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Ingenieurtitel bei welchem Bachelorabschluss?


Aphoristiker

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Es ist in der Tat so, dass jeder, der ein technisches oder naturwissenschaftliches Hochschulstudium absolviert hat, sich Ingenieur nennen darf. Da kann man dem Gesetz schon glauben.

Das früher auch nicht anders, der Dipl-Chemiker durfte sich auch Ingenieur nennen. Das Problem ist, dass oft Berufsbezeichnungen und akademische Grade verwechselt wurden, obwohl diese nichts miteinander zu tun haben.

Auch früher gab es hier keine Kopplung oder so. Es konnten schon immer auch nicht-Dipl-Ingenieur die Berufsbezeichnugn Ingenieur führen. Nur haben das die Leute nicht begriffen. Übrigens gab es ja schon immer auch ausländische Abschlüsse, es konnte sich jemand Ingenieur nennen, der im Ausland z. B. einen Master of Science gemacht hatte (dazu musste bzw. muss er zwar eine Genehmigung einholen, aber es ging).

Kurz: Bloß weil die meisten Leute die Rechtslage nicht kannten bzw. kennen, ist nicht das gesetz falsch.

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Erst mal DANKE für die zahlreichen Beiträge.:thumbup:

Der VDI hat mir heute Früh geantwortet:

"...Das Bachelorstudium in einem technischen Fach führt zu einer dem früheren Diplomingenieur FG vergleichbaren Qualifikation, egal ob es der bachelor of Science oder of Engineering ist. Die ersten Bachelorstudiengänge, die 2001 und etwas später akkreditiert wurden , hatten als Abschluss überwiegend den Bachelor of Science. Es hat sich erst seit etwa 2006 eingebürgert, dass die Bachelorstudiengänge an Fachhochschulen überwiegend of Engineering wurden. An Technischen Universitäten wird auch heute noch oft der Abschluss of Science verliehen. Aber Ingenieurstudiengänge sind sie alle..."

Wichtig ist in deinem Fall wohl, ob der Studiengang Energiewirtschaft & -management ein überwiegend technisches Studium darstellt. Da bin ich mir nicht sicher. Wenn ich mir die Module so anschaue, überwiegt meiner Meinung nach, der nicht-technische Teil.
Ja das stimmt, aber laut VDI ist das wohl jetzt egal, da Bachelor of Science oder of Engineering beides Ingenieurstudiengänge sind. So habe ich das jetzt verstanden. Das würde auch dem entsprechen was stefhk3 schon sagt:
Übrigens gab es ja schon immer auch ausländische Abschlüsse, es konnte sich jemand Ingenieur nennen, der im Ausland z. B. einen Master of Science gemacht hatte (dazu musste bzw. muss er zwar eine Genehmigung einholen, aber es ging).
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Erst mal DANKE für die zahlreichen Beiträge.:thumbup:

Ja das stimmt, aber laut VDI ist das wohl jetzt egal, da Bachelor of Science oder of Engineering beides Ingenieurstudiengänge sind. So habe ich das jetzt verstanden. Das würde auch dem entsprechen was stefhk3 schon sagt:

Die Antwort des VDI löst dein Problem nicht wirklich. Ich vermute mal, dass der VDI sich auf ingenieurwissenschaftliche Studiengänge bezogen hat. Sowohl ... of Science, als auch ... of Engineering führen in diesen Studiengängen zu einem Abschluss als Ingenieur.

Das gilt aber nicht für alle ... of Science Abschlüsse. Hier ein Gegenbeispiel: http://www.fernuni-hagen.de/FBWIWI/studium/studiengaenge/bachelor_wiwi/index.shtml. Dieser Studiengang führt zu einem kaufmännischen Abschluss. Der Absolvent dürfte sich nicht Ingenieur nennen. Es hängt also immer vom Inhalt des Studiums, der Fachrichtung, der Fakultät usw. ab. Der Abschluss selbst ist ein Indiz, aber nicht entscheidend.

Es läuft letztlich auf die Frage hinaus, ob der Studiengang Energiewirtschaft und -management an der WBH ein ingenieurwissenschaftlicher oder ein wirtschaftswissenschaftlicher Studiengang ist. Falls Letzteres zutrifft, dürftest du dich meiner Meinung nach nicht Ingenieur nennen.

Wenn du sicher gehen willst, dann lass den Studiengang von der Ingenieurkammer bewerten oder wende dich an das HMWK (www.hmwk.hessen.de).

