwriters


DerLenny

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Das ist jetzt möglicherweise eine sehr naive, aber trotzdem ernst gemeinte Frage von jemandem, der sich bisher noch nie mit dem Thema "Ghostwriting" beschäftigt hat: Warum kann der "Writer" nicht als Co-Autor o. ä. mit auf dem Dokument genannt werden? Dann wäre die Frage nach "verwerflich" oder "nicht verwerflich" hinfällig. Von außen betrachtet kommt es mir schon ziemlich schräg vor, wenn jemand ein Schriftstück (ausschließlich) als sein eigenes ausgibt, obwohl Maßgebliches gar nicht von ihm selbst erstellt wurde. Ich kann schon nachvollziehen, wenn z. B. ein Forscher eine Studie durchführt und dann jemanden sucht, der ihm einen schönen ausformulierten Text daraus macht. Aber warum, wenn man nichts zu Vertuschen hat, kann man das dann nicht auch transparent erkennbar machen? Also warum muss der Writer unbedingt ein Ghost sein?

 

Bearbeitet von Alanna
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vor einer Stunde schrieb Alanna:

Warum kann der "Writer" nicht als Co-Autor o. ä. mit auf dem Dokument genannt werden?

 

Oft geht es ja um Abschlussarbeiten, also die Bachelorthesis oder Masterthesis, die von Ghostwritern verfasst werden. Und bei diesen versichern die Studierenden, diese alleine und ohne fremde Hilfe angefertigt zu haben. 

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vor einer Stunde schrieb Markus Jung:

Oft geht es ja um Abschlussarbeiten, also die Bachelorthesis oder Masterthesis, die von Ghostwritern verfasst werden.

 

Ja, das ist klar.

 

@Markus Jung Du hattest geschrieben...

 

vor 5 Stunden schrieb Markus Jung:

Für mich ist die Erbringung einer solchen Dienstleistung für Studierende Beihilfe zum Betrug, auch wenn es rechtlich anders aussieht. Und aus meiner Sicht zumindest moralisch für alle Beteiligten problematisch.

 

... und ich war noch dabei zu überlegen, ob es auch Konstellationen geben kann, wo ein Auftraggeber einen "legitimen" Bedarf haben könnte, einen Ghostwriter zu beauftragen. Ich bin aber inzwischen zu dem Fazit gelangt, dass jemand, der einen Ghostwriter beauftragt, dies im Regelfall gerade deshalb tun dürfte, um fremdes geistiges Eigentum, nämlich das des Ghostwriters, als sein eigenes auszugeben. Und das halte ich grundsätzlich für höchst problematisch. Selbst, wenn das im konkreten Fall dann kein Betrug ist, so doch zumindest eine bewusste Täuschung.

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vor 9 Stunden schrieb Alanna:

ob es auch Konstellationen geben kann, wo ein Auftraggeber einen "legitimen" Bedarf haben könnte, einen Ghostwriter zu beauftragen.

 

Außerhalb des Hochschulbereichs: Prominente veröffentlichen ja gerne mal eine „Auto-“Biographie, die häufig aber nicht selbst geschrieben ist, aber zumindest auf Gesprächen mit der Person und Dokumenten der Person verfasst und mit dieser abgestimmt wird. Das kann dann ein recht authentisches Ergebnis bringen. Wobei ich es auch da für notwendig halte, mindestens im Impressum so etwas wie „niedergeschreiben von“, oder „in entstanden mit“ für angemessen halten würde.

 

Im akademischen Bereich sehe ich es wie Du:

Zitat

 Ich bin aber inzwischen zu dem Fazit gelangt, dass jemand, der einen Ghostwriter beauftragt, dies im Regelfall gerade deshalb tun dürfte, um fremdes geistiges Eigentum, nämlich das des Ghostwriters, als sein eigenes auszugeben. Und das halte ich grundsätzlich für höchst problematisch. Selbst, wenn das im konkreten Fall dann kein Betrug ist, so doch zumindest eine bewusste Täuschung.

 

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vor 9 Stunden schrieb Alanna:

und ich war noch dabei zu überlegen, ob es auch Konstellationen geben kann, wo ein Auftraggeber einen "legitimen" Bedarf haben könnte, einen Ghostwriter zu beauftragen

 

Klar, ist ja nur ne Dienstleistung. Wechseln wir mal kurz die Branche, und lassen uns anstatt "Text" Computercode schreiben. Und auf einmal hat niemand mehr ein moralisches Problem damit.

Ich beauftrage einen Dienstleister für mich Programm / Routine / X zu entwickeln. Und vertreibe das unter meinem Namen / Firmennamen.

Im Bereich "Schreiben" ist es bei Copy Writing jetzt auch schon oft so, dass der ursprüngliche Autor nicht genannt wird.

