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Wirtschaftsrecht - Nichts Halbes und nichts Ganzes?


Caroleen

Empfohlene Beiträge

StB = Steuerberater?

WP = Wertpapiere? Oder was meinst du damit.

Wenn du auf Wertpapiere abzielst, dazu muss man Beraterpässe vorweisen, sonst darf man dahingehend nicht beraten. Es sei denn, man ist selbständiger Finanzberater, die gibt es ja mittlerweile wie Sand am Meer, die dürfen natürlich alles ohne jegliche Qualifikationen. Naja, aber das ist dann wohl wieder ne andere Sache..

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Caroleen möchte doch in die Personalabteilung. Da kann man sie mit WP und StB nichts anfangen. Das sind ja keine Weiterbildungen, die man eben so absolviert wie einen Buchführungskurs. Das gehört mit zu dem Anspruchsvollsten, was man überhaupt machen kann!

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Was das Thema BWL-Kenntnisse angeht... Die Big-4 stellen auch gerne Geisteswissenschaftler, schicken diese auf 2 monatige Lehrgänge und dann gehts ab.

Bitte nicht Big4 mit den Strategieberatungen verwechseln. Der Anteil an Geisteswissenschaftlern bei den Big 4 ist ziemlich niedrig. Zumindest meine ich das nach jahrelanger Erfahrung in dem Bereich sagen zu können.

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@Michael: Da hast du recht, nichts desto trotz finde ich die Option Steuerberatung und Wirtschaftsprüfer sehr reizvoll. Ich bin noch nicht entschlossen, worauf ich mich im weiteren Studium spezialisiere..

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Da Du hier bei Fernstudium-infos.de bist, vermute ich, dass Du berufstätig bist und nebenberuflich studierst oder studieren möchtest.

Wenn der WP/StB-Bereich für Dich wirklich sehr reizvoll ist, musst du mal gucken, wie gut der Einstieg dort funktioniert. Es wird nicht unwesentlich auch von Deiner bisherigen Berufserfahrung abhängen. Wenn Du bis dahin mit ReWe i.e. und w.S. nicht viel zu tun hattest könnte es selbst mit einer guten Ausrichtung des Studiums zumindest nicht ganz einfach werden.

Sicherlich kann man mit einem Wirtschaftsrechtstudium auch gut in die Personalabteilung. Meiner Erfahrung nach kenne ich aber wenige Wirtschaftsrechtler die letztlich dort untergekommen sind. Der Bereich wird meiner Meinung nach dominiert von BWLern. Kommt wahrscheinlich aber auch auf die Ausrichtung des Studiums an.

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@aquila: Ich habe Wirtschaftsabitur und eine klassische Bankkauffrau Lehre hinter mir. Arbeite jetzt im Bankenwesen, dh. der kaufmännische "Kram" ist mir bestens bekannt.

Ich studiere im 1ten Semester Rechtswissenschaften in Hagen

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Es geht mir hier weniger um den "kaufmännischen Kram" als darum, was Du letztlich tust und als Erfahrung mitbringst. Der Einstieg in die WPG wird Dir evtl. leichter fallen, wenn Du stark im Finance-Bereich dich auskennst, intern im ReWe/Controlling arbeitest oder vielleicht etwas wie interne Revision machst. Darauf kann man in der WPG aufbauen und das interne Wissen ist eben etwas wert. Wenn Du, einfach mal so dahingestellt, Personalreferentin bist oder die typische Kundenberatung machst, dann ist Deine Erfahrung für die WPG als Arbeitgeber eher untergeordnet interessant. Dann müssen sie gucken ob ihnen Deine fachliche Eignung des LL.B. in Hagen als Einstiegskriterium ausreicht. Kann eben sein, muss aber nicht. Unter Umständen wird ein frischer Vollzeitler bevorzugt, der aber schon zwei WP-relevante Praktika gemacht hat. Wenn sie dich nehmen wirst Du wahrscheinlich eingestellt wie ein frischer Absolvent. Mit dem entsprechenen, nennen wir es WP-verwertbarem Hintergrund, hast Du unter Umständen sogar die Möglichkeit ein Grade höher einzusteigen.

Man sollte nie aus den Augen lassen, dass Arbeitgeber bei berufsbegleitenden Studenten im Vergleich zum Vollzeitabsolvent auf unterschiedliche Dinge achten und auch unterschiedlich gewichten. Während beim Vollzeitstudenten neben dem Studium (Fächer, Noten etc.) vor allem auch Praktika zählen, spielt bei berufsbegleitenden Studenten die berufliche Erfahrung einen ganz entscheidenden Part. Das Studium an sich, wenn es auf die Berufserfahrung halbwegs ausgerichtet ist, spielt gar nicht so die entscheidende Rolle wie bspw. bei Vollzeitlern.

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