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IT-Betriebswirt, Studium oder etwas Anderes? - Ohne Ausbildung und Schulabschluss


keinenPlan

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Hallo zusammen erst einmal.

Keinplan, vor einiger Zeit stand ich vor demselben Problem (keine abgeschlossene Ausbildung und div. andere Probleme) wie du. Nach reichlichem grübeln habe ich mich für folgenden Weg entschieden:

1. Technischer Fachwirt (IHK) (möglich durch 5 jährige berufliche Qualifikation)

2. wahrscheinlich Fernstudium Elektrotechnik

Die Externenprüfung in einem Ausbildungsberuf abzulegen war auch eine Option, habe mich aber dagegen entschieden. Warum? Mehrere Gründe sprechen (aus meiner Sicht dagegen)

1. Du hast erstmal nur einen "normalen" Berufsabschluß, der Fachwirt ist einfach eine höhere Qualifikation und zudem berechtigt er zum Studium (seit ca. 2009).

2. Ich mache zur Prüfungsvorbereitung einen Kurs direkt bei der IHK. Da ich schon einige Jahre nicht mehr lernen musste, wird mir das sicher helfen einen/mehrere Ansprechpartner direkt im Kurs zu haben. Zudem denke ich, wird das eine gute Vorbereitung sein um direkt, nach erfolgreichem Abschluß, in ein Fernstudium einzusteigen.

Ich denke das dieser Weg auch für dich in Frage kommen könnte. Soweit ich informiert bin gibt es für den IT-Bereich auch einen/mehrere Fachwirt-Angebote. Ist zwar wesentlich teurer als die Externenprüfung, aber in meinen Augen lohnt es sich. Finanzieren kann man es über Meister-Bafög, evtl steuert dein Arbeitergeber ja etwas dazu.

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Muss man fürs Meister-Bafög nicht erst mal einen Berufsabschluss vorweisen? Oder ist das heute anders?

Das ist immer noch so. Zitat aus der FAQ zum Meister-Bafög:

Wer wird gefördert?

Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen.

(Fettschrift von mir ergänzt)

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