 

Problematisch wird es halt im akademischen Kontext, aber auch hier könntest das durch einfache Maßnahmen auf eine Ebene heben, die "üblich" ist - z.B. den Ghostwrite zum Autor erheben, ggf. unter Nutzung eines Pseudonyms.

Dann bleibt nur noch der eine Fall mit der Prüfungsleistung - und da wird ja von allen Seiten gesagt "mach das nicht"

 

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vor 37 Minuten schrieb DerLenny:

 

Klar, ist ja nur ne Dienstleistung. Wechseln wir mal kurz die Branche, und lassen uns anstatt "Text" Computercode schreiben. Und auf einmal hat niemand mehr ein moralisches Problem damit.

Ich beauftrage einen Dienstleister für mich Programm / Routine / X zu entwickeln. Und vertreibe das unter meinem Namen / Firmennamen.

Im Bereich "Schreiben" ist es bei Copy Writing jetzt auch schon oft so, dass der ursprüngliche Autor nicht genannt wird.

 

Problematisch wird es halt im akademischen Kontext, aber auch hier könntest das durch einfache Maßnahmen auf eine Ebene heben, die "üblich" ist - z.B. den Ghostwrite zum Autor erheben, ggf. unter Nutzung eines Pseudonyms.

Dann bleibt nur noch der eine Fall mit der Prüfungsleistung - und da wird ja von allen Seiten gesagt "mach das nicht"

 

Hier nur ein paar Anmerkungen:

- Software: Der Name/Firmenname, von dem Du sprichst, wäre für meine Begriffe eher mit z. B. einem Verlagsnamen zu Vergleichen. Also "Microsoft" wäre mit "S. Fischer Verlag" zu vergleichen. Selbst zu Lebzeiten von Herrn Fischer hat niemand erwartet, dass er die Bücher seines Verlages selbst schreibt, ebensowenig wie man erwartet, dass Microsoft-Software von Bill Gates stammt. Würde man auch nicht erwarten, wenn das Unternehmen "W. Gates Software Inc." hiesse.

- Richtig ist, dass die Nennung von Autoren bei Software weniger üblich ist. Das scheint mir aber mehr kulturell bedingt zu sein, bei "Texten" erwartet man irgendwie mehr "Persönlichkeit" dahinter. Es gibt aber Ausnahmen: Die ???-Bücher (kennt man die heute noch?) wurden nicht von Alfred Hitchcock geschrieben. Und Inga Lindström gibt es, schätze ich, gar nicht.

- Der Autor hat rechtlich einen Anspruch auf Nennung. Zumindest früher war das bei Software auch so, wenn auf Help->About ging, enthielt das Fenster eine Liste von Autoren. Heute gibt es scheinbar diese About-Seiten nicht mehr, aber m. E. müsste es das geben, juristisch scheint mir das problematisch, wenn die Autoren nicht genannt werden (ob ein Verzicht gültig wäre, weiss ich nicht, scheint mir nicht klar).

- Einfach den Ghostwriter zum Autor zu machen nützt im akademischen Bereich nur begrenzt. Das geht nur, wenn der vorgebliche Autor/Auftraggeber auch beigetragen hat, dann ist es ein Gemeinschaftswerk, kein Problem. Aber wenn der Auftraggeber keinen substantiellen Beitrag geleistet hat, wäre dessen Nennung nicht im Einklang mit Richtilinien für Autorenschaft. Wer eben nicht selbst forscht und publiziert, kann nach Masstäben der Wissenschaftsehtik nicht Autor sein.

- Bei Prüfungsleistungen ist es natürlich recht einfacht, da ist ein Ghostwriter wohl eine Form von Prüfungsbetrug, ähnlich abschreiben, auch wenn man keine explizite Erklärung unterschreibt.

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vor 8 Minuten schrieb stefhk3:

Und Inga Lindström gibt es, schätze ich, gar nicht.

Das Schreiben unter Pseudonym oder Künstlernamen würde ich nicht unter "Ghostwriting" einsortieren.

 

Luc Bannalec gibt es übrigens auch nicht ;-)

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vor 8 Minuten schrieb Naledi:

Das Schreiben unter Pseudonym oder Künstlernamen würde ich nicht unter "Ghostwriting" einsortieren.

 

Luc Bannalec gibt es übrigens auch nicht ;-)

Ich fürchte, auch Perry Rhodan ist nicht aus Fleisch und Blut. Aber genau diese Dinge zeigen doch, dass die Grenzen fliessend sind. Sowas wie "Perry Rhodan" ist auch kein "normales" Pseudonym, jedenfalls für meine Begriffe, denn da steht ein bestimmter Autor dahiner. Solche Serien werden aber doch von verschiedenen Autoren oder Autorenteams verfasst, vermute ich? Es gibt offenbar auch im literarischen Bereich unterschiedliche Massstäbe. Warum genau und wann scheint mir nicht so offensichtlich.