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Hm, also da habe ich mich vielleicht unklar ausgedrückt. Es ist in der Tat egal, ob der Abschluss of Science oder of Engeneering (oder of sonstwas) heißt (auch z. B. Chemiker sind eben Ingenieure). Nicht egal sind allerdings die Inhalte des Studiums, es muss sich um ein technisches oder naturwissenschafltiches Studium handeln. Wie das bei Zwitterstudiengängen ist, schwierig. Allerdings klingt Energiewirtschaft und -managment für mich nach einer BWL-Spezialisierung, und da scheidet der Ingenieur eben aus, weil BWL nicht technisch oder naturwissenschaftlich ist.

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Hm, also da habe ich mich vielleicht unklar ausgedrückt...Nicht egal sind allerdings die Inhalte des Studiums, es muss sich um ein technisches oder naturwissenschafltiches Studium handeln.
Ja das ist mir klar. Das steht ja gleich unter §1 im Ingenieurgesetz. Und das ein akademischer Grad auch nicht zwangsweise mit der Bezeichnung eines Ingenieurs etwas zu hat ist mir nun auch bewusst. In der Tat ist der Studiengang schon BWL-lastig. D.H. dann wohl auch für mich, wenn ich auf Nummer sicher gehen will (abgesehen von dem Anruf bei der Ingenieurkammer) sollte ich mich doch eher für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen entscheiden. Da sind zwar auch etliche BWL Module enthalten, aber der Technikanteil ist recht umfangreich.
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Ich vertrete die Meinung, wenn Einer eine technische Lehre und darauf aufbauend den staatl. gepr. Techniker inkl. FHR machte und dann an einer FH BWL studierte, dass Dieser sich dann guten Gewissens Wirtschaftsingenieur nennen dürfte!

Umgekehrt selbstverständlich alle mit kfm-Lehre und staatl. gepr. Betriebswirt inkl. FHR Abschluss, die danach Technik an einer FH studierten!

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Ich vertrete die Meinung, wenn Einer eine technische Lehre und darauf aufbauend den staatl. gepr. Techniker inkl. FHR machte und dann an einer FH BWL studierte, dass Dieser sich dann guten Gewissens Wirtschaftsingenieur nennen dürfte!

Nach den Ingenieurgesetzen der Bundesländer ist das nicht so, weil BWL eben gerade kein technisches oder naturwissenschaftliches Studium ist. (Im Gesetz steht nichts von Technikerfortbildung plus BWL.)

Ist also eher Deine Privatmeinung, die vor Gericht keinen Bestand hätte. :)

Gruß

flox

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Nach den Ingenieurgesetzen der Bundesländer ist das nicht so, weil BWL eben gerade kein technisches oder naturwissenschaftliches Studium ist. (Im Gesetz steht nichts von Technikerfortbildung plus BWL.)

Ist also eher Deine Privatmeinung, die vor Gericht keinen Bestand hätte. :)

;) Ja die eigene Meinung ist eben nicht international anerkannt. Aber um im Rahmen der Gesetze zu bleiben, könne man sich überlegen evtl das Fernstudium Bauingenieurwesen von 20 auf 8 Semester zu reduzieren. Dann wäre der Rote Faden in meinem Werdegang besser gespannt :)

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Ja das ist mir klar. Das steht ja gleich unter §1 im Ingenieurgesetz. Und das ein akademischer Grad auch nicht zwangsweise mit der Bezeichnung eines Ingenieurs etwas zu hat ist mir nun auch bewusst. In der Tat ist der Studiengang schon BWL-lastig. D.H. dann wohl auch für mich, wenn ich auf Nummer sicher gehen will (abgesehen von dem Anruf bei der Ingenieurkammer) sollte ich mich doch eher für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen entscheiden. Da sind zwar auch etliche BWL Module enthalten, aber der Technikanteil ist recht umfangreich.

Du kannst auch beim HMWK nachfragen. Die werden schließlich von deinen Steuern bezahlt :-).

Auf der Seite http://www.hmwk.hessen.de/irj/HMWK_Internet?cid=722805320bbcb8c472d44a11cbf2625e findest du rechts unter Downloads die Studiengangbeschreibungen aller Studiengänge an öffentlichen Hochschulen in Hessen, incl. einer Eingruppierung. Es gibt auch einen Studiengang Energiewirtschaft an der Hochschule Darmstadt (h_da), der allerdings als wirtschaftsbezogener Studiengang eingestuft ist.

Sieht also nicht so gut aus. Aber Nachfragen kostet ja nix. Es gibt im Hessenportal auch eine Kontaktseite für Anfragen.

Gruß

Harald

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