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Anrechnung des HFH-LL.B. an der FU Hagen


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@chilli:

Der "Stil" kam mir bekannt vor und ich hab das Profil angesehen - der Standort passt.

Kann es sein, dass Sie nach Ihrem Studium Bankrecht am SZ Nürnberg "lehren"? Da gibt es nämlich einen, der kein Jura studiert hat und bei den LL.B.s Bankrecht in den Präsenzen vertritt. Das wär der Knüller!

Noch eine weitere Unterstellung - sehr schön, wenn die Kritik bei der HFH auch nur auf Vermutungen basiert wundert mich nichts. Auch hier nochmals der Hinweis jegliche Unterstellungen die mich betreffen zu unterlassen.

Die Antwort auf die Frage kann übrigens jeder geneigte Leser in wenigen Minuten selbst herausfinden!

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Nachdem ich zuerst nur die Anerkennung zur Information darstellen wollte und die pragmatische Sicht (5 Zusatzsemester...), habe ich mich nach den Gründen für diese Entscheidung erkundigt - ich möchte immer gerne verstehen, warum?

Es gibt für Anerkennung / Nichtanerkennung im Wesentlichen 2 Gründe, die zusammenspielen

1. Der Inhalt

Wenn ich die Inhalte der Module, die jeweils Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Intern./Europarecht und Strafrecht behandeln ansehe, dann ist es in der Tat so, dass die FeU "tiefer" geht. D.h. es werden (ich kann derzeit hier nur nach der Modulbeschreibung gehen) an der FeU weitergehende Zusammenhänge gelehrt werden, während die HFH das reine "Doing" vermittelt. Insofern stimme ich auch hierin chillie zu: die HFH ist so gesehen tatsächlich nicht "rechtswissenschaftlich", wenn man unter Wissenschaft das Verständnis versteht, warum bestimmte Bestimmungen so und nicht anders gelten statt ausschließlich die "übliche" Anwendung zu lehren - ohne große Begründung.

2. Der Workload

Der Gesamtworkload für ein LL.B.-Studium beträgt 210 ECTS - unabhängig davon, ob der volle LL.B. an der HFH gemacht wird oder ob die Prüfungen eines vorangegangenen BWL-Studiums mit 97 ECTS anerkannt werden. D.h., dass die Rechtsfächer bei beiden (!) lediglich mit 113 ECTS gewichtet sind. Damit ist der Anteil der betriebswirtschaftlichen Inhalte bei der HFH für ein LL.B.-Studium überdurchschnittlich hoch. In der Begründung der FeU ist das (leider nachvollziehbar) benannt, dass der Workload für rechtliche Inhalte zu gering ist für die Anerkennung.

Mit anderen Worten: von den 8 nicht anerkannten Modulen haben

- 6 etwas mit dem zu geringen rechtlichen Workload und Hintergrundwissen des LL.B.-Studiums bei der HFH zu tun,

- 2 damit, dass sie bei der HFH nicht vorkommen.

Die Schwerpunktfächer, die Seminararbeit und die BA-Thesis habe ich bei der Begründung außen vor gelassen, da die von der FeU NIE anerkannt werden.

Es ändert nichts an der Sachlage, wenn man das analysiert. Aber die Gründe zu kennen und zu differenzieren, kann ja evtl. jemandem, der noch vor der Entscheidung steht, helfen. Deshalb die ausführliche Darstellung (chillie hatte insofern den richtigen "Riecher": zu geringer Workload der rechtlichen Inhalte und fehlende Rechtswissenschafltichkeit bei der HFH sind tatsächlich die Gründe für die Nichtanerkennung. Mir hat hier der intuitive Zugang von chillie leider nicht gereicht).

Irrwitzig finde ich trotzdem, dass sowas in der Aussendarstellung unterschiedslos als LL.B. bezeichnet wird ......:confused:

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Irrwitzig finde ich trotzdem, dass sowas in der Aussendarstellung unterschiedslos als LL.B. bezeichnet wird ......:confused:

Das liegt aber nicht an den einzelnen Hochschulen, sondern ist bildungspolitisch so gewollt. Früher war die Unterscheidung durch"Diplom" und "Diplom (FH)" zumindest was die Hochschulart angeht sicherlich einfacher. Das ganze Thema Anerkennung ist extrem kompliziert und fast immer eine Einzelfallentscheidung. Das zeigt sich auch immer wieder, wenn Studierende während des Studiums von einer Hochschule zu einer anderen Wechseln wollen (selbst wenn es sich zum Beispiel bei beiden um FHs handelt).

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  • 3 Wochen später...

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