Übrigens gibt es ja solche Dinge auch in anderen Bereichen, und es gibt da auch Veranderungen: In meiner Kindheit waren Brettspiele "anonym", jedem war klar (glaube ich jedenfalls), dass "Ravensburger" und "Schmidt Spiel+Freizeit" keine realen Menschen waren. Irgendwann kamen "Autorenspiele" auf, und es stand plötzlich "Autor: X" oder so etwas auf manchen Verpackungen. Was wäre jetzt, wenn so ein mehr oder weniger bekannter Spieleautor einen Ghostwriter beschäftigt? Also "Ein Hans Meier Spiel" wurde von Alfred Müller verfasst. Würde man das als "in Ordnung" empfinden?

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vor 16 Minuten schrieb stefhk3:

Der Name/Firmenname, von dem Du sprichst, wäre für meine Begriffe eher mit z. B. einem Verlagsnamen zu Vergleichen

Und? Such Dir nen Pseudonym für "Deine" Veröffentlichungen, und du hast in etwa die gleiche Situation. Ändert sich dadurch etwas an der Gesamtkonstellation?

 

vor 18 Minuten schrieb stefhk3:

Das scheint mir aber mehr kulturell bedingt zu sein

Mach kommerziell draus.

 

vor 19 Minuten schrieb stefhk3:

bei "Texten" erwartet man irgendwie mehr "Persönlichkeit" dahinter

Citation needed. 

Ich bin mir auch nicht sicher, was Du damit meinst. Was Du in Folge anführst, ist wieder eher eine Marke. Was uns zum Thema "Name als Marke" bringt. Aber generell zeigt, dass du von etwas/ jemanden das erwartest, was du damit verbindest. Wenn der Artikel / Buch  "passt", dann passt es.

 

vor 22 Minuten schrieb stefhk3:

Der Autor hat rechtlich einen Anspruch auf Nennung. Zumindest früher war das bei Software auch so

Nein, das kannst Du so nicht pauschal sagen. In den allermeisten Fällen hast Du bei Auftragsarbeit keinen solchen Anspruch.  Ich hab genug Projekte, bei denen ich auch sehr lange nicht mal sagen durfte, dass ich überhaupt am Projekt beteiligt war...

 

Stark überzogenes Beispiel: Der Maler, der Deine Wand streicht, signiert diese ja auch nicht. Oder installiert eine Plakette.

 

vor 27 Minuten schrieb stefhk3:

juristisch scheint mir das problematisch

Warum?

 

vor 27 Minuten schrieb stefhk3:

Einfach den Ghostwriter zum Autor zu machen nützt im akademischen Bereich nur begrenzt. Das geht nur, wenn der vorgebliche Autor/Auftraggeber auch beigetragen hat

Hat er. Allein durch den Auftrag. Da gibt er ja maßgeblichen Input... und ansonsten ist die Nennung bei Papers auch gerne mal politisch bedingt. 

Die aktuellen Probleme mit Veröffentlichungen (und in diese Richtung geht es bei dem Punkt) wären aber ein ganz eigenes Thema.

 

vor 31 Minuten schrieb stefhk3:

Aber wenn der Auftraggeber keinen substantiellen Beitrag geleistet hat, wäre dessen Nennung nicht im Einklang mit Richtilinien für Autorenschaft

In der Regel ist es eher so, dass du jede Mitarbeit kenntlich machen musst. Wenn Du in nem Forum fragst, was du für ne statistische Auswertung machen sollst, dann ist DataDude42 als Antwortgeber aber sowas von an Deiner Arbeit beteiligt. Siehe hier auch die Problematik bei der Eidesstattlichen. Bei nem Paper werden die Personen, die bei der Auswertung helfen dann auch direkt Co-Autoren. Und ob du nun den Dude im Büro nebenan fragst, oder jemanden im Netz sollte da Banane sein.

Der Teil passt auch gut zur "Verschriftlichung" von Ergebnissen, die ja im Video auch angesprochen wird...

 

vor 37 Minuten schrieb stefhk3:

Wer eben nicht selbst forscht und publiziert, kann nach Masstäben der Wissenschaftsehtik nicht Autor sein.

Aller Personen, die zum Werk beigetragen haben sind potentiell in der ByLine. Damit tragen diese Personen zur Forschungsleistung bei. 

Du machst hier auch ein interessantes Dilemma auf:

Angenommen Person A forscht und produziert die Ergebnisse, Person B schreibt das Paper. Wer sollte nun Deiner Meinung nach als Autor genannt werden? B hat nicht geforscht, A hat nicht das paper geschrieben... 

 

vor 32 Minuten schrieb Naledi:

Das Schreiben unter Pseudonym oder Künstlernamen würde ich nicht unter "Ghostwriting" einsortieren.

Es geht hier wohl eher darum, dass bei einem Pseudonym nicht klar ist, wer der Autor ist, und es somit eine Gruppe von Autoren sein kann / der eigentliche Autor nicht klar ist und dieser somit auch geändert werden kann.

 

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