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Anmeldeverfahren


Anna88

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Anmeldeverfahren der SRH.

Dort ist es ja so, dass man den Antrag auf Immatrikulation + Fernstudienvertrag abschickt, daraufhin prüft die Hochschule alle Unterlagen anhand der Zulassungsbestimmungen und bei i.O. wird man immatrikuliert.

Ist dieses Vorgehen bei Fernstudien so üblich?

Normalerweise müsste ich mich doch überhaupt erst bewerben um zu erfahren ob ich den Platz bekommen könnte bzw. die Anforderungen erfüllen, dann das i.O. der Hochschule bekommen mit Angebot auf Immatrikulation und mich dann einschreiben.

Bin bei dieser Vorgehensweise eher skeptisch obwohl ich das auch schon bei der ein oder anderen Fernhochschule gesehen habe..

Gibt es die Möglichkeit, seine Unterlagen erst prüfen zu lassen?

Viele Grüße

Anna

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Hallo Anna,

Das ist eigentlich absolut üblich. Falls Du Zweifel an der Hochschule oder am Studiengang hast, bleiben Dir 14 Tage Widerrufsrecht nach Eingang der Studienunterlagen, d.h. Du kannst ohne Probleme zurücktreten und Dir die Unterlagen (Studienskripte etc.) und auch die Online-Zugänge in Ruhe anschauen.

Gruß

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Hallo draper,

super, danke für die Info.

Habe mir schon gedacht, dass das so üblich ist..

Wird denn dann direkt schon Geld eingezogen?

Mein Problem ist, dass ich 3-4 Hochschulen zur Auswahl habe und gucken möchte, ob ich tatsächlich überall zugelassen werde (davon gehe ich zwar erst mal aus aber 100%ig sicher bin ich mir dann auch wieder nicht.. :-) ). Deshalb wollte ich eigentlich überall eine Bewerbung hinschicken und gucken, wo was zurück kommt.

Wenn dann aber jede Einrichtung direkt Geld einzieht, wäre das natürlich auch irgendwie ungünstig...

Grüße

Anna

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Also, eigentlich ist das wirklich nicht nötig, es sei denn dir rennt die Zeit davon durch irgendwelche Bewerbungsfristen. Probiere es doch zu allererst bei deinem Favoriten, sprich mit der Studienberatung, und bereite deine Bewerbung ordentlich vor. Normalerweise erfolgt die Prüfung sehr schnell, so habe ich es zumindest erlebt und auch von anderen Studenten gehört (auch von der SRH). Wenn du die formellen Zulassungsvoraussetzungen erfüllst und dein Motivationsschreiben schlüssig ist, dann sollte das auch klappen!

Geld wird erst weit nach Ablauf der Widerrufsfrist eingezogen. Vorher lohnt es sich für die Hochschulen gar nicht eine Einzugsermächtigung einzurichten, da es doch einen gewissen Anteil an Studenten gibt, die innerhalb der Frist wieder abspringen, das wäre vergeudeter Administrationsaufwand.

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Bei den privaten Hochschulen ist es meist so, dass in der Regel alle genommen werden, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Von daher ist eine Bewerbung in dem Sinne oft nicht nötig, sondern du kannst dich direkt immatrikulieren bzw. einen Immatrikulationsantrag stellen. Dich überall zu immatrikulieren halte ich daher auch nicht für zweckmäßig, sondern würde mich im Vorfeld für einen Anbieter entscheiden und natürlich auch prüfen und ggf. anfragen, ob du alle Voraussetzungen erfüllst, um zum Studium zugelassen zu werden.

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